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Fünfte DB vom 25.4.1968 - Messe der Meister von morgen (MMM) -  
Änderungen zur 1. DB vom 26.3.1965)  
Sechste DB vom 19.8.1970  
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Die Planung und Aufgaben zur Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik -  
I. Geltungsbereich  
zentrale und örtliche Staatsorgane sowie wirtschaftsleitende Organe,  
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) u. a. Genossenschaften.  
II. Grundsätze der Planung  
III. Inhalt  
§
6
1. Perspektiv- und Jahrespläne, u. a. materielle Basis zur Förderung der Jugend.  
2. Vorstände der LPG usw. unterstützen Jugendpolitik.  
IV. Jugendförderungspläne  
§
7
1. Ausarbeitung der Pläne.  
2
3
. Gelten als Führungsdokument in Realisierung des Jugendgesetzes.  
. Maßnahmen im Plan, u. a.:  
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Förderung und Entwicklung des Kinder- und Jugendsports.  
Weiterentwicklung der Feriengestaltung und Urlaubsgestaltung für Lehrlinge.  
Verantwortung in Städten und Gemeinden u. a. für Woche der Jugend und Sportler,  
Kinder- und Jugendspartakiaden und andere Wettkämpfe.  
Siebente DB vom 28.10.1970 - Weiterentwicklung der MMM -  
Durchführungsbestimmungen (DB) zur Verordnung (VO) über die  
körperliche Erziehung der Schüler an den allgemeinbildenden Schulen  
Festlegungen, die der umfassenden Gestaltung des Schülersports dienten. Dazu sind  
DB zurVO vom 30.4.1953 verabschiedet worden.  
Auszüge :  
1
. DB (31.8.1953)  
Aufgrund des §17 der VO wird zur Durchführung des §8 festgelegt  
§
1
Einrichtung von allgemeinbildenden Schulen mit erweitertem Unterricht im Fach Körpererziehung  
(
Kinder- und Jugendsportschulen / KJS ).  
Mit Beginn des Schuljahres 1953/54 werden in folgenden Orten KJS geschaffen:  
1
2
3
4
. Berlin  
. Karl-Marx-Stadt  
. Erfurt  
5. Leipzig  
6. Luckenwalde  
7. Rostock  
. Magdeburg  
Die Kindersportschulen in Halberstadt und Brandenburg (seit 1952/53 arbeitend) bleiben  
bestehen.  
§
§
2
3
Aufgaben der KJS  
Erfüllung des Lehrstoffes der amtlichen Lehrpläne der Grund- und Oberschulen und  
Entwicklung eines leistungsfähigen Nachwuchses auf sportlichem Gebiet.  
Organisation und Struktur der Schulen  
1
2
.
.
Die Schulen unterstehen dem Rat des Kreises bzw. Stadtkreises, Abteilung Volksbildung.  
Ausgewählte Schulen bestehen bis zum vollen Ausbau als vereinigte Grund- und  
Oberschule. Aufnahme von Schülern erfolgt ab 5. Klasse.  
3
4
.
.
Direktoren dieser Schulen werden vom Bezirksschulrat eingesetzt.  
Das Statut des Pädagogischen Rates vom 9.12.1952 wird ergänzt  
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Zu § 2/2: Zuständiger Schularzt wird Mitglied im Rat. Trainer und Sportlehrer der  
Sektionen können an deren Sitzungen teilnehmen.  
-
Zu §4: Entgegennahme des Berichtes zum gesundheitlichen Zustand der Schüler.  
Anhörung der Berichte der Fachlehrer über den Stand der sportlichen Entwicklung.  
Beschlussfassung des Rates zur Verbesserung.  
§
4
Anforderungen an die Schüler/Aufnahmeverfahren  
1
.
Bevorzugte Aufnahme von Arbeiter- und Bauernkindern mit guten Leistungen in allen  
Fächern, insbesondere hervorragende im Sport.  
2
.
Besuch der Kindersportschule (Klasse 5 bis 8) berechtigt nicht automatisch die weitere  
Aufnahme in die Jugendsportschule (Klassen 9 bis 12). Auch Grundschüler anderer  
Schulen mit entsprechenden Leistungen können eine Aufnahme in die jeweilige Klasse  
finden.  
3
4
.
.
Dem Aufnahmeantrag ist die Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten  
beizufügen.  
Auswahlkommission, an der KJS jeweils ab Mai bestehend, in folgender  
Zusammensetzung:  
a) Beauftragter der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises - Vorsitzender  
b) Direktor der KJS  
c) Fachlehrer  
d) Arzt