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bei der Entwicklung einer sozialistischen Körperkultur unserer Republik und der Stärkung und
Festigung des Deutschen Turn- und Sportbundes;
- auf dem Gebiet der Verständigung der Sportler beider deutscher Staaten;
- für die Stärkung des internationalen Ansehens der DDR im Friedenskampf und bei der Pflege
sportlicher Beziehungen zu anderen Völkern.
Die F. konnte an Einzelpersonen, Kollektive, Organisationseinheiten und Institutionen verliehen
werden. Ein Statut regelte die Auszeichnung. Zur Medaille gehörte eine Ehrenurkunde.
„
Fröhlich sein und Singen“ („Frösi“)
Monatliche Zeitschrift der Pionierorganisation "E.Thälmann" mit kulturellen
auch sportlichen – Inhalten; erstmals im Juni 1953 erschienen.
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F. war Veranstalter des Sommerfernwettkampfes der
Thälmannpioniere.
FSG Fachschulsportgemeinschaft
Führerinnen-Fünfkampf des BDM
Mehrkampf, kam seit 1938 für Führerinnen des BDM ab dem 17. Lebensjahr zur Austragung.
Übungen:
7
5-m-Lauf, Hochsprung, Weitsprung, Schleuderballweitwurf, 100-m-Brustschwimmen.
In der Altersstufe A (17 – 21 Jahre) waren 2.750 Punkte zum Erwerb einer Urkunde zu erreichen.
Der F. galt auch als Bedingung für das Verleihen des Führerinnen-Sportabzeichens.
Führerinnen-Sportabzeichen des BDM
Sportabzeichen, wurde am 17.6.1938 vom Jugendführer des Deutschen
Reiches eingeführt. Bedingung war die Teilnahme am Führerinnen-
Fünfkampf des BDM und das Erreichen von 3.500 Punkten in der Altersstufe
17 bis 21 Jahre.
Als Vorbereitung galt der Besitz des BDM-
Leistungsabzeichens in Bronze. Als Beleg diente der Eintrag in das
Sportbuch der BDM-Führerinnen.
Die Bearbeitung nahm das Amt für Leibesübungen der Reichsjugendführung vor.
Führersportabzeichen
Goldenes Sportabzeichen, vom Jugendführer des Deutschen Reiches am
18.1.1937 angeordnet, das an HJ-Führer höherer Dienstränge verliehen wurde. Dazu
musste ein Führerzehnkampf der HJ an zwei Tagen absolviert werden,
Vorbedingung war der Besitz des HJ-Sportabzeichens in Silber.
Übungen: 100 m-Lauf, 1000 m-Lauf, Weitsprung, Hochsprung, Keulenweitwurf,
Keulenzielwurf, 300 m-Brustschwimmen, KK-Schießen,
Orientierungsmarsch, Entfernungsschätzen.
Als Bedingung galt im Zehnkampf das Erreichen von 7.500 (Stufe A, unter 35 Jahre) und
6.500 Punkten (Stufe B, über 35).
Die Bearbeitung erfolgte im Amt für Leibesübungen der Reichsjugendführung. Als Beleg wurde
die Erfüllung im Sportbuch der HJ-Führer – signiert vom Reichsjugendführer – eingetragen,
außerdem eine Urkunde ausgehändigt. Das F. gab es in großer und kleiner Ausfertigung.
Verleihungsdauer betrug fünf Jahre, innerhalb dieses Zeitraumes war eine Wiederholung
erforderlich.