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bei der Entwicklung einer sozialistischen Körperkultur unserer Republik und der Stärkung und  
Festigung des Deutschen Turn- und Sportbundes;  
- auf dem Gebiet der Verständigung der Sportler beider deutscher Staaten;  
- für die Stärkung des internationalen Ansehens der DDR im Friedenskampf und bei der Pflege  
sportlicher Beziehungen zu anderen Völkern.  
Die F. konnte an Einzelpersonen, Kollektive, Organisationseinheiten und Institutionen verliehen  
werden. Ein Statut regelte die Auszeichnung. Zur Medaille gehörte eine Ehrenurkunde.  
Fröhlich sein und Singen“ („Frösi“)  
Monatliche Zeitschrift der Pionierorganisation "E.Thälmann" mit kulturellen  
auch sportlichen Inhalten; erstmals im Juni 1953 erschienen.  
F. war Veranstalter des Sommerfernwettkampfes der  
Thälmannpioniere.  
FSG Fachschulsportgemeinschaft  
Führerinnen-Fünfkampf des BDM  
Mehrkampf, kam seit 1938 für Führerinnen des BDM ab dem 17. Lebensjahr zur Austragung.  
Übungen:  
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5-m-Lauf, Hochsprung, Weitsprung, Schleuderballweitwurf, 100-m-Brustschwimmen.  
In der Altersstufe A (17 21 Jahre) waren 2.750 Punkte zum Erwerb einer Urkunde zu erreichen.  
Der F. galt auch als Bedingung für das Verleihen des Führerinnen-Sportabzeichens.  
Führerinnen-Sportabzeichen des BDM  
Sportabzeichen, wurde am 17.6.1938 vom Jugendführer des Deutschen  
Reiches eingeführt. Bedingung war die Teilnahme am Führerinnen-  
Fünfkampf des BDM und das Erreichen von 3.500 Punkten in der Altersstufe  
17 bis 21 Jahre.  
Als Vorbereitung galt der Besitz des BDM-  
Leistungsabzeichens in Bronze. Als Beleg diente der Eintrag in das  
Sportbuch der BDM-Führerinnen.  
Die Bearbeitung nahm das Amt für Leibesübungen der Reichsjugendführung vor.  
Führersportabzeichen  
Goldenes Sportabzeichen, vom Jugendführer des Deutschen Reiches am  
18.1.1937 angeordnet, das an HJ-Führer höherer Dienstränge verliehen wurde. Dazu  
musste einFührerzehnkampf der HJ an zwei Tagen absolviert werden,  
Vorbedingung war der Besitz des HJ-Sportabzeichens in Silber.  
Übungen: 100 m-Lauf, 1000 m-Lauf, Weitsprung, Hochsprung, Keulenweitwurf,  
Keulenzielwurf, 300 m-Brustschwimmen, KK-Schießen,  
Orientierungsmarsch, Entfernungsschätzen.  
Als Bedingung galt im Zehnkampf das Erreichen von 7.500 (Stufe A, unter 35 Jahre) und  
6.500 Punkten (Stufe B, über 35).  
Die Bearbeitung erfolgte im Amt für Leibesübungen der Reichsjugendführung. Als Beleg wurde  
die Erfüllung imSportbuch der HJ-Führer signiert vom Reichsjugendführer eingetragen,  
außerdem eine Urkunde ausgehändigt. Das F. gab es in großer und kleiner Ausfertigung.  
Verleihungsdauer betrug fünf Jahre, innerhalb dieses Zeitraumes war eine Wiederholung  
erforderlich.