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Bundesinnenminister
Minister, der als Angehöriger der Bundesregierung dem Bundesministerium des Innern
vorsteht. Da dem Ministerium auch Sportbelange unterstehen, gilt der B. auch als
„
Sportminister“ der BRD.
Bundesinstitut für Sportwissenschaft
Bundesanstalt, nachgeordnet dem Bundesministerium des Innern,
wurde 1970 gebildet als Institution für die Belange der Sportwissenschaft
in der BRD.
Verwaltung:
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Direktor
Leiter des Fachbereichs Wissenschaftliche Forschung
Leiter des Fachbereichs Sport- und Freizeitanlagen
Leiter des Fachbereichs Dokumentation und Information
Als Beratungsgremium existiert das ehrenamtliche Direktorium,
unterstützt von drei Fachbeiräten, die den jeweiligen Fachbereichen
zugeordnet sind; im Fachbereich Forschung bestehen außerdem Ausschüsse.
Die Finanzierung erfolgt durch das Bundesministerium des Innern.
Vom Institut wird die „Schriftenreihe des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft“ herausgegeben.
Bundes - Jugendausschuß
Gremium, bestand von 1957 bis 1961 als Unterkommission in der Kommission
massensportliche Entwicklung beim Präsidium des DTSB-Bundesvorstandes, es war für die
Belange des Jugendsports zuständig.
Analog gab es Ausschüsse in den
Grundeinheiten, Kreis- und Bezirksvorständen,
bezeichnet als BSG-, Kreis- und Bezirks-Jugendausschuß. Als Mitglieder wirkten
entsprechend die Jugendleiter der Sportgemeinschaften sowie der Sektionsleitungen,
Kreis-/Stadt-, Bezirksfachausschüsse und der Präsidien Deutschen Sportverbände mit.
Neben dem B. existierte die eigenständige Kinderkommission in den vorgenannten
Strukturen.
Bundesjugendkuratorium
Gremium, berät die Bundesregierung in gesetzlichen Fragen der Jugendhilfe und setzt sich aus
Sachverständigen zusammen.
Bundesjugendminister
Minister, allgemein eigentlich für Familie, Frauen, Senioren und Jugend zuständig – zeitweise
verschieden strukturiert –, ist angehörig der Bundesregierung und damit zuständig für die
Belange der Jugendpolitik nebst unterstützender Art gegenüber der
Sportjugend.
Deutschen
Er leitet das entsprechende Bundesministerium.
Bundesjugendplan
Plan des Bundesministeriums für Frauen und Jugend zur Förderung der Jugendarbeit in
den freien Trägern, seit 1950 bestehend. Gefördert werden durch jährliche Bereitstellung von
personellen, finanziellen und materiellen Fonds verschiedenster Projekte, koordiniert durch
den Deutschen Bundesjugendring (DBJR).
Der B. unterstützt auch Maßnahmen im Jugendsport, verwaltet durch die Deutsche
Sportjugend mit ihren Mitgliedsorganisationen.