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.Schwerpunkte für die weitere Entwicklung  
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.11. Entwicklungslinien  
.12. Schwerpunkte  
.13. Anforderungen für die Forschung  
Jugend- und Sportausschuß  
Gremium, wurde ab 1956 unter Verantwortung der FDJ in Städten und Gemeinden gebildet.  
Er sollte auch den allgemeinen Sportbetrieb organisieren helfen.  
Jugend- und Sportkommission der SED  
Gremium, bestand bei den Leitungen der SED zentral und auf territorialer Ebene; es befasste  
sich auch mit Sportfragen.  
Jugendvertrauensmann  
Ehrenamtliche Funktion, ausgeübt im FDGB im Alter bis zu 25 Jahren. Gewählt wurde der J. in  
einer Gewerkschaftsgruppe von Lehrlingen oder in einem Jugendkollektiv. Er war allgemein  
Mitglied in der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung und vertrat die Interessen der  
Jugendlichen; zudem organisierte er den Berufswettbewerb.  
Jugendwart  
Funktionär, ist ehrenamtlich tätig als Leiter einer Fachverbandsjugend; steht dem jeweiligen  
Fachverbandsjugendausschuss vor.  
J. gibt es in den Abteilungen, Kreis-, Bezirks-, Landesfachverbandsjugend sowie in der  
Fachverbandsjugend des Spitzenverbandes.  
Fachverbandsjugendwart)  
(
Jugendweihe  
Ritual, fand auch in der DDR statt, an dem Kinder am Übergang in das Jugendalter  
teilnahmen. Die J. hatte ihre Wurzeln in ähnlichen Veranstaltungen, die ab 1859 von  
freireligiösen Vereinigungen für Schulabgänger zur Durchführung kamen und sich  
dann zur Tradition der Arbeiterklasse entwickelten. Ab dem Frühjahr 1955 erfolgte die  
feierliche Weihe von Schülern nach dem achtjährigen Schulbesuch. Sie galt als  
Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung mit durchgeführten Jugendstunden –  
und wurde vom Zentralen Ausschuss für die J. durchgeführt. Weiheteilnehmer legten  
ein Gelöbnis ab. Sie erhielten eine Urkunde und anfangs das Buch „Weltall, Erde,  
Mensch“ und dann „Der Sozialismus – Deine Welt“.  
Auch junge organisiert Sporttreibende beteiligten sich am Ende der Kindheit an der J.  
Zudem gab es mit zunehmend weniger Beteiligten die Konfirmation oder Firmung der  
evangelischen bzw. katholischen Kirche. Teilnehmer an der Weihe, die konfirmiert worden sind,  
wurden früher vom zuständigen kirchlichen Amt fixiert im Kirchen-Ausweis die kirchlichen  
Rechte entzogen.  
Jugend-Weltmeisterschaft (JWM)  
Ein Wettkampf, kommt für die Ermittlung des Meisters bei einer Weltmeisterschaft in  
bestimmten Jugendaltersklassen zur Austragung; gilt ebenso für die Juniorenklasse.  
Jugendwerkhof  
Ein Kinder- und Jugendheim, lag in Zuständigkeit des Ministeriums für Volksbildung  
und diente in der DDR seit Anfang der 50er Jahre im Rahmen der  
Jugendhilfe für die Fürsorgeerziehung erziehungsschwieriger und  
straffälliger Jugendlicher (14 bis 18 Jahre). Dauer des Aufenthalts betrug  
in der Regel sechs Monate; in dieser Zeit wurde eine berufliche  
Teilausbildung realisiert als Heimproduktion oder in einem Betrieb –  
sowie sportliche Betätigung gewährt.  
Grundlage bildete die Verordnung über die Heimerziehung von 1951 sowie weitere  
Festlegungen.  
Jugendwettkampf der Freundschaft (JWdF)  
Internationaler Wettkampf, gelangte seit 1965 zunächst als Wettkampf „Olympische  
Hoffnung“ in den Sportarten Gerätturnen und Leichtathletik zur Austragung; beschlossen von den  
Sportleitungen der sozialistischen Ländern. 1966 als JWdF weitergeführt standen fünf  
Sportarten auf dem Programm. 1989 waren es insgesamt 37 olympische Sportarten in Winter-  
und Sommersport.  
Grundlage für das Austragen bildete ein Reglement, es bestimmte die Sportarten, Disziplinen,  
Altersbegrenzung, organisatorische Fragen sowie Dauer, Eröffnung und Abschluss,  
Siegerehrungen, Finanzierung u. a. m.).