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FKS Forschungsinstitut für Körperkultur und Sport  
Förderstelle  
Maßnahme, die der optimalen leistungssportlichen Entwicklung von Leistungssportlerinnen und  
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sportlern in den besonders geförderten Sportarten diente. Eine F. wurde gewährt, wenn  
Athleten mit leistungssportlicher Perspektive einem Kaderkreis eines Deutschen  
Sportverbandes der DDR angehörten und vom entsprechenden Sport- oder Fußballclub  
beauftragt worden waren.  
Als genehmigungskonform galt in der Regel der Fall, wenn der Trainingsumfang und die  
Wettkampfhäufigkeit zeitlich nicht mit den Rahmenbedingungen in Schule, Lehre, Studium und  
Beruf vereinbar waren und zusätzliche Erfordernisse einschließlich finanzieller Aufwendungen –  
notwendig wurden. So konnten eine Schulzeitverlängerung an der   
Jugendsportschule, eine Ausbildungsverlängerung an der Berufsschule sowie eine  
Studienverlängerung an Fach- bzw. Hochschulen/ Universitäten gewährt werden. Die Inhaber  
Kinder- und  
von F. erhielten finanzielle Zuwendungen, wie Verpflegungszuschüsse, Ausgleichzahlungen für  
Schüler, Lehrlinge und Studenten und Leistungszulagen gemäß erreichter Platzierungen bei  
internationalen Wettkämpfen. Die Genehmigung von F. erteilte das Büro zur Förderung des  
Sports in den Betrieben.  
Insgesamt existierten Ende der 80er Jahre rund 4.000 F., in die alle entsprechenden  
Leistungssportlerinnen und -sportler auf der Basis des erreichten sportlichen Leistungsstandes  
und des sozialen Status nach Kaderkreisen eingeordnet waren.  
Förderstufe  
Gliederungsform, bestand im Leistungssport der DDR; diente dem langfristigen und  
systematischen sowie inhaltlich aufeinander abgestimmten Leistungsaufbau der Sportlerinnen  
und Sportler.  
In diesem Prozess der sportlichen Leistungsentwicklung gab es die  
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. F. mit dem Nachwuchsleistungssport in den Trainingszentren (TZ) und in den  
Trainingsstützpunkten (TS) mit rund 60.000 Kindern;  
. F. mit dem Nachwuchsleistungssport in den SC/FC im engen Zusammenwirken zu  
den Kinder- und Jugendsportschulen, der rund 10.000 Schüler sowie auch  
Lehrlinge von Berufsschulen erfasste;  
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. F. mit dem Hochleistungssport in den Clubs/FC, dem rund 3.000 Sporttreibende  
angehörten.  
In dieser F. gab es eine Unterteilung inKaderkreise.  
Für die einzelnen F. existierten Trainingsprogramme und Trainingspläne, realisiert unter  
fachlicher Anleitung von Übungsleitern und Trainern. Besonders die Aktiven der 3. F.  
erhielten eine sozial abgesicherte Leistungssportlerförderung.  
Förderung der Sport- und der Wanderbewegung  
Beschluss, gefasst am 17.1.1950 vom Politbüro der SED als Teil zur Jugendförderung in der  
DDR.  
Auszug:  
a) Schaffung eines Sportabzeichens,  
b) Durchführung von Wettkämpfen mit entsprechender Auszeichnung der Sieger,  
c) Sicherung der Produktion von Sportausrüstungen,  
d) Bau von Sporteinrichtungen, u. a. eines zentralen Instituts für Leibesübungen und Sport,  
e) Errichtung von Jugendherbergen,  
f) Schaffung von Erholungsheimen für die Jugend, u. a. eines Kurheims in Bad Müritz (Ostsee),  
g) Angebot an Touristenreisen in die Sowjetunion und in volksdemokratische Länder.  
Förderung des Angelsports  
Verordnung, erlassen am 14.10.1954 von der Regierung der DDR; am 20.12.1955 erging dazu  
eine Durchführungsbestimmung (DB).  
Aus der VO:  
Schaffung von Möglichkeiten zur Ausübung des Angelsports durch den Deutschen Anglerverband (DAV).  
§
1 1.  
Ausübung des Angelsports in Binnengewässern mittels Jahres-, Wochen- oder Tageskarte  
für Kreise, Bezirke und Gebiete.  
Das Angeln an der Ostseeküste ist ohne Erlaubnisschein möglich.  
Berücksichtigung des Angelsports bei bestehenden kommerziellen Pachtverträgen.  
Räte der Kreise regeln mit dem Verband die Preise für die Angelkarten.  
Kostenfrei ist das Befahren der Seen; Errichten von Stegen.  
Zulassung des Turnierangelns.  
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2 1.  
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§
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