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unterstand – bei oftmaligem Wechsel der Ortschaft – dem Deutschen Sportausschuss
und wurde von dem jeweiligem LSA verwaltet.
Standorte (mit Gründungsjahr) der L. von LSA waren:
Berlin:
Berlin-Grünau (1949)
Brandenburg:
Mecklenburg:
Sachsen:
Biesenthal (1949)
Hamberge (1949), Parchim (1950)
Kirschau (1949), Werdau (1950)
Sachsen-Anhalt: Freyburg (9.11.1948), Halle-Brandberge (1953)
Thüringen: Bad Blankenburg (1949)
Mit der Bildung der Bezirke in der DDR verloren die L. alsbald ihren Status; sie wurden
zumeist zu Sportmittelschulen.
Einrichtung für verschiedenartige Bildungsmaßnahmen, existiert bei den
Landessportbünden im Deutschen Sportbund.
Landessportverband (LSV) Landesfachverband (LFV)
Landesstadt
Hauptstadt eines Landes bzw. Bundeslandes.
Landestrainer
Trainer, der haupt- oder ehrenamtlich in einem Landesfachausschuß (LFA) einer Sparte
bzw. Sektion der DDR in der entsprechenden Sportart tätig war. Ihm oblag die sportliche
Vorbereitung von Landesauswahlmannschaften, die Unterstützung bei der fachlichen Ausbildung
von Übungsleitern sowie die Mitwirkung im LFA.
Landesverband der FDJ
Territoriale Struktureinheit im Verband der FDJ, bestand anfangs in den Landes-, bis 1947
auch in den Provinzen, der SBZ. In gewählter Funktion fungierte der Landesvorstand des L.;
selbst wählte er aus seinen Reihen das Sekretariat. Dem L. gehörten nachgeordnet die Kreis-
bzw. die Stadtverbände an.
Das Hauptamt des Vorstandes bearbeitete unter Zuständigkeit des Landessportleiters auch
den Sportbereich.
Landesverband der Jungen Pioniere
Strukturteil des Verbandes der Jungen Pioniere (JP) auf Landesebene. Als ehrenamtliches
Gremium fungierte die Landesleitung der JP, hauptamtlich das Landesbüro der JP.
(
= Landesorganisation)
Landesverwaltung
Verwaltung, bestand in der SBZ auf Landesebene; anfangs z. T. auf der Provinzialebene.
Eingesetzt wurden sie im Juli 1945 von der Sowjetischen Militäradministration in
Deutschland und koordiniert durch die Deutschen Wirtschaftskommission und die
einzelnen Deutschen Verwaltungen.
In der L. bestand – unterschiedlich zugeordnet – ein Sportamt.
Provinzverwaltung Mark Brandenburg 29.6.1945
Landesverwaltung Mecklenburg
Landesverwaltung Sachsen
Mai 1945 (als Mecklenburg-Vorpommern ab Juni)
4.7.1945
Provinzialverwaltung Sachsen-Anhalt 10.5.1945
Provinzialverwaltung Thüringen
7.6.1945 (ab 16.7. Landesverwaltung).
Nach der Wahl 1946 übernahmen die konstituierten Landesregierungen die exekutive
Gewalt; letztere bestanden bis 1952.
Gesamtheit der öffentlichen Behörden, die in einem Bundesland der BRD die staatliche
Gewalt ausübt. Generell geleitet wird sie vom
Ministerpräsidenten. Das
Landessportamt ist in einem
Ministerium angesiedelt, angeleitet vom
Sportminister.
Landesvorstand der FDJ
Leitungsgremium, fungierte in einem Landesverband der FDJ; wurde gewählt – wie die
Landes- Finanzkontrollkommission – auf der Landesdelegiertenkonferenz des Verbandes im
Land. Der L. wählte das Sekretariat; er wurde vom Zentralrat der FDJ angeleitet.
Eine Abteilung Sport bearbeitete den FDJ-Sport.
Landesvorstand der Gewerkschaften/Industriegewerkschaften
Seinerzeitiges Leitungsgremium der einzelnen Branche, war zuständig für die gewerkschaftlichen
Belange auf Landesebene.