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Demokratische Schulreform
Schulpolitische Maßname, diente der Umgestaltung des gesamten Schulsystems; vollzogen in
der SBZ gemäß dem Befehl Nr. 40 der SMAD im Sinne einer antifaschistisch-
demokratischen Ordnung. Grundlage war das Potsdamer Abkommen. Das maßgebende
Programm für die Reform basierte auf den gemeinsamen Aufruf von KPD und SPD vom
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8.10.1945; es enthielt u. a. Neubesetzung der leitenden Schulfunktionen, Beseitigung aller
Bildungsprivilegien, Aufbau eines einheitlichen Schulsystems durch Abschaffung von
Volksschulen Gymnasien usw., Trennung von Schule und Kirche, Abschaffung der
Privatschulen, Ausarbeitung neuer Lehrpläne und Lehrbücher, Reformierung der gesamten
Hochschulen und Universitäten.
Unter Leitung der
diskutierten Vorarbeiten ein gemeinsamer Entwurf der Schulabteilungen aller Landes- und
Provinzialverwaltungen, der von ihnen im Jahre 1946 – Provinz Sachsen (22.5.), Land
Deutschen Zentralverwaltung für Volksbildung entstand nach
Mecklenburg-Vorpommern (23.5.), Land Sachsen (31.5.), Provinz Mark Brandenburg (31.5.),
Land Thüringen (2.2.) – als ein einheitliches Gesetz zur Demokratisierung der deutschen
Schule beschlossen wurde. Kernstück des Gesetzes war die Einheitsschule mit für
jedermann gleichen Bildungsmöglichkeiten. Das zu schaffende Schulsystem bestand aus dem
Kindergarten, der achtklassigen Grundschule für alle Kinder vom 6. bis 14. Lebensjahr,
weiterführend für geeignete Schüler die Oberschule (Klassen 9 bis 12) sowie für alle anderen
Schulpflichtigen die
dreijährige
Berufsschule. Weiterhin galt es, den Aufbau des
demokratischen Fach- und Hochschulwesens vorzunehmen.
Demokratische Sportbewegung
Gesamtkomplex von Leitung, Organisation und Inhalt sportlichen Tuns, vollzog sich als
Entwicklungsabschnitt von Ende der vierziger bis Mitte der fünfziger Jahre. Nach der Auflösung
des
Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen 1945 entwickelten sich der
Kommunale und der FDJ-Sport zunächst als Vorläufer die antifaschistisch-demokratische
Sportbewegung. Darauf aufbauend, konnte – auch unter Beachtung der Standpunkte zum
Aufbau der D. vom Parteivorstand der SED von 1948 – anfangs in der SBZ, dann in der DDR
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manifestiert durch die Schaffung des Deutschen Sportausschusses (DS) mit seinen Kreis-
Stadt- und Landessportausschüssen und deren sportartspezifischen Sparten mit ihren
Sparten- Fachausschüssen – die Grundlage für eine seinerzeit wirksame D. geschaffen werden.
Unterstützend wirkten die Deutsche Wirtschaftskommission sowie die Zentralen
Verwaltungen, folgend dann insbesondere das Ministerium für Volksbildung sowie das Amt
für Jugendfragen und Leibesübungen, zudem eine Verantwortung mittragend die FDJ, der
Verband der Jungen Pioniere/ Pionierorganisation, der FDGB und ebenso dann die
GST.
Entstehende Sportgemeinschaften (SG) und zunehmend Betriebssportgemeinschaften
erweiterten die Basis der organisiert Sporttreibenden. Von den Sparten ausgerichtet, kamen die
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Ostzonen- und nach Gründung der Republik am 7.10.1949 auch DDR - Meisterschaften
gleichfalls auf Kreis-/Stadt- und Landesebene – zur Austragung.
Durch die Bildung der fundamental aktiv wirkenden gewerkschaftlichen Sportvereinigungen
SV) mit dem verstärkten Entstehen der von BSG, aber auch der sich entwickelnde territoriale
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Sektor mit den SG, und einhergehend mit dem Gründen der Sektion der DDR – umfassend
staatlich gefördert mit dem Jugendgesetz – entstanden 1950 feste Strukturen mit gewählte
Leitungsgremien. Das Zentralkomitee der SED fasste 1951 den wegweisenden Entschluss: Die
Aufgaben auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports. Zur Ausbildung von Sportleitungs-
und -lehrkadern standen u. a. Landessportschulen und Sportschulen der SV zur
Verfügung; 1950 entstand die DHfK. Umfassender wurde das Angebot an sportlichem
Schrifttum, u. a. die „Körpererziehung“ und „Theorie der Praxis für Körperkultur“. Im Jahr 1951
kam es zur Bildung des NOK der DDR. Eine neue Etappe in der D. begann 1952 mit der
Errichtung des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport und seiner Kreis-/Stadt-
und Bezirkskomitees. Es verabschiedete zunächst wesentliche Anweisungen. Unterstützend
wirkte der Wissenschaftliche Rat. Ab September 1952 nahmen die ersten vier Kinder- und
Jugendsportschulen ihren Betrieb auf. Gesamtdeutsche und internationale Aufgaben
wahrnehmend, arbeitete der umfunktionierte Deutsche Sportausschuss. Organisiert durch die SV,
etablierten ab 1952 sich Spartakiaden der SV; für Kinder und Jugendliche waren es die
Zentralen Pionierspartakiaden, Zentrale Winterspiele, zentrale Sportfeste der KJS
sowie der Lehrlinge und Berufsschüler. Ab September 1953 begann der obligatorische
Sportunterricht an den Berufsschulen. 1954 fand das 1. Deutsche Turn- und Sportfest
statt. Erste Sportclubs unter Zuständigkeit der SV nahmen auch 1954 ihren planmäßigen und