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Bundesausschuss des DSB  
Gremium, besteht beim Präsidium des Deutschen Sportbundes; es ist zuständig für  
spezifische Aufgabenbereiche.  
Folgende B. existieren:  
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Ausbildung,  
Bildung, Gesundheit und Wissenschaft,  
Breitensport,  
Finanzen  
Frauen im Sport,  
Leistungssport,  
Recht, Soziales und Steuern,  
Jugendarbeit (wahrgenommen durch dieDeutsche Sportjugend).  
Ein B. gliedert sich in die Vollversammlung, den Vorstand, den Leitungsstab sowie die  
Beiräte.  
Bundesbeitrag  
Geldbetrag, wurde im DTSB anteilig aus den eingenommenen Mitgliedsbeträgen abgeführt.  
Vom B. erhielten je einen Anteil der Kreisvorstand sowie der Bundesvorstand.  
Die Aufteilung der kassierten Mitgliedsbeiträge war wie folgt:  
Bundesfahne des DTSB  
Eine Fahne, diente als Symbol des Deutschen Turn- und Sportbundes (der DDR). Sie wurde  
1957 auf der 2. Tagung des Bundesvorstandes beschlossen; ab dem Jahr 1975 per Beschluss  
der 5. Tagung im Emblem mit dem Kürzel „DDR“ versehen.  
Bundesgesetzblatt (BGBl.)  
Staatliches Schriftstück der Bundesrepublik Deutschland bestehend aus Teil I und II zur  
amtlichen Veröffentlichung von Gesetzen und Rechtsverordnungen. Es erscheint nach Bedarf.