270
(3) Die Gesamtnote wird gemäß einem Punktesystem festgelegt.
§
9 Außerschulische Erziehung
(1)
(2)
(3)
(4)
Die außerschulische Erziehung erfolgt wie an Grund- und Oberschulen.
Im Vordergrund steht die politisch-moralische Erziehung.
Vervollkommnung in der jeweiligen Sportart außerhalb des Unterrichts.
Der außerunterrichtliche Sport erfolgt in den Sportklubs (Klasse 9 bis 12) und in den
Sportsektionen (Klasse 5 bis 8).
(
5)
6)
Bei Rückgang von schulischen Leistungen infolge körperlicher Überbeanspruchung sind
Erziehungsmaßnahmen einzuleiten.
Schüler nehmen an den KJS - Wettkämpfen – ausgeschrieben vom Ministerium – teil,
außerdem an Jugendmeisterschaften der Sektionen der DDR.
Jeder Schüler führt ein Leistungsbuch.
(
(
(
7)
8)
Führung eines Buches innerhalb der Schule mit den Schulrekorden, außerdem
Gestaltung einer Ehrentafel.
(9)
Erwerb des Sportleistungsabzeichens.
(
10) Schüler der Jugendsportschule qualifizieren sich in ihrer Sportart, um nach
Schulabschluss die höchste Stufe der Sportklassifizierung in der Jugendklasse zu
erwerben.
(11) Jede KJS führt ein Ehrenbuch. Es beinhaltet besondere Leistungen der Schüler
(sportliche Titel, Rekorde, Jugendklassifizierung, ausgezeichnete Schulnoten).
§
§
10 Ärztliche Betreuung
(1)
(2)
(3)
(4)
Grundlage bilden Richtlinien des Ministeriums für Gesundheitsweisen.
Führung eines Untersuchungsbogens für die Schüler.
Durchführung von sportmedizinischer Forschung an der KJS.
Der Arzt der KJS ist Mitglied im Pädagogischen Rat.
11 Schulspeisung
Sicherstellung eines den Anforderungen entsprechenden Essenangebotes.
12 Materielle Voraussetzungen
§
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
KJS ist in einem Gebäudekomplex unterzubringen.
Turnhalle mit erforderlicher Mindestausstattung.
Bereitstellung eines Sportplatzes und eines Schwimmbades.
Vorhandensein von getrennten Umkleide-, Wasch- und Duschräumen.
Ausstattung eines Arztraumes.
Sportstätten sind durch die Abt. Volksbildung im Rat des Kreises und das Kreiskomitee
für Körperkultur und Sport zu sichern.
(
(
7)
8)
Sportkleidung für Schüler; verantwortlich: Direktor der KJS.
Schaffung von Internaten, um begabte Schüler des Bezirkes zu erfassen.
§
§
§
13 Haushaltsmittel
(
(
1)
2)
Es gelten die Normen für die KJS im Staatshaushaltsplan.
Notwendige Mittel sind von den Abteilungen Volksbildung der Bezirke und betreffenden
Kreise zur Verfügung zu stellen.
(3)
Beschäftigung technischer Kräfte.
14 Wettbewerb
(1)
Jährlich schreibt das Volksbildungsministerium einen leistungsfördernden Wettbewerb
aus.
(2)
Jeweils beste Kinder- und Jugendsportschule erhält am ersten Schultag einen
Wanderpokal.
15 Inkraftsetzung; außer Kraft: 1. DB
Anlagen:
1
2
3
.
.
.
Aufnahmeantrag
Mindestausstattungsplan (Sportgeräte für 5. bis 12. Klasse der KJS).
Plan für das Arztzimmer
4. DB (22.12.1955)
Aufgrund §17 der VO wird bestimmt:
Zu §1 der 3. DB:
§
1 In folgenden Orten werden weitere Kinder- und Jugendsportschulen eingerichtet:
1
1
6. Halle
7. Klingenthal
§
2 Inkraftsetzung
(
Siehe auch Anordnung über die Einführung von Kindersportschulen vom 29.8.1952)
DWK Deutsche Wirtschaftskommission
Dynamo Sport“ Informationsblatt der SV Dynamo
„
Ehrenabzeichen „Für die erfolgreiche Arbeit bei der sozialistischen
Erziehung in der Pionierorganisation „ Ernst Thälmann“
Auszeichnung der Pionierorganisation, wurde an Funktionäre für gute Leistungen in
ihrer Tätigkeit bis 1972 verliehen.