446  
Auf Basis einer Richtlinie des Amtes für Jugendfragen bestimmt per Anordnung über  
Stellung und Verantwortung der JEZ vom 2.1.1981 erfolgte die Regelung der materiellen,  
finanziellen und personellen Belange eines J. in Abstimmung mit der zuständigen Kreisleitung  
der FDJ. Die Nutzung wurde durch Vergabe mittels Verträgen durch das Jugendreisebüro der  
DDR „Jugendtourist“ geregelt. Ein Beirat existierte zur Unterstützung des JEZ.  
Jugend-Europameisterschaft (JEM)  
Ein Wettkampf, dient der Ermittlung des Meisters in ausgewählten Jugendaltersklassen bei  
einer Europameisterschaft; gilt gleichermaßen für die Juniorenklasse.  
Jugendförderungsplan  
Jährlicher Plan, eingeführt ab Anfang den 50er Jahren von örtlichen Volksvertretungen sowie  
Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften mit oft plakativen Maßnahmen zur  
Förderung der Jugend in Realisierung des Jugendgesetzes. J. waren Bestandteil von  
Betriebskollektivverträgen und Programmen des Nationalen Aufbauwerkes.  
Sie enthielten auch Festlegungen zum Kinder- und Jugendsport.  
Über die Erfüllung der J. mussten die entsprechenden Leiter (Bürgermeister, Betriebsleiter usw.)  
in der Woche der Jugend und Sportler sowie am Jahresende auf gesonderten  
Veranstaltungen Rechenschaft ablegen.  
Jugendführer des Deutschen Reiches  
Titel, wurde für den Reichsjugendführer ab 17.6.1933 eingeführt.  
Jugendfünfkampf „Wen schafft Ihr?“ Olympischer Fünfkampf „Wen  
schafft Ihr ?“  
Jugendgesetz  
Festlegung, beschlossen von der Provisorischen Volkskammer bzw. Volkskammer der DDR;  
bezüglich des Inhalts ein Jugend- und Sportgesetz darstellend. Das J. verlieh den Zielen,  
Aufgaben und Inhalten für eine umfassende Entwicklung der Jugendpolitik Gesetzeskraft.  
In der DDR wurden drei J. verabschiedet (1950, 1964 und 1974) mit Anordnungen (AO) bzw.  
Durchführungsbestimmungen (DB).  
1
. Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Forderung der  
Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8.2.1950  
Aus dem Inhalt:  
Präambel  
Die Jugend ist Baumeister der Republik, aktiver Teil der  
Nationalen Front des demokratischen Deutschlands.  
I. Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR  
§
§
§
§
§
1
2
3
4
5
Stärkere Heranziehung beim Aufbau.  
Mitwirkung der demokratischen Jugendorganisation (FDJ).  
Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes.  
Einbeziehung der Landjugend.  
Mitarbeit an der Wiederherstellung u. a. von Sportstätten jeglicher Art.  
II. Weitere Verbesserung der Schulbildung der Jugend  
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
6
7
8
9
10  
11  
12  
13  
14  
15  
Grundschulen.  
Berufsschulen.  
Erwerb der Reife für Fach- und Hochschulen.  
Herrichtung der Bildungseinrichtungen.  
Bau neuer Schulen sowie Internate.  
Ausstattung der Schulen.  
Warme Essenversorgung an allen Schulen.  
Stipendium für Studenten und Beihilfen für Schüler.  
Lehrbücher und -materialien.  
Kinderheime.  
III. Förderung der Berufsausbildung der Jugend  
§
§
§
16  
17  
18  
Verbesserung der Ausbildung an Berufsschulen.  
Qualifizierung von Industriearbeitern in führenden Zweigen.  
Schaffung einheitlicher Berufsbilder; Errichtung einesDeutschen Zentralinstituts für  
Berufsbildung.  
§
§
§
§
§
§
§
19  
20  
21  
22  
23  
24  
25  
Versorgung der Schüler von Berufsschulen.  
Ausbildung in Spezialfächern  
Abteilung für Aus- und Fortbildung von Lehrern am Institut.  
Neubau von Berufsschulen.  
Prämierung der besten Berufsschüler.  
Berufswettbewerb.  
Lehrlingswohnheime.