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Organisationsaufbau:
Der
FDGB
war
Mitglied
im
Weltgewerkschaftsbund (WGB).
In der Volkskammer verfügte der FDGB über
eine eigene Fraktion.
Vertreter des FDGB-Sekretariats – für Sport
zuständig – gehörten dem DTSB-Präsidium
sowie seinerzeit dem Staatlichen Komitee für
Körperkultur und Sport sowie dem Komitee für
Körperkultur und Sport der DDR an.
Eine bedeutende Rolle spielte der FDGB – mit der
FDJ – mit dem Aufruf bei der Gründung des
Deutschen Sportausschusses; sie waren die
beiden praktischen Hauptinitiatoren. Als Träger
fungierte die IG und G bei der Bildung der
Sportvereinigungen, deren Leitungen und
Sportaktivitäten personell, finanziell und materiell
durch die gewerkschaftlichen Vorstände Stützung
erhielten. Sie trugen neben der Förderung des Massensports auch zur Entwicklung des
Leistungssports bei, zunächst durch die Schaffung der Schwerpunkt- BSG und ab 1954 der
Sportklubs.
Im Hauptamt des FDGB-Bundesvorstandes bestand eine Abteilung Sport, die wesentliche
Festlegungen zum Sport initiierte. Den Kommissionen für (Kultur und) Sport bei den
Vorständen auf allen Leitungsebenen des FDGB oblag die Unterstützung sportlicher Maßnahmen;
in den Leitungen der Gewerkschaftsgruppen und den AGL nahmen das Sportorganisatoren
wahr. Betriebskollektivverträge und Betriebssportpläne beinhalteten entsprechende
Maßnahmen. Dabei kam dem
Betriebsferienlagern ein besonderer Stellenwert zu. Wettkampfmäßige Höhepunkte stellten die
Kreissportfeste der Wekrtätigen sowie die Austragung der FDGB-Pokalwettkämpfe
Lehrlingssport sowie dem Sport in den
durch die entsprechenden Deutschen Sportverbände der DDR dar.
Eine unterstützende Rolle spielten Festlegungen, wie:
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Aufruf der FDJ und des FDGB vom 1.8.1948 als Träger der demokratischen
Sportbewegung, deren Leitung beim Deutschen Sportausschuß liegen sollte,
Orientierungen durch die Konferenz mit den Sportbeauftragten (21.1.1949 in Erfurt),
Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes zur Gründung der Sportvereinigungen
vom 12./13.4.1950,
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Aussagen zur Förderung des Sports auf dem III. Kongreß des FDGB (30.8.-3.9.1950),
Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Deutschen Sportausschusses mit dem
FDGB von 1951,
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Perspektivpläne der Sportvereinigungen (ab 1952) mit Aussagen zum Kinder- und Jugendsport,
Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und Sport mit dem
Bundesvorstand des FDGB vom 19.8.1952,
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Beschluß des FDGB-Präsidiums: Förderung des Sports durch die Gewerkschaft vom 21.10.1952,
Beschluß des FDGB-Sekretariats: Weitere Aufgaben der Gewerkschaft bei der Organisierung von
Körperkultur und Sport und des Wanderns vom 20.8.1955,
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Beschluß des FDGB-Präsidiums: Die Aufgaben der Gewerkschaften zur Förderung der demokratischen
Sportbewegung vom 15.2.1956,
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Beschluß des FDGB-Bundesvorstandes: Über die Aufgaben der Gewerkschaften bei der weiteren
Entwicklung der sozialistischen Körperkultur vom 11.-13.9.1957,
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Vereinbarung zwischen dem DTSB und dem FDGB von 1958,
Beschluß des FDGB-Sekretariats: Über die Aufgaben des FDGB im Sport vom 3.1960,
Vereinbarung von FDGB-Bundesvorstand und DTSB-Bundesvorstand vom 17.8.1964,
Beschluß des FDGB-Präsidiums: Nutzung aller Möglichkeiten für die Körperkultur vom 16.6.1966,
Beschluß des FDGB-Präsidiums: Körperliche Entwicklung als Bestandteil der Ausbildung und
Erziehung der jungen Generation vom 1.7.1966,
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Beschluß des FDGB-Präsidiums: Aufgaben der Gewerkschaften zur Entwicklung von Körperkultur,
Sport und Touristik bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in
der DDR vom 5.12.1968,
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Gemeinsames Sportprogramm des DTSB, des FDGB und der FDJ vom 9.3.1970,
Vereinbarung zwischen FDGB und DTSB-Bundesvorstand vom 20.11.1974.
Zudem fanden am 28.11.1969 eine Sportkonferenz der Gewerkschaften und am 3./4.12.1971
eine Sportaktivtagung des FDGB-Bundesvorstandes statt.