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Schlussbestimmungen  
Allgemeine Sportgruppe  
Struktureller Teil einer Schulsportgemeinschaft. Erfasste regelmäßig sporttreibende  
Kinder und Jugendliche, vor allem aus unteren Klassen sowie Mädchen, die sich polysportiv  
betätigten wollten. Für sie fanden auf Schul- und Kreisebene Wettkämpfe statt; darunter  
zumeist Mehrkämpfe, bestehend aus körperlichen Grundübungen.  
Struktureller Teil einerSportgemeinschaft des DTSB, inhaltlich vielseitig ausgerichtet. A.  
setzten sich oft aus Familien zusammen einschließlich ihrer Kinder. Zunehmend wurden A.  
für Kinder und Jugendliche geschaffen.  
Mitglieder (1980) : Kinder  
Jugendliche  
15.525 (m)  
8.825 (m)  
15.014 (w)  
8.202 (w)  
Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN)  
Nachrichtenagentur der DDR, im Oktober 1946 in der SBZ von lizenzierten  
Zeitungsverlagen gegründet und seit April 1953 staatliche Einrichtung. Zentraler  
Sitz des ADN war in Berlin, in den Bezirksstädten bestanden Nebenstellen.  
Außerdem gab es Auslandskorrespondenten. Zum ADN gehörte die Agentur  
Zentralbild. Sportbelange nahm die Sportredaktion wahr. Sie gab eineADN-  
Sportinformation heraus.  
Allgemeiner Kinder- und Jugendsport  
Tätigkeitsbereich, gehörte neben dem Nachwuchsleistungssport zurAbteilung Kinder-  
und Jugendsport. Der Begriff A. sollte dessen speziellen Arbeitsinhalt betonen, insbesondere in  
den Phasen der Zugehörigkeit des Sektors A. zur Abteilung.  
Während der Bereich zeitweise anderen Abteilungen, wie Organisation, angehörte, galt er als  
Kinder- und Jugendsport.  
Allgemeines Trainingzentrum (ATZ)  
Art desTrainingszentrums, das Mitte der 70er Jahre für Kinder ab dem 8.Lebensjahr praktiziert  
wurde. Das Grundanliegen des ganzjährigen, systematischen Trainings in dem ATZ bestand in  
der sportlichen Entwicklung der Kinder sowie dem Erkennen sportlicher Eignungen, der  
Förderung der Leistungs- und Verhaltensentwicklung und der Herausbildung der Interessen  
und des Bedürfnisses, durch einen über mehrere Jahre durchzuführenden Trainingsprozess  
regelmäßig Sport zu treiben. Diese Form der Ausbildung in der Regel über drei Jahre  
erstreckend diente somit der Vorbereitung auf einen sportartspezifischen Leistungsaufbau  
durch das wöchentlich mehrmalige ganzjährige Training. Im Anschluss konnte sich das Kind in  
einer Sportart in den  
verschiedenen Übungsgruppen des DTSB bzw. Schulsportgemeinschaft oder besonders in  
den Trainingszentren weiterentwickeln.  
Das Training, durchgeführt nach einem verbindlichen Trainingsprogramm bestehend aus drei  
Jahrestrainingsplänen war mit den Lehrplänen für Sportunterricht der Schule dieser  
Klassenstufen verflochten und unterstützte die im 2. bis 4. Schuljahr zu erfüllenden Aufgaben der  
Erziehung und Bildung bei der Entwicklung der Schülerpersönlichkeit. Durchgeführt wurde es  
von speziell unterwiesenen Übungsleitern.  
Hauptaufgaben:  
- Erhöhung der Leistungsbereitschaft,  
-
Entwicklung konditioneller und koordinativer Fähigkeiten,  
- Aneignung von Wettkampfverhalten,  
- Vermittlung von Kenntnissen.  
Regelmäßig fanden zur Ermittlung sportlicher Werte Leistungskontrollen statt,  
dokumentiert in einer Entwicklungskarte.  
Alliierte Proklamation (Nr. 2)  
Verkündigung, am 20.9.1945 vom Alliierten Kontrollrat getätigt.  
Auszug:  
Abschnitt I  
2.  
Verbot jeglicher militärischer Ausbildung, Propaganda und Betätigung sowie  
Bildung von Organisationen und Gruppen sportlicher Natur.  
Abschnitt XI  
8. Völlige Auflösung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei  
NSDAP).  
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