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Teil II - Richtlinien
Allgemeine Hinweise
Anlagen im Wohnbereich
Sportplätze
Sporthallen
Bäder
Spezielle Anlagen für einzelne Sportarten
Literaturhinweise, DIN-Normen
Teil III - Anleitung für Sportentwicklungspläne
Planungsrecht
Grundlagen zur Ermittlung des Anlagenbedarfs
Planungsverfahren
Objektplanung
Anhang
„
Goldener Rollschuh“
Ein Sportabzeichen mit Werbecharakter. Es erhielten jugendliche Teilnehmer zumeist bei
örtlichen massensportlichen im Rollsport.
„
Goldener Traktor“
Pokalauszeichnung, die an siegreiche „Landsportgemeinschaften“ im
Fußball vergeben worden ist.
Graduierung
Nachweis im Judo, der theoretische Grundkenntnisse und das Beherrschen bestimmter
Techniken belegte. Nach einer erfolgreichen Prüfung gemäß der Graduierungsordnung von
1975 sowie 1980 war der Judoka berechtigt, den erreichten Judogürtel (Obi) zu tragen.
Zuständig war die Graduierungskommission der Sektion Judo bzw. des Deutschen Judo-
Verbandes der DDR, zudem gab es ein Dan - Kollegium, das gleichfalls diesbezügliche
Regelungen traf.
Ausgehend von dem angeeigneten Wissen und Können konnten sechs Schüler- (ab dem achten
Lebensjahr) und zehn Meistergrade (ab 16 Jahren) – charakterisiert durch farblich verschiedene
Gürtel – erworben werden.
Schülergrade ( Kyu ): 6. weiß (Roku)
3. grün (San)
5. gelb (Go)
2. blau (Ni)
4. orange (Schi)
1. braun (Ik)
Meistergrade ( Dan ) :
1. schwarz (Scho/Tschi) 2. schwarz (Ni)
3. schwarz (San)
6. rot / weiß (Roku)
4
7
. schwarz (Schi)
. rot / weiß (Sitschi)
5. schwarz (Go)
8. rot / weiß (Hatschi) 9. rot (Ku)
1
0. rot (Ju)
Im Wettkampf trugen alle Dan -Träger den schwarzen Gürtel).
Prüfungsinhalte für die Schülergrade:
(
-
Theorie
Grundkenntnisse in der Fachterminologie sowie zur Wettkampfordnung und den -regeln.
-
Allgemeine technische Anforderungen
-
-
-
-
Anwendung der Grundlagen der Stand- bzw. Bodenarbeit,
richtige Reihenfolge der Techniken in der Grobform,
Demonstration der Techniken aus der Bewegung heraus,
Beherrschen des prinzipiellen Verhaltens in der Judoselbstverteidigung.
-
Spezielle technische Anforderungen
Die Prüfungsinhalte für die Judoka in der G. V. bis I. setzte sich aus Wurf- ( Nage-Waza ) und
Bodentechniken ( Katame-Waza ) zusammen.
Zusätzlich war Judo-Selbstverteidigung (Jui - Jitsu) bei den Stufen III. bis I. erforderlich.
Dabei mussten jeweils die Techniken aller unteren Stufen beherrscht werden.
Prüfungsinhalte für die Meistergrade:
-
Theorie
Geschichte des Judosport, Organisationsaufbau von DTSB und dem Deutscher Judo-Verband,
Wettkampfordnung/Regeln, Trainingsmethodik.