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Schlussbestimmungen
Allgemeine Sportgruppe
Struktureller Teil einer Schulsportgemeinschaft. Erfasste regelmäßig sporttreibende
Kinder und Jugendliche, vor allem aus unteren Klassen sowie Mädchen, die sich polysportiv
betätigten wollten. Für sie fanden auf Schul- und Kreisebene Wettkämpfe statt; darunter
zumeist Mehrkämpfe, bestehend aus körperlichen Grundübungen.
Struktureller Teil einer Sportgemeinschaft des DTSB, inhaltlich vielseitig ausgerichtet. A.
setzten sich oft aus Familien zusammen einschließlich ihrer Kinder. Zunehmend wurden A.
für Kinder und Jugendliche geschaffen.
Mitglieder (1980) : Kinder
Jugendliche
15.525 (m)
8.825 (m)
15.014 (w)
8.202 (w)
Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN)
Nachrichtenagentur der DDR, im Oktober 1946 in der SBZ von lizenzierten
Zeitungsverlagen gegründet und seit April 1953 staatliche Einrichtung. Zentraler
Sitz des ADN war in Berlin, in den Bezirksstädten bestanden Nebenstellen.
Außerdem gab es Auslandskorrespondenten. Zum ADN gehörte die Agentur
Zentralbild. Sportbelange nahm die Sportredaktion wahr. Sie gab eine ADN-
Sportinformation heraus.
Allgemeiner Kinder- und Jugendsport
Tätigkeitsbereich, gehörte – neben dem Nachwuchsleistungssport – zur Abteilung Kinder-
und Jugendsport. Der Begriff A. sollte dessen speziellen Arbeitsinhalt betonen, insbesondere in
den Phasen der Zugehörigkeit des Sektors A. zur Abteilung.
Während der Bereich zeitweise anderen Abteilungen, wie Organisation, angehörte, galt er als
Kinder- und Jugendsport.
Allgemeines Trainingzentrum (ATZ)
Art des Trainingszentrums, das Mitte der 70er Jahre für Kinder ab dem 8.Lebensjahr praktiziert
wurde. Das Grundanliegen des ganzjährigen, systematischen Trainings in dem ATZ bestand in
der sportlichen Entwicklung der Kinder sowie dem Erkennen sportlicher Eignungen, der
Förderung der Leistungs- und Verhaltensentwicklung und der Herausbildung der Interessen
und des Bedürfnisses, durch einen über mehrere Jahre durchzuführenden Trainingsprozess
regelmäßig Sport zu treiben. Diese Form der Ausbildung – in der Regel über drei Jahre
erstreckend – diente somit der Vorbereitung auf einen sportartspezifischen Leistungsaufbau
durch das wöchentlich mehrmalige ganzjährige Training. Im Anschluss konnte sich das Kind in
einer Sportart in den
verschiedenen Übungsgruppen des DTSB bzw. Schulsportgemeinschaft oder besonders in
den Trainingszentren weiterentwickeln.
Das Training, durchgeführt nach einem verbindlichen Trainingsprogramm – bestehend aus drei
Jahrestrainingsplänen – war mit den Lehrplänen für Sportunterricht der Schule dieser
Klassenstufen verflochten und unterstützte die im 2. bis 4. Schuljahr zu erfüllenden Aufgaben der
Erziehung und Bildung bei der Entwicklung der Schülerpersönlichkeit. Durchgeführt wurde es
von speziell unterwiesenen Übungsleitern.
Hauptaufgaben:
- Erhöhung der Leistungsbereitschaft,
-
Entwicklung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten,
- Aneignung von Wettkampfverhalten,
- Vermittlung von Kenntnissen.
Regelmäßig fanden zur Ermittlung sportlicher Werte Leistungskontrollen statt,
dokumentiert in einer Entwicklungskarte.
Alliierte Proklamation (Nr. 2)
Verkündigung, am 20.9.1945 vom Alliierten Kontrollrat getätigt.
Auszug:
Abschnitt I
2.
Verbot jeglicher militärischer Ausbildung, Propaganda und Betätigung sowie
Bildung von Organisationen und Gruppen sportlicher Natur.
Abschnitt XI
8. Völlige Auflösung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei
NSDAP).
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