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Hochleistungstraining  
Art des Trainings, galt als letzte Etappe desTrainingssystems in der langfristigen  
Leistungsentwicklung in einer Sportart im Ergebnis des erfolgreichen Anschlußtrainings,  
realisiert in SC/FC. War charakterisiert durch das Erreichen sportlicher Höchstleistungen  
durch gezielte Inhalte und spezielle Strukturen des Trainings. Im H. fanden Anwendung die  
individuelle oder  
Gruppentrainingsplanung, inhaltlich abhängig von der jeweiligen  
Leistungsfähigkeit der Sportlerin und des Sportlers. Eine Zyklisierung des Trainings diente dem  
Ziel, zum Wettkampfhöhepunkt die persönliche Höchstleistung zu erreichen.  
Hochschüler  
Ein Student, der eine Hochschule bzw. Universität besuchte.  
=
Hochschulstudent  
Hochschule  
Eine Bildungseinrichtung, diente Studenten in der SBZ und in der DDR für ihre höhere  
berufliche Qualifizierung. Die H. charakterisierte sich durch die Spezialisierung auf  
Fachbereiche. Als Voraussetzung zum Studium galt die Hochschulreife, das Abitur, erworben  
an Oberschulen bzw. EOS undBerufsschulen mit Abitur sowie u. a. zeitweise auch an den  
Arbeiter- und Bauern- Fakultäten.  
Die Zuständigkeit für die H. oblag ab 1967 dem  
Fachschulwesen; zuvor bestanden zunächst eine Hauptabteilung im  
Volksbildung, ab 1951 dasStaatssekretariat für Hochschulwesen bzw. ab 1958 das  
Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen. Beschlossene Hochschulreformen prägten  
Ministerium für Hoch- und  
Ministerium für  
die inhaltliche und strukturelle Entwicklung des Hochschulwesens.  
Einer H. stand der Rektor vor, nachgeordnet fungierten Prorektoren nebst dem  
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. Prorektor, verantwortlich für verschiedene Fachgebiete undSektionsdirektoren den  
strukturbestimmenden Sektionen vorstehend mit denSektionsräten; zuvor existierten bis  
968 als Fachgliederung die Fakultäten. Auf zentraler Ebene wirkten das beratende Konzil,  
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der Wissenschaftliche Rat zwischenzeitlich leitend tätig der Senat sowie strukturiert die  
Fakultäten unter Leitung von einem Dekan. Eine unterstützende Funktion übte der  
Gesellschaftliche Rat aus. In Wissenschaftsbereichen vollzog sich die in spezifischen  
Disziplinen angelegte Forschung.  
Die Zuständigkeit für die Ausbildung der Studenten lag bei den Lehrkräften, speziell den  
Hochschullehrern und Lehrern im Hochschuldienst. Für deren Entgelt galt die Vergütung der  
Lehrer. Für Studenten entfielen ab 1.1.1957 die Studiengebühren.  
Seit 1951 war generell der Sportunterricht im Rahmen derAbteilung Studentensport für  
alle Studierenden obligatorisch.  
An den H. bestanden Hochschulsportgemeinschaften mit verschiedenen Sektionen.  
Als fachbezogene H. bestand die Pädagogische H. (PH), u. a. speziell für die Ausbildung von  
Sportlehrern zuständig. Sie erfolgte im jeweiligem Institut für Körpererziehung ab 1967  
in Sektion Sportwissenschaft umgewandelt der PH Magdeburg, Potsdam und Zwickau und  
an den Universitäten Berlin, Greifswald, Halle und Rostock sowie an der Deutschen Hochschule  
für Körperkultur in Leipzig.  
(
Universität)  
Hochschulkonferenz der DDR  
Wissenschaftliche Veranstaltung, diente der Vermittlung neuester Erfahrungen für die bessere  
Ausgestaltung von Lehre und Forschung an Universitäten und Hochschulen.  
H. fanden wie folgt statt: I. 1952, II. 1955, III. 1958, IV. 1967, V. 1980.  
Hochschullehrer  
Lehrkraft, war tätig als Wissenschaftler Professor und Dozent –  
an Hochschulen und Universitäten, zuständig für die Ausbildung und  
Erziehung der Studenten. Die Erteilung einer Lehrbefähigung Facultas  
docendi erfolgte durch die zuständigeFakultät; der H. erhielt dafür eine  
bestätigende Urkunde. Als Hauptinhalt galt die Einheit in Lehre und  
Forschung in den entsprechenden Fachgebieten.  
Die Durchführung des  
Hochschulsportlehrer.  
Sportunterrichts lag in Zuständigkeit der  
Alle H. durchliefen eine  
Lehrerbildung; verbindlich war deren  
kontinuierliche Weiterbildung.  
Ein H. wurde auf Vorschlag der jeweiligen Sektion früher Institut der  
Hochschuleinrichtung vomMinisterium für Hoch- und Fachschulwesen  
berufen.