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Mit den „Neuen B.“ seit dem 3.10.1990 existieren 16 B. (Landeshauptstadt)  
Baden-Württemberg  
Bayern  
(Stuttgart)  
(München)  
Berlin  
Brandenburg  
Bremen  
(Potsdam)  
Hamburg  
Hessen  
(Wiesbaden)  
(Schwerin)  
(Hannover)  
(Düsseldorf)  
(Mainz)  
(Saarbrücken)  
(Dresden)  
(Magdeburg)  
(Kiel)  
Mecklenburg-Vorpommern  
Niedersachsen  
Nordrhein-Westfalen  
Rheinland-Pfalz  
Saarland  
Sachsen  
Sachsen-Anhalt  
Schleswig-Holstein  
Thüringen  
(Erfurt)  
In einigen B. bestehen als überkreisliche Gliederung die  
Regierungsbezirke mit den Regierungspräsidien.  
Bundesleistungszentrum  
Einrichtung im Komplex der Leistungszentren zur Förderung von Leistungssportlern auf  
zentraler Ebene. Unterscheidbar sind B. für einzelne und mehrere Sportarten. Veranstaltet  
werden im B. Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen der Spitzenverbände, besonders für  
eine Vorbereitung von Nationalmannschaften.  
Bundeslied des DTSB  
Ein Sportlied, deren Text und Musik 1957 auf der 2. Tagung des  
Bundesvorstandes des DTSB beschlossen wurde und bei  
verschiedenen festlichen Anlässen oder zu Beginn von  
Versammlungen gesungen worden ist.  
Bundesminister  
Fachminister, berufen vom  
Bundeskanzler und auf seinen Vorschlag vom   
Bundeskanzlers die   
Bundespräsidenten ernannt. Alle B. bilden unter Leitung des  
Bundesregierung; selbst leiten sie ihr Bundesministerium. Ein B. wird von Staatssekretären  
unterstützt und im Bundestag von einen Parlamentarischen Staatssekretär vertreten.  
Dem Bundesministerium des Innern ist der Sportbereich zugeordnet. Speziell die   
Deutsche Sportjugend als Jugendorganisation des DSBwird vom Bundesministerium  
für Jugend (in zeitweise verschiedener Kombination mit anderen ministeriellen Ressorts)  
gefördert.  
Bundesministerium  
Fachministerium, geleitet von einem Bundesminister. Im Bereich eines B. gilt bei  
Entscheidungen des Ministers das Ressortprinzip. Sportbelange werden in spezifischer  
Zuständigkeit in fast allen B. unterstützt. Nachgeordnet fungierten fachspezifische Bundesämter.  
Bundesministerium des Innern (BMI)  
Ministerium der BRD, zuständig neben dem üblichen inneren Belangen auch für die Sportpolitik.  
Ihm obliegen die Förderung des Spitzensports, der Sportwissenschaft und -medizin, des