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Fraktion
Gruppierung, die jeweils alle Abgeordneten auch der Volkskammer einer Partei oder von
gesellschaftlichen Organisationen vereinte.
In der Volkskammer gab es 1989 folgende F. (und Mandate):
Parteien SED (127)
Organisationen
FDGB
FDJ
DFD
Kulturbund (21)
VdgB (14)
(61)
(37)
(32)
CDU (52)
DBD (52)
LDPD (52)
NDPD (52)
Dabei konnten Mandatsträger von Organisationen auch gleichzeitig einer Partei – viele besonders
in der SED – angehören.
Freibadewesen
Baden, ausgeübt ohne Badebekleidung (Wasser-, Luft- und Sonnenbaden). Geregelt wurde das
F. durch eine Anordnung vom 18.5.1956; sie setzte eine Polizeiverordnung von 1942 außer Kraft.
Ermöglicht wurde das F. an Orten, die ausdrücklich von örtlichen Räten freigegeben und
entsprechend gekennzeichnet waren. Die Art des Badens durfte kein öffentliches Ärgernis
erregen. Nicht gestattet war eine Bildung von Vereinigungen für die Freikörperkultur (FKK).
Freie Deutsche Jugend (FDJ)
Einheitliche Jugendorganisation, existierte in der DDR. Gegründet wurde sie nach
Genehmigung durch die SMAD am 7.3.1946, hervorgegangen aus den
antifaschistischen Jugendausschüssen, die bei den Bürgermeistern von mittleren
und größeren Städten bestanden. Gleichfalls bildeten sich
antifaschistische Landes- und Provinzialausschüsse und der
Zentrale Antifaschistische Jugendausschuß. Sie wirkten mit den
damaligen Organen für Volksbildung zusammen.
Am 26.2.1946 hatte der zentrale Ausschuß einen Antrag an die SMAD
gestellt, um die Schaffung einer einheitlichen Jugendorganisation
zuzulassen. Sie wollte der gesellschaftliche Interessenvertreter aller
Jugendlichen schon in der SBZ sein. Dazu erfolgte auch ein Aufruf
per Plakat an ehemalige Mitglieder der HJ, in die FDJ einzutreten.
Zunächst arbeitete eine zentrale „Provisorische Leitung“, bestätigt auf
der Konferenz vom 26./27.4.1946. Das I. Parlament des Verbandes
als höchstes Organ verabschiedete die
Proklamation der
„Grundrechte der jungen Generation“ sowie die Statuten und wählte
den Vorsitzenden, den Zentralrat, das Büro nebst Sekretariat
sowie die Zentrale Revisionskommission.
Nachgeordnet entstanden Landes-, Kreis-/Stadtverbände sowie
Ortsgruppen mit den auf Delegiertenkonferenzen gewählten Landes-
Organisationsaufbau:
(1946)
Kreis- und Stadtvorständen bzw. Ortsleitungen, die ab 1952 als
Bezirks-, Kreis-/Stadt- und Ortsorganisationen mit jeweils Bezirks-,
Kreis-, Stadt- und Ortsleitungen der FDJ bestanden. Zudem gab es die FDJ-
Grundorganisationen mit Leitungen, u. a. in Betrieben und allen Bildungseinrichtungen,
dem der FDJ-Sekretär vorstand, gegliedert in FDJ-Gruppen.
In allen Leitungen der Grundorganisationen waren die Funktionäre für Funktionäre für Kultur,
Sport und Touristik tätig. Speziell in den POS übten
Kommission Sport beim Freundschaftsrat und der Grundorganisationsleitung aus.
Als gesellschaftliche Höhepunkte gestalteten sich in Berlin die Deutschlandtreffen und die
Weltfestspiele der Jugend und Studenten (1951 und 1973). Zudem aktivierte die FDJ
FDJler den Vorsitz in der
Jugendobjekte, insbesondere zu Stärkung der Volkswirtschaft.
Dem Weltbund der Demokratischen Jugend gehörte sie seit 1948, dem Internationalen
Studentenbund seit 1949 an.
Die FDJ verfügte über eine eigene Fraktion in der Volkskammer der DDR. Gleichfalls übten sie
ihr Wahlrecht in den örtlichen Volksvertretungen aus. Zeitweilig bestanden FDJ-Aktivs,
so auch in den 50er Jahren in BSG oder in Trainingszentren.