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Die Einstufung der Klassen I ( auch II ) wurden durch das jeweilige Präsidium der Sektion der
DDR, der Klassen II (auch III ) durch die Bezirksfachausschüsse, der Klasse III durch die
Kreisfachausschüsse vorgenommen.
Für eine formelle Einstufung war nunmehr der Besitz des Sportabzeichens nicht mehr
erforderlich, jedoch Bedingung für die Verleihung des Klassifizierungsabzeichens (für Klasse
I: Stufe Gold, Klasse II: Stufe Silber, Klasse III: Stufe Bronze bei Erwachsenen und
Kampfrichtern; bei den Jugendklassen entsprechend ihrem Alter (Sportabzeichen „Jugend A“
für 16 bis 18 Jahre und „Jugend B“ für 14 bis 16 Jahre). Verfahrensweise galt auch für
Versehrtensportler.
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Die Zugehörigkeit zu den Leistungs- und Jugendklassen galt für die jeweilige
Wettkampfsaison; jährlicher Neuerwerb war erforderlich.
Bei den Kampfrichterklassen erstreckte sich die Zeitdauer, solange die angegebenen
Bedingungen erfüllt waren.
Die neuen Klassifizierungsabzeichen wurden im Feld der Jahreszahl farblich unterschiedlich
gefertigt (Erwachsene weiß, Jugendliche blau, Kampfrichter rot sowie).
Am 1.1.1958 – gültig für 1.1.1958 bis 31.12.1960 – gab es eine weitere Anweisung nebst
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. Durchführungsbestimmung und Allgemeinen Richtlinien. Ungültig wurden die Anweisung vom
.9.1956 für 1956/1957 und die Allgemeinen Richtlinien vom 20.12.1955.
Jugendliche wurden in folgenden Sportarten klassifiziert:
Angeln, Basketball, Bob- u. Schlittensport, Boxen, Eishockey, Rollhockey, Faustball,
Fechten, Fußball, Gerätturnen/Gymnastik/Akrobatik, Gewichtheben, Handball,
Hockey, Judo, Kanu, Kegeln, Leichtathletik, Moderner Fünfkampf, Pferdesport,
Radsport, Ringen, Rudern, Schwimmen, Segelflug, Skisport, Sportschießen,
Tennis, Tischtennis, Touristik, Volleyball.
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Regelung zur Auszeichnung mit dem Klassifizierungsabzeichen:
Waren Angehörige der Leistungsklasse I im Besitz des Sportabzeichens in Gold oder Silber,
erhielten sie das goldene Klassifizierungsabzeichen, der Leistungsklasse I und II in Bronze
das silberne Klassifizierungsabzeichen und Leistungsklasse III in Bronze das bronzene
Klassifizierungsabzeichen.
Spezielle Klassifizierungswettkämpfe:
DDR-offene Wettkämpfe wurden jeweils durch das Präsidium des
Deutschen
Sportverbandes der DDR, bezirksoffene durch den betreffenden Bezirksfachausschuß und
kreisoffene durch den betreffenden Kreisfachausschuß festgelegt.
Vom Ministerrat wurde am 22.1.1959 Ordnungen zur Verleihung des Ehrentitels „Verdienter
Meister des Sports“ und „Meister des Sports“ erlassen.
Am 22.2.1961 traten die allgemeinen Richtlinien mit Wirkung vom 1.11961 (gültig bis 31.12.1962)
in Kraft. Ungültig wurden die Anweisung und die Allgemeinen Richtlinien, beide vom 1.1.1958.
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Als Neuerung konnten Erwachsene sowie Kampfrichter in einer Meisterklasse eingestuft
werden; dafür bildete der Titel „Meister des Sports“ keine besondere Klasse der
Sportklassifizierung mehr.
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Bei Jugendlichen konnte in folgenden Sportarten neu – ergänzend zu 1958 bis 1960 –
klassifiziert werden: Biathlon, Bogenschießen, Eisschnellauf, Federball,
Rugby, Wasserball, Wasserspringen und Orientierungslauf.
Versuchsweise wurde eine Leistungsklasse für Kinder
eingeführt in den Sportarten:
Bogenschießen, Leichtathletik, Sportschwimmen, Wasserspringen,
Gerätturnen, Künstlerische Gymnastik, Akrobatik.