450  
(
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(1)  
3)  
4)  
Wahrnehmung der Rechte der Jugend.  
Unterstützung besonders der Mädchen und jungen Frauen.  
Erziehung der Jugend ist ein gemeinsames Anliegen.  
Verneinung überlebter kapitalistischer Gewohnheiten.  
Bildung von Jugendaktivs für die Mitwirkung an der Lösung von Aufgaben.  
Rolle der örtlichen Volksvertretungen.  
§
§
§
35  
36  
37  
(
(
2)  
3)  
(1)  
(2)  
- Einhaltung der Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik;  
-
Aktive Mitarbeit der jungen Abgeordneten.  
Mitwirkung in ständigen Kommissionen und der Aktivs.  
(1)  
(
(
2)  
3)  
Förderung von Initiativen.  
Regelmäßige Rechenschaftslegung.  
§
§
38  
39  
Vorbereitung geeigneter Jugendlicher auf leitende Funktionen in Staat und  
Gesellschaft.  
(1)  
Beschlussfassung von jährlichen Maßnahmen zur Jugend- und Sportförderung  
Vorbereitung der Maßnahmen durch die örtlichen Räte.  
Maßnahmen in Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften.  
Jährliche Veranstaltung der Woche der Jugend und Sportler.  
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend.  
Schutz vor schädlichen Einflüssen.  
(
(
2)  
3)  
§
§
§
40  
41  
42  
(1)  
(
(
(
2)  
3)  
4)  
Schutz der Arbeitskraft.  
Jugendarbeitsschutz.  
Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend in Gaststätten.  
Beseitigung von Faktoren, die zur Verletzung der gesellschaftlichen Disziplin  
führen.  
(5)  
§
§
43  
44  
(1)  
Kontrollposten der FDJ als Teil der Arbeiter- und Bauern-Inspektion.  
Beachtung der Hinweise der Kontrollposten.  
Unterstützung der Tätigkeit durch örtliche Volksvertretungen und ihre Organe.  
Unterstützung der Jugend bei der Vorbereitung auf den Wehrdienst.  
Unterstützung der jungen Wehrpflichtigen in den bewaffneten Kräften.  
(
(
2)  
3)  
(1)  
2)  
Schlussbestimmungen  
(
VI.  
§
45  
(1)  
(2)  
Ministerrat legt gemäß dem Gesetz Aufgaben fest.  
Erlaß von gesetzlichen Bestimmungen.  
§
§
§
46  
47  
48  
Jährliche Rechenschaftslegung in der Woche der Jugend und Sportler.  
Geltungsbereich des Gesetzes: Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr.  
Inkraftsetzung  
(1)  
(2)  
Außerkraftsetzung des Jugendgesetzes von 1950.  
3
. Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten  
sozialistischen  
Gesellschaft und ihre allseitige Förderung in der DDR vom 28.1.1974  
Aus dem Inhalt:  
Präambel  
I.  
Entwicklung der Jugend zu sozialistischen Persönlichkeiten  
§
1
(1)  
2)  
(1)  
Erziehung zu Staatsbürgern.  
Auf sozialistische Art arbeiten, lernen und leben.  
Bestandteil der Staatspolitik.  
(
§
2
(2)  
(3)  
(4)  
Erziehung ist Ehre und Klassenpflicht.  
Verantwortung der Eltern.  
Förderung der Tätigkeit der FDJ.  
§
§
§
3
4
5
(1)  
Mitwirkung der Jugend an der Gestaltung der sozialistischen Demokratie.  
Förderung der Aktivitäten.  
Planmäßig auf Bewährung im politischen und beruflichen Leben vorbereiten.  
Erläuterung der Politik der SED.  
Rolle der Massenmedien.  
Herausgabe von Publikationen.  
Internationales Handeln.  
Erfahrung der Sowjetunion und der Länder der sozialistischen  
Staatengemeinschaft.  
(
(
2)  
3)  
(1)  
(
(
2)  
3)  
(1)  
(2)  
§
§
6
7
(1)  
2)  
Würdigung der Funktionäre, Eltern und Lehrer für deren Erziehung.  
Gemäß Normen des sozialistischen Gemeinschaftslebens handeln.  
Schutz der Jugendlichen.  
(
II.  
Förderung der Initiative der werktätigen Jugend  
§
8
(1)  
2)  
3)  
Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft.  
Haltung der Jugend.  
Örtliche Volksvertretungen, Leiter von Betrieben und Genossenschaften fördern  
die Zusammenarbeit mit der FDJ und des FDGB.  
Entlohnung gemäß sozialistischen Leistungsprinzips.  
Teilnahme am Wettbewerb.  
(
(
§
§
9
10  
(1)