376
§
§
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(
(
(
1-2) Volkswirtschaftsrat.
1-2) Landwirtschaftsrat.
1-2) Sonstige Organe.
2
. Abschnitt Örtliche Volksvertretungen und ihre Organe
§
77
(
(
(
1) Zuständig im Verantwortungsbereich.
2) Planung und Leitung
3) Beratung in örtlichen Volksvertretungen und besonders deren Ständigen Kommissionen für
Volksbildung.
(
(
(
(
(
4) Aufgaben der Räte der Bezirke und Kreise.
5) Zusammenarbeit der Räte mit den Bildungseinrichtungen.
6) Durchführung der Feriengestaltung.
7) Facharbeiternachwuchs
8) Schaffung materieller Voraussetzungen durch Räte der Städte und Gemeinden.
Neunter Teil Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft
§
78
(1) Gesamtgesellschaftliches Anliegen.
(2) Beitrag durch gesellschaftliche Organisationen.
Zehnter Teil Schlussbestimmungen
§
79
(
(
1) Schrittweise Verwirklichung des Gesetzes durch den Ministerrat.
2) Erlaß von erforderlichen Bestimmungen.
§
80
(1) Inkraftsetzung per 28.2.1965
(2) Außerkraftsetzung
a) Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2.12.1959.
b) Verordnung über die weitere sozialistische Umgestaltung des Hoch- und Fachschulwesens in
der DDR vom 13.2.1958.
Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen
Festlegung, wurde am 12.7.1973 von der Volkskammer verabschiedet, in dem die Tätigkeit
der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe, d.h. in den Gemeinden und Städten,
Kreisen/Stadtkreisen bzw. Stadtbezirken und Bezirken, festgelegt worden war. Zuvor wurden
entsprechende Gesetze 1952, 1957 und 1961 – mit Fixierungen zur Förderung und Unterstützung
des Sports – verabschiedet.
Ausgewiesen waren Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte,
Kommissionen und der Abgeordneten mit ihren Rechten und Pflichten.
Volksvertretungen von Städten und Gemeinden hatten das Recht, Gemeindeverbände zu
bilden. Das G. beinhaltete auch die Verantwortlichkeiten für den Bereich von Körperkultur und
Sport durch die Volksvertretungen – speziell die ständigen Kommissionen Jugendfragen,
Körperkultur und Sport – auf den einzelnen staatlichen Leitungsebenen und ihrer Räte
(
Abteilungen bzw. Referat Jugendfragen, Körperkultur und Sport).
Für den Bezirkstag und ihren Rat des die
Stadtverordnetenversammlung des Stadtkreises sowie den Kreistag und ihren Rat
der Stadt bzw. Rat des Kreises, für die Stadtverordnetenversammlung sowie die
Gemeindevertretung und ihren Rat der Stadt bzw. Rat der Gemeinde bestanden auf
dem Gebiet von Körperkultur und Sport folgende Verantwortlichkeiten:
Bezirkes,
für
-
Leitung und Planung der staatlichen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit DTSB, dem
FDGB, der FDJ, der GST.
-
-
Die Nutzung der unterstellten Sporteinrichtungen erfolgte in Übereinstimmung mit dem DTSB.
Förderung der sportlichen und touristischen Betätigung durch Verwirklichung des staatlichen
Sportprogramms und Gestaltung des sportlichen Leistungsstrebens sowie der
Spartakiadebewegung der Kinder und Jugendlichen.
Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR
Festlegung, wurde am 2.12.1959 von der Volkskammer verabschiedet.
Aus dem Inhalt:
Präambel
Schaffung der Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft erfordert auch die sozialistische Erziehung der
Jugend. Das kann nur in einer Schule geschehen, die aufs engste mit dem gesellschaftlichen Leben, vor
allem mit der Produktion, verbunden ist. Damit wird die Kluft zwischen geistiger und körperlicher Arbeit und
zwischen der Theorie und Praxis überwunden. Dieser Erfüllung dient der Aufbau einer zehnklassigen
allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (POS).
I.
Die allgemeinbildende Schule in der DDR, ihr Charakter und ihre Aufgabe