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.Schwerpunkte für die weitere Entwicklung
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.11. Entwicklungslinien
.12. Schwerpunkte
.13. Anforderungen für die Forschung
Jugend- und Sportausschuß
Gremium, wurde ab 1956 unter Verantwortung der FDJ in Städten und Gemeinden gebildet.
Er sollte auch den allgemeinen Sportbetrieb organisieren helfen.
Jugend- und Sportkommission der SED
Gremium, bestand bei den Leitungen der SED zentral und auf territorialer Ebene; es befasste
sich auch mit Sportfragen.
Jugendvertrauensmann
Ehrenamtliche Funktion, ausgeübt im FDGB im Alter bis zu 25 Jahren. Gewählt wurde der J. in
einer Gewerkschaftsgruppe von Lehrlingen oder in einem Jugendkollektiv. Er war allgemein
Mitglied in der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung und vertrat die Interessen der
Jugendlichen; zudem organisierte er den Berufswettbewerb.
Jugendwart
Funktionär, ist ehrenamtlich tätig als Leiter einer Fachverbandsjugend; steht dem jeweiligen
Fachverbandsjugendausschuss vor.
J. gibt es in den Abteilungen, Kreis- , Bezirks-, Landesfachverbandsjugend sowie in der
Fachverbandsjugend des Spitzenverbandes.
Fachverbandsjugendwart)
(
Jugendweihe
Ritual, fand auch in der DDR statt, an dem Kinder am Übergang in das Jugendalter
teilnahmen. Die J. hatte ihre Wurzeln in ähnlichen Veranstaltungen, die ab 1859 von
freireligiösen Vereinigungen für Schulabgänger zur Durchführung kamen und sich
dann zur Tradition der Arbeiterklasse entwickelten. Ab dem Frühjahr 1955 erfolgte die
feierliche Weihe von Schülern nach dem achtjährigen Schulbesuch. Sie galt als
Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung – mit durchgeführten Jugendstunden –
und wurde vom Zentralen Ausschuss für die J. durchgeführt. Weiheteilnehmer legten
ein Gelöbnis ab. Sie erhielten eine Urkunde und anfangs das Buch „Weltall, Erde,
Mensch“ und dann „Der Sozialismus – Deine Welt“.
Auch junge organisiert Sporttreibende beteiligten sich am Ende der Kindheit an der J.
Zudem gab es mit zunehmend weniger Beteiligten die Konfirmation oder Firmung der
evangelischen bzw. katholischen Kirche. Teilnehmer an der Weihe, die konfirmiert worden sind,
wurden früher vom zuständigen kirchlichen Amt – fixiert im Kirchen-Ausweis – die kirchlichen
Rechte entzogen.
Jugend-Weltmeisterschaft (JWM)
Ein Wettkampf, kommt für die Ermittlung des Meisters bei einer Weltmeisterschaft in
bestimmten Jugendaltersklassen zur Austragung; gilt ebenso für die Juniorenklasse.
Jugendwerkhof
Ein Kinder- und Jugendheim, lag in Zuständigkeit des Ministeriums für Volksbildung
und diente in der DDR seit Anfang der 50er Jahre im Rahmen der
Jugendhilfe für die Fürsorgeerziehung erziehungsschwieriger und
straffälliger Jugendlicher (14 bis 18 Jahre). Dauer des Aufenthalts betrug
in der Regel sechs Monate; in dieser Zeit wurde eine berufliche
Teilausbildung – realisiert als Heimproduktion oder in einem Betrieb –
sowie sportliche Betätigung gewährt.
Grundlage bildete die Verordnung über die Heimerziehung von 1951 sowie weitere
Festlegungen.
Jugendwettkampf der Freundschaft (JWdF)
Internationaler Wettkampf, gelangte seit 1965 zunächst als Wettkampf „Olympische
Hoffnung“ in den Sportarten Gerätturnen und Leichtathletik zur Austragung; beschlossen von den
Sportleitungen der sozialistischen Ländern. 1966 – als JWdF weitergeführt – standen fünf
Sportarten auf dem Programm. 1989 waren es insgesamt 37 olympische Sportarten in Winter-
und Sommersport.
Grundlage für das Austragen bildete ein Reglement, es bestimmte die Sportarten, Disziplinen,
Altersbegrenzung, organisatorische Fragen sowie Dauer, Eröffnung und Abschluss,
Siegerehrungen, Finanzierung u. a. m.).