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einem zweiten Wahlfach – wurden dem Studenten ab 1969 ein Diplom – zuvor war es ein
Staatsexamen – verliehen.
Diplomsportlehrer
Lehrer, der ein Studium an der Deutschen Hochschule für Körperkultur absolviert hatte und
disponibel einsetzbar war; er erhielt nach bestätigter Diplomarbeit den 1. akademischen Grad.
Veränderungen erfuhr die Dauer der Studienzeit eines D. wie folgt: zwei (1950 bis 1952), drei
(
1952 bis 1956) mit vier Jahre (ab 1956).
Zum Studium gemäß dem Studienplan gehörte die Vermittlung von Wissen und Können in der
Theorie und Praxis der Körperkultur.
Allgemein gab es folgende Studienfächer in den 60 Jahren:
Theorie
Praxis
- Leichathletik
-
Marxismus- Leninismus /
Politische Ökonomie
Anatomie
Biochemie
Physiologie
Geschichte der Körperkultur
Organisation der Körperkultur
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Gerätturnen
Gymnastik
Sportschwimmen
Basket-, Fuß-, Hand-, Volleyball
Kleine Spiele
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Kampfsport (wahlweise Boxen,
Fechten, Judo, Ringen)
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Theorie der Körpererziehung
Bewegungslehre
Biomechanik
Theorie der Sportarten
Russisch / Englisch
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Skisport
Touristik
Massage
Dazu erfolgten die Spezialisierung in einer erwählten Sportart sowie die
Absolvierung von Praktika (Sportgemeinschaften, Sport in Urlaubsheimen,
DTSB-Vorstände) sowie Militär- bzw. Lager für Zivilverteidigung.
In den Folgejahren erfolgten Veränderungen in der Struktur des Studiums,
bedingt durch vorgenommene Spezialisierungen für künftige berufliche
Laufbahnen, so als Trainer, als Sportleitungskader oder als
Kreissportlehrer auf dem Gebiet des Volks- / Massensports, zeitweise von
1971 - 1978 für den Schulsport sowie ab 1981 als Sportoffizier
(
Militärische Körperertüchtigung.)
Einsatzgebiete für D. waren der DTSB, die GST, die NVA und die Bildungseinrichtungen.
Zudem bestand die Möglichkeit, die Ausbildung zum D. in einem Fernstudium zu absolvieren.
Berücksichtigung fand – bezogen auf den Inhalt des Studiums und gemäß den Strukturen – eine
kontinuierliche Veränderung und Ergänzung durch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse.
Diplomtrainer
Sportlehrkader, der eine Hochschulausbildung als Diplomsportlehrer abgeschlossen hatte
und drei Jahre erfolgreich tätig war. Sportlehrer mit einer Ausbildung für die Mittelstufe oder
Trainer mit mittlerer Ausbildung konnten D. werden, wenn sie eine Prüfung als Diplomsportlehrer
oder als Sportlehrer für die Oberstufe nachweisen konnten.
(
Diese gedachte Berufsbezeichnung kam nicht zum Tragen)
Direktive
Amtliches Schriftstück, wurde von staatlichen Organen und u. a. der SED verabschiedet,
vergleichbar mit einer Richtlinie.
Direktive des Alliierten Kontrollrates (Nr. 23)
Festlegung, wurde am 17.12.1945 vom Alliierten Kontrollrat erlassen, veröffentlicht im
Amtsblatt des Rates. Die Direktive Nr. 23 verfügte eine Beschränkung und Entmilitarisierung des
Sportwesens in Deutschland.
Auszug:
1
.Auflösung von vor der Kapitulation Deutschlands bestehenden sportlichen,
militärischen und panmilitärischen athletischen Organisationen bis spätestens
1
.1.1946.
2
.Die Leitung und Weiterentwicklung aller militärischen athletischen Organisationen unter
der deutschen Bevölkerung ist verboten, dazugehörig u. a. Fallschirmspringen, Segelflug,
Fechten, Schießen.