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der BRD sowie des demokratischen Sports in der SBZ und DDR bis Mitte
der 50er Jahre.
Bildung
Pädagogischer Prozess, der zielgerichtet durch die Vermittlung und das Erwerben von Wissen
und Können gekennzeichnet war und der Menschenformung in der allseitigen
Persönlichkeitsentwicklung – charakterisiert durch Einheit von Bildung und Erziehung –
diente. Charakteristisch war dabei eine Allgemein- und Spezialbildung.
Einen wesentlichen Beitrag leistete die B. durch regelmäßiges Sporttreiben, indem sie ein
hohes körperlich-sportliches Leistungsvermögen ermöglichte.
Bildungseinrichtung
Eine Einrichtung, diente der Vermittlung von Wissen und Können, auch auf sportlichem Gebiet.
In der DDR existierten spezifische B., abhängig von ihrem Stellenwert im Bildungswesen der
DDR und der Zugehörigkeit zu staatlichen Organen und Betrieben. Ob im Schul-,
Berufsschul-,
Fachschul- oder
Hochschulwesen, jede B. hatte ihren
staatspolitischen Auftrag für die Persönlichkeitsentwicklung. Fundamentale Bedeutung
besaßen die allgemein-, berufsbildenden und akademischen Schulen sowie
Sonderschulen.
Außerdem existierten B. in Parteien und gesellschaftlichen Organisationen. Auf dem Gebiet des
Sports waren es u. a. die Deutsche Hochschule für Körperkultur, Sportschulen der
Sportvereinigungen, Bezirkssportschulen.
Bildungsgesetz Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem
Bildungsjahr
Bildungszeitabschnitt, der als Lehr-, Schul- bzw. Studienjahr im Bildungswesen der
DDR eine chronologische Struktureinheit darstellte.
Bildungsplan
Plan, diente im Deutschen Sportausschuß, den Sportvereinigungen und im DTSB der
bildnerischen und erzieherischen Arbeit. Die Zuständigkeit lag beim Funktionär für Kultur und
Bildung des Vorstandes, gestützt allgemein durch die Kommission Agitation/Propaganda beim
Vorstand.
Zum Inhalt:
Sportpolitik, Vorträge zum allgemeinen Wissen und zu Körperkultur und Sport,
Sportwerbegruppen, Exkursionen, Sportwandzeitung, gesellige Veranstaltungen.
(
Erziehungsplan)
Bildungswesen in der DDR
Gesamtheit bildungspolitischer Maßnahmen, praktiziert in Zuständigkeit örtlicher und zentraler
staatlicher Organe für das gesamte Schul- , Berufs-, Fach- und Hochschulwesen.
Vollzogen wurde das B. in allgemein- und berufsbildenden sowie akademischen
Schulen, praktiziert in bewährter Verbindung von Theorie und Praxis.
In der historischen Entwicklung des B. waren verschiedene Etappen charakteristisch. Beginnend
in der SBZ mit der demokratischen Schulreform und der resultierenden Einheitsschule bis
hin zum 1965 verabschiedeten Bildungsgesetz prägten mehrere Strukturen und Inhalte des
schulischen Geschehens. Durch das einheitliche sozialistische Bildungssystem ermöglichte
das B.
–
angefangen vom Kindergarten bis zur Hochschule
–
eine optimale
Persönlichkeitsentwicklung.
Schematische Struktur ( bis1959, 1965 und bis 1990)