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System der Staatsorgane
Mit der Gründung der Neuen Bundesländer und deren Beitritt zur Bundesrepublik
Deutschland – integriert in den Geltungsbereich des Grundgesetzes – kam es per 3.10.1990
zur staatsrechtlichen Auflösung der DDR.
Deutsche Gesellschaft für Sportwissenschaft (DGfS)
Gesellschaft, rechtsfähige Vereinigung für sportwissenschaftliche Belange, wurde am
25.5.1990 in Leipzig gegründet. Es gab eine persönliche und korporative Mitgliedschaft.
Als höchstes Organ fungierte die Mitgliederversammlung, jährlich einmal zusammentretend. Sie
wählte den Vorstand mit dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Schatzmeister. Die
laufende Arbeit wurde von der Geschäftsstelle wahrgenommen, geleitet vom Geschäftsführer.
Grundlage für die Tätigkeit der DGfS bildete eine Satzung.
Auszug:
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1
2
3
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5
6
Name und Sitz
Ziele und Aufgaben
Gliederung: Sektionen, Kommissionen, Veranstaltungen
Mitgliedschaft
Rechte und Pflichten
Mitgliederversammlung (MV)
-
-
höchstes Organ
jährlich folgend
§
7
- Vorstand (Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister)
-
Erweiterter Vorstand (Vorstand, Sprecher der Sektionen und der Kommissionen sowie der
Geschäftsführer)
-
Geschäftsführer
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§
§
8
9
10 Vertretung im Rechtsverkehr
11 Auflösung
Geschäftsstelle
Finanzierung
12 Inkrafttreten