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System der Staatsorgane  
Mit der Gründung der Neuen Bundesländer und deren Beitritt zur Bundesrepublik  
Deutschland integriert in den Geltungsbereich des Grundgesetzeskam es per 3.10.1990  
zur staatsrechtlichen Auflösung der DDR.  
Deutsche Gesellschaft für Sportwissenschaft (DGfS)  
Gesellschaft, rechtsfähige Vereinigung für sportwissenschaftliche Belange, wurde am  
25.5.1990 in Leipzig gegründet. Es gab eine persönliche und korporative Mitgliedschaft.  
Als höchstes Organ fungierte die Mitgliederversammlung, jährlich einmal zusammentretend. Sie  
wählte den Vorstand mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Die  
laufende Arbeit wurde von der Geschäftsstelle wahrgenommen, geleitet vom Geschäftsführer.  
Grundlage für die Tätigkeit der DGfS bildete eine Satzung.  
Auszug:  
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Name und Sitz  
Ziele und Aufgaben  
Gliederung: Sektionen, Kommissionen, Veranstaltungen  
Mitgliedschaft  
Rechte und Pflichten  
Mitgliederversammlung (MV)  
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höchstes Organ  
jährlich folgend  
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- Vorstand (Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister)  
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Erweiterter Vorstand (Vorstand, Sprecher der Sektionen und der Kommissionen sowie der  
Geschäftsführer)  
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Geschäftsführer  
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10 Vertretung im Rechtsverkehr  
11 Auflösung  
Geschäftsstelle  
Finanzierung  
12 Inkrafttreten