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Bundesausschuss des DSB
Gremium, besteht beim Präsidium des Deutschen Sportbundes; es ist zuständig für
spezifische Aufgabenbereiche.
Folgende B. existieren:
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Ausbildung,
Bildung, Gesundheit und Wissenschaft,
Breitensport,
Finanzen
Frauen im Sport,
Leistungssport,
Recht, Soziales und Steuern,
Jugendarbeit (wahrgenommen durch die Deutsche Sportjugend).
Ein B. gliedert sich in die Vollversammlung, den Vorstand, den Leitungsstab sowie die
Beiräte.
Bundesbeitrag
Geldbetrag, wurde im DTSB anteilig aus den eingenommenen Mitgliedsbeträgen abgeführt.
Vom B. erhielten je einen Anteil der Kreisvorstand sowie der Bundesvorstand.
Die Aufteilung der kassierten Mitgliedsbeiträge war wie folgt:
Bundesfahne des DTSB
Eine Fahne, diente als Symbol des Deutschen Turn- und Sportbundes (der DDR). Sie wurde
1957 auf der 2. Tagung des Bundesvorstandes beschlossen; ab dem Jahr 1975 per Beschluss
der 5. Tagung im Emblem mit dem Kürzel „DDR“ versehen.
Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Staatliches Schriftstück der Bundesrepublik Deutschland – bestehend aus Teil I und II – zur
amtlichen Veröffentlichung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Es erscheint nach Bedarf.