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Sportlehrgängen und Sportveranstaltungen vom 6.8.1958, verabschiedet vom Staatlichen
Komitee für Körperkultur und Sport.
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Gesetzbuch der Arbeit der DDR ( § 77 - Freistellung von der Arbeit) vom
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2.4.1961, verabschiedet von der Volkskammer, verkündet vom Vorsitzenden des Staatsrates
am 14.4.1961.
Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16.6.1977, verabschiedet von der Volkskammer.
Auf dem Gebiete des Sports gab es F. für
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Lehrgänge jeder Art,
Sportveranstaltungen, vor allem Meisterschaften (ab Bezirksebene),
Trainingszwecke,
ehrenamtliche Funktionäre,
Betreuung im Kinder- und Jugendsport.
Die F. der betreffenden Personen für die jeweiligen Maßnahmen mussten vom DTSB sowie GST
und deren Gliederungen beantragt werden. Alle Vorhaben waren so zu planen, um ein Minimum
für eine Arbeitsfreistellung zu gewährleisten.
Freizeit- und Erholungssport
Sportbetrieb, war in der DDR Teilbereich von Körperkultur und Sport; er wurde in den 50er als
Massen- und 60er Jahren als Volkssport bezeichnet. Der FES leistete durch eine vielseitige
sportliche und touristische Betätigung in der Freizeit und im Urlaub einen Beitrag zur Förderung
von Gesundheit, Lebensfreude und Leistungsfähigkeit. Bei vielen Bürgern gehörte er zum
festen Bestandteil im Leben. Mit seinen vielfältigen Inhalten und Formen individueller wie
kollektiver sportlicher Betätigung war er zugleich eng mit dem Übungs- Trainings- und
Wettkampfbetrieb verbunden und trug insgesamt als ein Element der Lebensweise zur
körperlichen Vervollkommnung bei. Im Bemühen, für jedermann die Freizeit durch Spiel, Sport
und Wandern mit zu gestalten, sprach er einerseits bisher nicht Sporttreibende an und
veranlasste sie zu ersten Schritten zum Sport. Eine wesentliche soziale Funktion des FES kam
darin zum Ausdruck, dass er in geselliger Form als Teil des Gemeinschaftslebens von
Arbeitskollektiven, Hausgemeinschaften, Freizeitgruppen und Familien integriert worden ist.
Den Freizeit- und Erholungssport war durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
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Er bot den Bürgern die Möglichkeit, entsprechend ihren Interessen und Bedürfnissen Sport zu treiben.
Das bestimmende Moment des Verhältnisses zum FES lag in der persönlichen Motivation, die einen
konkreten Bezug zu persönlichkeitsformenden Werten hatte. Insofern wirkte er in allen
Lebensphasen mobilisierend und trug mit seinen spezifischen Inhalten und Formen, insbesondere der
Leistungsdifferenzierung und dem sich mit fortschreitendem Alter vollziehenden Leistungswandel,
Rechnung.
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Er umfasste eine große Breite und Vielfalt des Inhalts und der Formen des Sporttreibens und der
Touristik. Sein Spektrum reichte von sporadischen individuellen Bewegungstätigkeiten bis zum
regelmäßigen organisierten Sporttreiben, von der Mitwirkung an massensportlichen
Veranstaltungen bis zum regelmäßigen Trainieren, von einfachen Leistungsvergleichen bis zur
Teilnahme an regelmäßigen Wettkämpfen in verschiedenen Sportarten.
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Er konnte individuell oder in Gruppen betrieben werden. Übungsgruppen im FES setzten sich aus
Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Leistungsvermögen zusammen, konnte zeitlich
unterschiedliche Stabilität aufweisen und gemäß ihren Möglichkeiten und Absichten eine
verschiedenartige Intensität der sportlichen Betätigung wählen. Im DTSB war es vor allem die
Betätigung in Allgemeinen Sportgruppen sowie teilweise der Lehrlingssport in den Betrieben
und Einrichtungen.
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Er sollte schrittweise zum regelmäßigen und organisierten Sporttreiben im DTSB führen. Insgesamt
besaß das Sportabzeichenprogramm im FES zunehmende Bedeutung. Im Mittelpunkt der vielen
Aktivitäten stand mit seiner mobilisierenden Wirkung das „Gemeinsame Sportprogramm des
DTSB, des FDGB und der FDJ“, die gemeinsame und spezielle Aufgaben der Partner auswiesen.
Höhepunkte waren Betriebs- und Kreissportfeste der Werktätigen, an denen sich auch
Lehrlinge beteiligten.
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Freund der GST“
Mitglied der Gesellschaft für Sport und Technik, unterstützte die Arbeit auf ideeller und
materieller Weise. Die zu bestätigende Mitgliedschaft erfolgte per Aufnahmeantrag. Dazu gab es
einen Ausweis; Sondermarken wurden in freiwilliger Weise erhoben.
Freundschaftspionierleiter (FPL)
Ein Pionierleiter, war meistens hauptamtlich für die Anleitung und allseitige Betreuung in einer
Pionierfreundschaft zuständig. Er fungierte gleichzeitig als Vorsitzender des Rates der
Freunde der Pionierfreundschaft. Eingesetzt wurde der FPL von der FDJ-Kreisleitung. In den
ersten Jahren wurden geeignete FDJler – auf Lehrgängen geschult – als FPL gewonnen. Seit
1953 erfolgte die Ausbildung speziell an Instituten für Lehrerbildung – gleichzeitig mit einer