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III.  
Struktur  
Präsidium (Präsident, 2 Vizepräsidenten, Schatzmeister,  
12 Mitglieder, Geschäftsführer)  
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9
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Vereinigung der Olympiateilnehmer  
Förderbeirat  
Ständige Kommissionen  
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Öffentlicharbeit  
Werbung mit Handel  
Finanzen  
IV.  
V.  
Tätigkeit  
Finanzierung  
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Jahres- bzw. Sonderspenden  
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Verkauf von Sportsouvenirs  
Revisionskommission  
VI.  
Publikationen, Symbole, Auszeichnungen  
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Informationsheft (2 pro Jahr)  
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Symbol: Diskuswerfer mit Unterschrift des Namen  
Olympische Ringe mit „DDR“  
VII.  
VIII.  
Vertretung  
Auflösung  
Zum 1.1.1991 erfolgte ein Zusammenschluss der G. mit der Deutschen Olympischen  
Gesellschaft.  
Gesellschaftliche Auszeichnung  
Auszeichnung, die von gesellschaftlichen Organisationen gestiftet wurde.  
Darunter:  
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vom DTSB der DDR nebst den Deutschen Sportverbänden der DDR,  
von der FDJ und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“  
und die GST.  
Vergeben wurden Medaillen, Ehrenplaketten, Ehrennadeln, Sporturkunden.  
Gesellschaftliche Organisationen  
Sammelbegriff, fand Verwendung für alle in der DDR existierten Massenorganisationen, wie  
DTSB, FDGB, FDJ und Pionierorganisation „E. Thälmann“, GST u. a.  
Ende der 40er und in der 50er Jahren wurden die g. O. als demokratische Massenorganisation  
bezeichnet.  
Mitglieder erhielten ein Mitgliedsbuch und mussten Mitgliedsbeiträge entrichten.  
Gesellschaftlicher Rat  
Gremium, diente an Universitäten und Hochschulen für die Beratung.  
Der Rat an der DHfK wirkte seit 1969. Grundlage für seine Tätigkeit bildete eine Ordnung;  
Auszug:  
§
1
Grundsätze  
(Beratendes und kontrollierendes Gremium; Vorsitzender wurde vom Staatssekretär für  
KK und Sport berufen; war diesem rechenschaftspflichtig)  
§
2
Hauptaufgaben  
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Arbeitsgrundlage: Perspektiv- und Jahresplanung,  
Konzentration des wissenschaftlichen Potentials,  
Sicherung der Gemeinschaftsarbeit,  
Gewährleistung des ökonomischen Systems;  
Durchsetzung der sozialistischen Demokratie.  
§
§
3
4
Rechte und Pflichten  
Berufung, Wahl und Zusammensetzung  
(Berufung des Vorsitzenden; die Mitglieder DHfK -Vertreter werden vom Konzil gewählt bzw.  
von Praxispartnern entsandt; den Sekretär benennt der Vorsitzende)  
§
§
§
5
6
7
Arbeitsweise (Rat tagte einmal pro Semester)  
Geheimhaltung  
Schlussbestimmungen  
Gesellschaftliches Organ  
Gremium, bestand in gesellschaftlichen Organisationen und fungierte auf den einzelnen  
Leitungsebenen. Im DTSB gehörten dazu der Bundesvorstand bis zum SG -Vorstand