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1980 erließ das Komitee für Körperkultur und Sport der DDR Empfehlungen zu Körperkultur
und Sport.
Gemeindevertretung
Höchstes Organ, bestand als örtliche Volksvertretung in einer Gemeinde; wurde für vier, ab
1979 für fünf Jahre gewählt. Grundlage für die Tätigkeit bildete der Jahresplan mit dem
Haushaltsplan sowie u. a. der Jugendförderungsplan.
Spezifische Aufgaben wurden von ständigen Kommissionen, darunter für Jugendfragen,
Körperkultur und Sport wahrgenommen. In kleineren G. erfolgte eine Zusammenlegung von
Sachgebieten. Ausführendes Organ der G. war der Rat der Gemeinde mit dem Vorsitzenden
(
Bürgermeister).
Im Gemeinderat bestand ein Sachgebiet Jugendfragen, Körperkultur und Sport (z. T. ebenfalls mit
anderen Bereichen gekoppelt).
Aufgaben zu Körperkultur und Sport:
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Förderung der regelmäßigen sportlichen Betätigung,
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Verwaltung, Funktionssicherstellung und Wartung der Sportstätten,
Sportstättenvergabe über die Sportstättenkommission.
Gemeindeverwaltung
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Behörde, bestand in der
SBZ. Sie war – zunächst von der Sowjetischen
Militäradministration eingesetzt und ab 1946 vom gewählten Gemeindeparlament bestellt –
unter Leitung eines Bürgermeisters zuständig für staatliche Belange.
Ein Sportbeauftragter bearbeitete kommunale Sportfragen.
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Öffentliche Behörde in der BRD, die in einer Gemeinde die exekutive Gewalt ausübt.
Geleitet wird sie vom Bürgermeister. Ein Ressort befasst sich mit Sportangelegenheiten.
Gemeinsame Anweisung des Ministers für Gesundheitswesen und des
Staatssekretärs für Körperkultur und Sport zur sportmedizinischen
Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Trainingszentren und -
stützpunkten
Festlegung, trat am 1.9.1974 in Kraft.
Auszug:
1
.
Sicherung der Tätigkeit des Sportmedizinischen Dienstes durch das Staatssekretariat für
Körperkultur und Sport bei der Durchführung
-
Sportmedizinischer Aufnahmeuntersuchungen nach der Sichtung und Auswahl von
Sporttreibenden für die Trainingszentren und -stützpunkte,
von jährlich zwei Grunduntersuchungen bei TZ - Sportlern,
von Trainingshospitationen,
bestmöglicher Behandlungen im Erkrankungs- und Verletzungsfall,
einer Aufklärung der Eltern,
der einheitlichen Anleitung und Kontrolle der tätigen Mitarbeiter,
von Maßnahmen zur kontinuierlichen Sicherstellung der personellen, materiellen und
finanziellen Voraussetzungen für den planmäßigen Aufbau von sportärztlichen
Beratungsstellen.
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Der Kreissportarzt trägt die Verantwortung auf Kreisebene, insbesondere hinsichtlich der
1
.Förderstufe. Grundlagen bildeten Richtlinien und Weisungen. Eine Kontrolle erfolgt durch den
Bezirkssportarzt. Gegebenenfalls arbeitet der Kreissportarzt mit dem Kreisarzt zusammen.
Trainingszentren der SV Dynamo, ASV Vorwärts und der GST werden durch eigenes
Personal betreut.
2
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Das Ministerium für Gesundheitswesen sichert durch die Tätigkeit der Abteilungen Gesundheit
und Sozialwesen in den Räten der Bezirke und Kreise die
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Bereitstellung der erforderlichen Labor- und Röntgenkapazität,
Unterstützung beim Aufbau von sportärztlichen Beratungsstellen,
Lösung von Teilaufgaben unter Anleitung des Kreissportärzte,
Bereitstellung von Mitteln.
Auf dieser Basis dieser Anweisung sind Vereinbarungen auf Bezirks- und Kreisebene abzuschließen.
Jährlich erfolgen Informationen über erreichte Ergebnisse.
Gemeinsame Empfehlung der Nationalen Front und des DTSB
Arbeitsmaterial, verabschiedet vom Büro des Präsidiums des Nationalrates der Nationalen Front
und des Sekretariats des DTSB-Bundesvorstandes vom 10.2.1958; es diente der
Zusammenarbeit und weiteren Entwicklung von Körperkultur und Sport.
Aus dem Inhalt:
I.
Sportbewegung in der DDR und die Ausschüsse der Nationalen Front (NF)
II.
Durch Körperkultur und Sport zur Gesundheit und größeren Lebensfreude