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.4.1. Aussage der biologischen Werte  
.4.2. Berücksichtigung  
.4.3. Beurteilung  
3
3
3
3
3
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Inhaltliche Gestaltung der Vorbereitungsphase des 2. Auswahlschrittes  
Verteilerschlüssel  
Einweisung der DTSB - Vertreter  
Einweisung der Lehrer der Schulen  
Auswertung und Komplettierung der Namenslisten  
.1  
.2  
.3  
.4  
3
3
.4.1. Auswertung  
.4.2. Komplettierung  
3
4
4
4
4
4
.5  
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.1. Sportartspezifische Tests- und Untersuchungsprogramme  
.2, Probetraining  
.3. Sportärztliche Untersuchungen  
.4. Aussprachen und Befragungen  
Schülerversammlung und Information an die Eltern  
Inhaltliche Gestaltung des zweiten Auswahlschrittes  
5
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Leitung und Organisation der ESA durch die DTSB-Kreisvorstände  
5
5
.1. Maßnahmepläne der Kreise  
.2. Berücksichtigung territorialer Besonderheiten  
5
5
.2.1. Statistische Übersichten  
.2.2. Leistungskontrollbogen  
5
.3. Terminliche Gestaltung  
6
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Die sportartspezifischen Test- und Untersuchungsprogramme für die Sportarten: Leichtathletik,  
Gerätturnen, Leistungsgymnastik, Wasserspringen, Radsport, Rudern, Kanurennsport,  
Boxen, Fechten, Judo, Ringen, Gewichtheben, Handball, Volleyball, Schlittensport, Fußball,  
Eisschnellauf, Skilauf, Sportschwimmen, Kanuslalom.  
Anlagen 1 bis 13 (u. a. Leistungskontrollbogen, Informationsberichtsbogen, diverse Übersichten,  
Erfassungskarten).  
Einheitliche Sportklassifizierung der Demokratischen Sportbewegung  
Einstufung von Sporttreibenden, erfolgte gemäß einer erbrachten Leistungsnorm; vom  
Deutschen Sportausschuß am 3.3.1952 rückwirkend ab 1.1.1952 gültig beschlossen.  
Zielsetzung:  
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Hebung des Niveaus der Wettkämpfe,  
Verbesserung der Qualität des Trainings,  
Förderung der allseitigen körperlichen Herausbildung  
der Sportlerinnen und Sportler auf der Grundlage  
des Sportleistungsabzeichens,  
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Kontrolle und Ansporn für alle Trainer und Übungsleiter,  
Statistische Erfassung aller Spitzensportler.  
Zur Einstufung der Mitglieder der Demokratischen Sportbewegung konnte folgende  
Klassifizierung vorgenommen werden:  
Verdienter Meister des Sports  
Meister des Sports  
Sportler 1. Klasse  
Sportler 2. Klasse  
Sportler 3. Klasse  
Eine Klassifizierung war zunächst möglich in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen/Springen,  
Turnen und Gymnastik, Fußball, Handball, Hockey, Radfahren (Bahn/Straße), Rudern, Kanu (Kajak, Slalom),  
Segeln, Tennis, Tischtennis, Boxen, Ringen, Gewichtheben, Judo, Eissport (Eiskunstlauf, Eishockey),  
Wintersport (Langlauf, Sprunglauf, Nordische Kombination, Alpine Kombination).  
Als Bedingungen, die von Sektionen der DDR erarbeitet wurden, galten:  
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Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“  
Der Titel sollte auf Lebenszeit verliehen werden an Trainer, die mindestens sechs Aktive zur  
Meisternorm geführt oder an Funktionäre, die besondere sportwissenschaftliche Leistungen  
bzw. einen entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung des Sports erbracht hatten.  
Ehrentitel „Meister des Sports“ wurde vergeben, wenn die vorgegebene Meisternorm erfüllt  
oder gesamtdeutsche Rekorde jedoch im Normenlimit erreicht oder hervorragende  
Ergebnisse bei internationalen Wettkämpfen erzielt wurden; dazu Besitz des  
Sportleistungsabzeichens.  
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Der Titel galt für zwei Jahre.  
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In den Leistungsklassen 1, 2 bzw. 3 musste die entsprechende Klassennorm bei amtlichen  
Wettkämpfen nachgewiesen werden. Das bedeutete in messbaren Sportarten (Leichtathletik,  
Schwimmen, Gewichtheben) das Wettkampfergebnis, in Sportarten mit Punktwertungen (wie  
Turnen/Gymnastik, Wasserspringen oder Eiskunstlauf) ein Ergebnis mit prozentualem Anteil, in  
den übrigen Sportarten (wie Sportspiele, Radsport, Boxen, Segeln usw.) das