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2
2
2
.4.1. Aussage der biologischen Werte
.4.2. Berücksichtigung
.4.3. Beurteilung
3
3
3
3
3
.
Inhaltliche Gestaltung der Vorbereitungsphase des 2. Auswahlschrittes
Verteilerschlüssel
Einweisung der DTSB - Vertreter
Einweisung der Lehrer der Schulen
Auswertung und Komplettierung der Namenslisten
.1
.2
.3
.4
3
3
.4.1. Auswertung
.4.2. Komplettierung
3
4
4
4
4
4
.5
.
.1. Sportartspezifische Tests- und Untersuchungsprogramme
.2, Probetraining
.3. Sportärztliche Untersuchungen
.4. Aussprachen und Befragungen
Schülerversammlung und Information an die Eltern
Inhaltliche Gestaltung des zweiten Auswahlschrittes
5
.
Leitung und Organisation der ESA durch die DTSB-Kreisvorstände
5
5
.1. Maßnahmepläne der Kreise
.2. Berücksichtigung territorialer Besonderheiten
5
5
.2.1. Statistische Übersichten
.2.2. Leistungskontrollbogen
5
.3. Terminliche Gestaltung
6
.
Die sportartspezifischen Test- und Untersuchungsprogramme für die Sportarten: Leichtathletik,
Gerätturnen, Leistungsgymnastik, Wasserspringen, Radsport, Rudern, Kanurennsport,
Boxen, Fechten, Judo, Ringen, Gewichtheben, Handball, Volleyball, Schlittensport, Fußball,
Eisschnellauf, Skilauf, Sportschwimmen, Kanuslalom.
Anlagen 1 bis 13 (u. a. Leistungskontrollbogen, Informationsberichtsbogen, diverse Übersichten,
Erfassungskarten).
Einheitliche Sportklassifizierung der Demokratischen Sportbewegung
Einstufung von Sporttreibenden, erfolgte gemäß einer erbrachten Leistungsnorm; vom
Deutschen Sportausschuß am 3.3.1952 – rückwirkend ab 1.1.1952 gültig – beschlossen.
Zielsetzung:
-
-
-
Hebung des Niveaus der Wettkämpfe,
Verbesserung der Qualität des Trainings,
Förderung der allseitigen körperlichen Herausbildung
der Sportlerinnen und Sportler auf der Grundlage
des Sportleistungsabzeichens,
-
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Kontrolle und Ansporn für alle Trainer und Übungsleiter,
Statistische Erfassung aller Spitzensportler.
Zur Einstufung der Mitglieder der Demokratischen Sportbewegung konnte folgende
Klassifizierung vorgenommen werden:
Verdienter Meister des Sports
Meister des Sports
Sportler 1. Klasse
Sportler 2. Klasse
Sportler 3. Klasse
Eine Klassifizierung war zunächst möglich in den Sportarten Leichtathletik, Schwimmen/Springen,
Turnen und Gymnastik, Fußball, Handball, Hockey, Radfahren (Bahn/Straße), Rudern, Kanu (Kajak, Slalom),
Segeln, Tennis, Tischtennis, Boxen, Ringen, Gewichtheben, Judo, Eissport (Eiskunstlauf, Eishockey),
Wintersport (Langlauf, Sprunglauf, Nordische Kombination, Alpine Kombination).
Als Bedingungen, die von Sektionen der DDR erarbeitet wurden, galten:
-
Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“
Der Titel sollte auf Lebenszeit verliehen werden an Trainer, die mindestens sechs Aktive zur
Meisternorm geführt oder an Funktionäre, die besondere sportwissenschaftliche Leistungen
bzw. einen entscheidenden Beitrag zur Weiterentwicklung des Sports erbracht hatten.
Ehrentitel „Meister des Sports“ wurde vergeben, wenn die vorgegebene Meisternorm erfüllt
oder gesamtdeutsche Rekorde – jedoch im Normenlimit – erreicht oder hervorragende
Ergebnisse bei internationalen Wettkämpfen erzielt wurden; dazu Besitz des
Sportleistungsabzeichens.
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Der Titel galt für zwei Jahre.
-
In den Leistungsklassen 1, 2 bzw. 3 musste die entsprechende Klassennorm bei amtlichen
Wettkämpfen nachgewiesen werden. Das bedeutete in messbaren Sportarten (Leichtathletik,
Schwimmen, Gewichtheben) das Wettkampfergebnis, in Sportarten mit Punktwertungen (wie
Turnen/Gymnastik, Wasserspringen oder Eiskunstlauf) ein Ergebnis mit prozentualem Anteil, in
den übrigen Sportarten (wie Sportspiele, Radsport, Boxen, Segeln usw.) das