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Hochleistungstraining
Art des Trainings, galt als letzte Etappe des Trainingssystems in der langfristigen
Leistungsentwicklung in einer Sportart im Ergebnis des erfolgreichen Anschlußtrainings,
realisiert in SC/FC. War charakterisiert durch das Erreichen sportlicher Höchstleistungen
durch gezielte Inhalte und spezielle Strukturen des Trainings. Im H. fanden Anwendung die
individuelle oder
Gruppentrainingsplanung, inhaltlich abhängig von der jeweiligen
Leistungsfähigkeit der Sportlerin und des Sportlers. Eine Zyklisierung des Trainings diente dem
Ziel, zum Wettkampfhöhepunkt die persönliche Höchstleistung zu erreichen.
Hochschüler
Ein Student, der eine Hochschule bzw. Universität besuchte.
=
Hochschulstudent
Hochschule
Eine Bildungseinrichtung, diente Studenten in der SBZ und in der DDR für ihre höhere
berufliche Qualifizierung. Die H. charakterisierte sich durch die Spezialisierung auf
Fachbereiche. Als Voraussetzung zum Studium galt die Hochschulreife, das Abitur, erworben
an Oberschulen bzw. EOS und Berufsschulen mit Abitur sowie u. a. zeitweise auch an den
Arbeiter- und Bauern- Fakultäten.
Die Zuständigkeit für die H. oblag ab 1967 dem
Fachschulwesen; zuvor bestanden zunächst eine Hauptabteilung im
Volksbildung, ab 1951 das Staatssekretariat für Hochschulwesen bzw. ab 1958 das
Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen. Beschlossene Hochschulreformen prägten
Ministerium für Hoch- und
Ministerium für
die inhaltliche und strukturelle Entwicklung des Hochschulwesens.
Einer H. stand der Rektor vor, nachgeordnet fungierten Prorektoren nebst dem
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. Prorektor, verantwortlich für verschiedene Fachgebiete und Sektionsdirektoren – den
strukturbestimmenden Sektionen vorstehend – mit den Sektionsräten; zuvor existierten bis
968 als Fachgliederung die Fakultäten. Auf zentraler Ebene wirkten das beratende Konzil,
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der Wissenschaftliche Rat – zwischenzeitlich leitend tätig der Senat – sowie strukturiert die
Fakultäten unter Leitung von einem Dekan. Eine unterstützende Funktion übte der
Gesellschaftliche Rat aus. In Wissenschaftsbereichen vollzog sich die in spezifischen
Disziplinen angelegte Forschung.
Die Zuständigkeit für die Ausbildung der Studenten lag bei den Lehrkräften, speziell den
Hochschullehrern und Lehrern im Hochschuldienst. Für deren Entgelt galt die Vergütung der
Lehrer. Für Studenten entfielen ab 1.1.1957 die Studiengebühren.
Seit 1951 war generell der Sportunterricht im Rahmen der Abteilung Studentensport für
alle Studierenden obligatorisch.
An den H. bestanden Hochschulsportgemeinschaften mit verschiedenen Sektionen.
Als fachbezogene H. bestand die Pädagogische H. (PH), u. a. speziell für die Ausbildung von
Sportlehrern zuständig. Sie erfolgte im jeweiligem Institut für Körpererziehung – ab 1967
in Sektion Sportwissenschaft umgewandelt – der PH Magdeburg, Potsdam und Zwickau und
an den Universitäten Berlin, Greifswald, Halle und Rostock sowie an der Deutschen Hochschule
für Körperkultur in Leipzig.
(
Universität)
Hochschulkonferenz der DDR
Wissenschaftliche Veranstaltung, diente der Vermittlung neuester Erfahrungen für die bessere
Ausgestaltung von Lehre und Forschung an Universitäten und Hochschulen.
H. fanden wie folgt statt: I. 1952, II. 1955, III. 1958, IV. 1967, V. 1980.
Hochschullehrer
Lehrkraft, war tätig als Wissenschaftler – Professor und Dozent –
an Hochschulen und Universitäten, zuständig für die Ausbildung und
Erziehung der Studenten. Die Erteilung einer Lehrbefähigung – Facultas
docendi – erfolgte durch die zuständige Fakultät; der H. erhielt dafür eine
bestätigende Urkunde. Als Hauptinhalt galt die Einheit in Lehre und
Forschung in den entsprechenden Fachgebieten.
Die Durchführung des
Hochschulsportlehrer.
Sportunterrichts lag in Zuständigkeit der
Alle H. durchliefen eine
Lehrerbildung; verbindlich war deren
kontinuierliche Weiterbildung.
Ein H. wurde auf Vorschlag der jeweiligen Sektion – früher Institut – der
Hochschuleinrichtung vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen
berufen.