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Arbeit der Zentralen Trainingsstätten  
(Einheitliche Schulordnung, Stellenpläne, Richtlinien über Aufgaben).  
Sport auf dem Lande  
(Invest-Pläne, hauptamtliche Sportlehrkader in MTS, Gründung einer Sportschule der  
Sportvereinigung Traktor, Aktionsplan).  
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Lehr- und Forschungsarbeit  
Anleitung der DHfK,  
Wissenschaftliche Auswertung sowjetischer Methoden,  
Aufbau der Deutschen Sportschule in Strausberg sowie von zentralen Trainingsstätten,  
Kapazitätserhöhungen an Schulen.  
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Verbesserung der Sportmaterial- und -geräteproduktion.  
(Kontrolle der Verantwortung und Herstellung, Beseitigung von Missständen, Vereinfachung im  
Verkauf, Qualitätserhöhung der Produkte).  
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Planerfüllung bei Investitionen für Sportbauten  
(Zweckentsprechende und gerechte Verteilung der Mittel, Aufstellung eines einheitlichen Planes,  
Berücksichtigung von Basiswünschen von BSG.)  
A. Nr. 3 vom 15.08.1952 über die Planung, Produktion und Verteilung der Sportgeräte und  
Sportmaterialien  
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Planung und Verteilung von Produkten ohne Verkaufsbeschränkung erfolgt über die staatliche  
Handelsorganisation (HO-Sportartikel).  
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Bei Produkten mit Beschränkung bestimmt das Staatliche Komitee. Grundlage bildet eine  
Bedarfsermittlung. Die Bedarfsermittlung erfolgt durch  
a) das Staatliche Komitee fürKernmannschaften mit Importartikeln,  
b) den FDGB, Abt. Körperkultur und Sport, für dieSportvereinigungen und ihre  
Betriebssportgemeinschaften (BSG),  
c) den FDJ-Zentralrat,  
d) die Bezirkskomitees fürSportgemeinschaften,  
e) den Verlag Volk und Wissen für den gesamten Sport an den Bildungseinrichtungen,  
f) das Ministerien des Innern,  
g) dieGST.  
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Gesamtplan wird vom Staatlichen Komitee sowie dem Ministerium für Handel und Versorgung  
bestätigt.  
Bedarfsträger ist die HO-Sportartikel. Die Basis bildet ein Warenbereitstellungsplan vom  
Ministerium, das global für die Realisierung zuständig und konkret durch die HO-Sportartikel  
wahrzunehmen ist.  
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Regelung der Materialkontingente.  
Abschluss von Lieferverträgen mit produzierenden Betrieben.  
Erstellung des Verteilerschlüssels zu den Waren.  
Herausgabe per abgestimmter Aufstellungen.  
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Kontrolle: Staatliches Komitee  
0. Bisherige gesetzliche Regelungen zur Produktherstellung für den Sport treten außer Kraft.  
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A. Nr. 4 vom 31.7.1952 über die Erweiterung des Komplexes des  
Sportleistungsabzeichens „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“  
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Pflichtübungen  
a) Orientierungsmarsch (veränderter Fußmarsch) für Männer und Frauen auch für  
Jugendliche (16 bis 18 Jahre) über unterschiedlich zu absolvierende Strecken mit  
Zeitlimit sowie entsprechenden Gepäckgewichten,  
b) Schwimmen mit einem beliebigen Sprung vom Brett,  
c) Hindernislauf für Männer, Frauen und Jugendliche (unterschiedliche Laufstrecken,  
Zeitlimit).  
Wahlübungen  
a) Keulenweitwurf für Männer, Frauen, Jugendliche);  
b) neue Wahlgruppe 5 (für Männer, Frauen, einschließlich 15 -18 Jährige):  
Kleinkaliberschießen (Zielscheibe auf 50 m, liegend aufgelegt, 5 Schuß, Limit für  
erreichte Ringe);  
Keulenzielwerfen (im Kreis 4 m, Entfernung: Männer 20, Frauen 13 m 5 Würfe, Limit für  
Treffer);  
Motorflug, Segelflug und Pferdesport (gemäß Ausschreibungen der GST).  
c) Gleichfalls wird eine Gruppe 5 für Jugendliche (14 -16 Jahre, m und w) geschaffen,  
dazugehörig KK-Schießen, Keulenzielwerfen und Segelflug.  
A. Nr. 5 vom 12.8.1952 über die Bildung von Schwerpunkten zur Hebung des  
Leistungsniveaus in den wichtigsten Sportarten.  
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Bildung von Schwerpunkten (bis 1.10.1952) in folgenden Städten sowie dortiger in der Regel –  
BSG.