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Außer Kraft trat die entsprechende Richtlinie vom 14.4.1977.  
ADN Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst  
ADN Sport-Information  
Schriftstück, wurde vom Allgemeinen  
Deutschen Nachrichtendienst (ADN)  
herausgegeben; zeitweise als Bulletin betitelt.  
ADS Arbeitsgemeinschaft Deutscher Studentensport  
Aeroklub der DDR  
Dachorganisation, wurde am 1.6.1956 gebildet. Sie vereinigte den gesamten  
Flugsport in der DDR mit den dazugehörigen Flug-, Segel- sowie Fallschirmsport.  
Die Wehrsportarten wurden in Sektionen der Armeesportvereinigung  
Vorwärts, der  
Gesellschaft für Sport und Technik (GST) letztere war federführend für den  
A. betrieben.  
Sportvereinigung Dynamo und besonders in der  
A. existierten auch in Bezirken.  
Der Klub fand 1960 Aufnahme in die Internationale Flugsport-Föderation (FAI).  
Er verlieh eine Ehrennadel.  
Im Jahre 1987 aufgelöst, fanden die Sporttreibenden ihre sportliche Betätigung im Flug- und  
Fallschirmsportverband der DDR.  
1990 entstand ein Aeroclub bei Interflug, in dem Drachen-,  
Modell-, Motor- und Segelflug im Angebot standen.  
AGB Arbeitsgesetzbuch  
AGFIS Generalvereinigung der Internationalen Sport-Föderationen  
AGL Abteilungsgewerkschaftsleitung  
Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (APW)  
Zentrale Forschungs- und Bildungseinrichtung, war dem Ministerium für Volksbildung unterstellt,  
hervorgegangen am 15.9.1970 per Verordnung des Ministerrates der DDR vom 31.8.1970 aus  
dem Deutschen Pädagogischen Zentralinstitut (DPZI). Der APW oblag als Leitzentrum die  
gesamte wissenschaftliche Bearbeitung der Bildungspolitik, insbesondere der pädagogischen  
Grundfragen durch Analyse, Erprobung und verallgemeinerter Anwendung von verschiedensten  
Materialien, wieLehrpläne. Für die Forschungsarbeit existierten Institute und Arbeitsstellen;  
sie verfügte über eine Pädagogische Zentralbibliothek.  
Die 40 ordentliche und 30 korrespondierenden Mitglieder der A. für vier Jahre gewählt bildeten  
die Vollversammlung (Plenum) als höchstes wissenschaftliches Leitungsgremium; der  
Präsident wurde für die Dauer von vier Jahren vom Ministerrat der DDR berufen. Das Präsidium  
bestehend aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Generalsekretär sowie ausgewählte  
Institutsdirektoren erledigte die laufenden Arbeitsaufgaben. Bei den Instituten bestanden  
Wissenschaftliche Räte. Die A. besaß das Promotionsrecht A und B für die Pädagogik.  
Ein Statut bildete die Grundlage für die Tätigkeit der APW.  
Die Belange des Schulsports nahm die Arbeitsstelle für Körpererziehung wahr.  
Akademiker  
Wissenschaftlich gebildete Person, die Mitglied einer Akademie, wie der APW, war. Es galt  
auch für Absolventen einer Hochschuleinrichtung, z.B. einer Universität, u. a. der Deutschen  
Hochschule für Körperkultur.