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Sportlehrgängen und Sportveranstaltungen vom 6.8.1958, verabschiedet vom Staatlichen  
Komitee für Körperkultur und Sport.  
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Gesetzbuch der Arbeit der DDR ( § 77 - Freistellung von der Arbeit) vom  
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2.4.1961, verabschiedet von der Volkskammer, verkündet vom Vorsitzenden des Staatsrates  
am 14.4.1961.  
Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16.6.1977, verabschiedet von der Volkskammer.  
Auf dem Gebiete des Sports gab es F. für  
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Lehrgänge jeder Art,  
Sportveranstaltungen, vor allem Meisterschaften (ab Bezirksebene),  
Trainingszwecke,  
ehrenamtliche Funktionäre,  
Betreuung im Kinder- und Jugendsport.  
Die F. der betreffenden Personen für die jeweiligen Maßnahmen mussten vom DTSB sowie GST  
und deren Gliederungen beantragt werden. Alle Vorhaben waren so zu planen, um ein Minimum  
für eine Arbeitsfreistellung zu gewährleisten.  
Freizeit- und Erholungssport  
Sportbetrieb, war in der DDR Teilbereich von Körperkultur und Sport; er wurde in den 50er als  
Massen- und 60er Jahren als Volkssport bezeichnet. Der FES leistete durch eine vielseitige  
sportliche und touristische Betätigung in der Freizeit und im Urlaub einen Beitrag zur Förderung  
von Gesundheit, Lebensfreude und Leistungsfähigkeit. Bei vielen Bürgern gehörte er zum  
festen Bestandteil im Leben. Mit seinen vielfältigen Inhalten und Formen individueller wie  
kollektiver sportlicher Betätigung war er zugleich eng mit dem Übungs- Trainings- und  
Wettkampfbetrieb verbunden und trug insgesamt als ein Element der Lebensweise zur  
körperlichen Vervollkommnung bei. Im Bemühen, für jedermann die Freizeit durch Spiel, Sport  
und Wandern mit zu gestalten, sprach er einerseits bisher nicht Sporttreibende an und  
veranlasste sie zu ersten Schritten zum Sport. Eine wesentliche soziale Funktion des FES kam  
darin zum Ausdruck, dass er in geselliger Form als Teil des Gemeinschaftslebens von  
Arbeitskollektiven, Hausgemeinschaften, Freizeitgruppen und Familien integriert worden ist.  
Den Freizeit- und Erholungssport war durch folgende Merkmale gekennzeichnet:  
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Er bot den Bürgern die Möglichkeit, entsprechend ihren Interessen und Bedürfnissen Sport zu treiben.  
Das bestimmende Moment des Verhältnisses zum FES lag in der persönlichen Motivation, die einen  
konkreten Bezug zu persönlichkeitsformenden Werten hatte. Insofern wirkte er in allen  
Lebensphasen mobilisierend und trug mit seinen spezifischen Inhalten und Formen, insbesondere der  
Leistungsdifferenzierung und dem sich mit fortschreitendem Alter vollziehenden Leistungswandel,  
Rechnung.  
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Er umfasste eine große Breite und Vielfalt des Inhalts und der Formen des Sporttreibens und der  
Touristik. Sein Spektrum reichte von sporadischen individuellen Bewegungstätigkeiten bis zum  
regelmäßigen organisierten Sporttreiben, von der Mitwirkung an massensportlichen  
Veranstaltungen bis zum regelmäßigen Trainieren, von einfachen Leistungsvergleichen bis zur  
Teilnahme an regelmäßigen Wettkämpfen in verschiedenen Sportarten.  
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Er konnte individuell oder in Gruppen betrieben werden. Übungsgruppen im FES setzten sich aus  
Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Leistungsvermögen zusammen, konnte zeitlich  
unterschiedliche Stabilität aufweisen und gemäß ihren Möglichkeiten und Absichten eine  
verschiedenartige Intensität der sportlichen Betätigung wählen. Im DTSB war es vor allem die  
Betätigung in Allgemeinen Sportgruppen sowie teilweise derLehrlingssport in den Betrieben  
und Einrichtungen.  
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Er sollte schrittweise zum regelmäßigen und organisierten Sporttreiben im DTSB führen. Insgesamt  
besaß das Sportabzeichenprogramm im FES zunehmende Bedeutung. Im Mittelpunkt der vielen  
Aktivitäten stand mit seiner mobilisierenden Wirkung das„Gemeinsame Sportprogramm des  
DTSB, des FDGB und der FDJ“, die gemeinsame und spezielle Aufgaben der Partner auswiesen.  
Höhepunkte waren Betriebs- und Kreissportfeste der Werktätigen, an denen sich auch  
Lehrlinge beteiligten.  
Freund der GST“  
Mitglied der Gesellschaft für Sport und Technik, unterstützte die Arbeit auf ideeller und  
materieller Weise. Die zu bestätigende Mitgliedschaft erfolgte per Aufnahmeantrag. Dazu gab es  
einen Ausweis; Sondermarken wurden in freiwilliger Weise erhoben.  
Freundschaftspionierleiter (FPL)  
Ein Pionierleiter, war meistens hauptamtlich für die Anleitung und allseitige Betreuung in einer  
Pionierfreundschaft zuständig. Er fungierte gleichzeitig als Vorsitzender des Rates der  
Freunde der Pionierfreundschaft. Eingesetzt wurde der FPL von der FDJ-Kreisleitung. In den  
ersten Jahren wurden geeigneteFDJler auf Lehrgängen geschult als FPL gewonnen. Seit  
1953 erfolgte die Ausbildung speziell anInstituten für Lehrerbildung gleichzeitig mit einer