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Teil II - Richtlinien  
Allgemeine Hinweise  
Anlagen im Wohnbereich  
Sportplätze  
Sporthallen  
Bäder  
Spezielle Anlagen für einzelne Sportarten  
Literaturhinweise, DIN-Normen  
Teil III - Anleitung für Sportentwicklungspläne  
Planungsrecht  
Grundlagen zur Ermittlung des Anlagenbedarfs  
Planungsverfahren  
Objektplanung  
Anhang  
Goldener Rollschuh“  
Ein Sportabzeichen mit Werbecharakter. Es erhielten jugendliche Teilnehmer zumeist bei  
örtlichen massensportlichen im Rollsport.  
Goldener Traktor“  
Pokalauszeichnung, die an siegreiche „Landsportgemeinschaftenim  
Fußball vergeben worden ist.  
Graduierung  
Nachweis im Judo, der theoretische Grundkenntnisse und das Beherrschen bestimmter  
Techniken belegte. Nach einer erfolgreichen Prüfung gemäß der Graduierungsordnung von  
1975 sowie 1980 war der Judoka berechtigt, den erreichten Judogürtel (Obi) zu tragen.  
Zuständig war die Graduierungskommission der Sektion Judo bzw. des Deutschen Judo-  
Verbandes der DDR, zudem gab es ein Dan - Kollegium, das gleichfalls diesbezügliche  
Regelungen traf.  
Ausgehend von dem angeeigneten Wissen und Können konnten sechs Schüler- (ab dem achten  
Lebensjahr) und zehn Meistergrade (ab 16 Jahren) charakterisiert durch farblich verschiedene  
Gürtel erworben werden.  
Schülergrade ( Kyu ): 6. weiß (Roku)  
3. grün (San)  
5. gelb (Go)  
2. blau (Ni)  
4. orange (Schi)  
1. braun (Ik)  
Meistergrade ( Dan ) :  
1. schwarz (Scho/Tschi) 2. schwarz (Ni)  
3. schwarz (San)  
6. rot / weiß (Roku)  
4
7
. schwarz (Schi)  
. rot / weiß (Sitschi)  
5. schwarz (Go)  
8. rot / weiß (Hatschi) 9. rot (Ku)  
1
0. rot (Ju)  
Im Wettkampf trugen alle Dan -Träger den schwarzen Gürtel).  
Prüfungsinhalte für die Schülergrade:  
(
-
Theorie  
Grundkenntnisse in der Fachterminologie sowie zur Wettkampfordnung und den -regeln.  
-
Allgemeine technische Anforderungen  
-
-
-
-
Anwendung der Grundlagen der Stand- bzw. Bodenarbeit,  
richtige Reihenfolge der Techniken in der Grobform,  
Demonstration der Techniken aus der Bewegung heraus,  
Beherrschen des prinzipiellen Verhaltens in der Judoselbstverteidigung.  
-
Spezielle technische Anforderungen  
Die Prüfungsinhalte für die Judoka in der G. V. bis I. setzte sich aus Wurf- ( Nage-Waza ) und  
Bodentechniken ( Katame-Waza ) zusammen.  
Zusätzlich war Judo-Selbstverteidigung (Jui - Jitsu) bei den Stufen III. bis I. erforderlich.  
Dabei mussten jeweils die Techniken aller unteren Stufen beherrscht werden.  
Prüfungsinhalte für die Meistergrade:  
-
Theorie  
Geschichte des Judosport, Organisationsaufbau von DTSB und dem Deutscher Judo-Verband,  
Wettkampfordnung/Regeln, Trainingsmethodik.