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Außerdem verfügte die Sportvereinigung Lokomotive über ihre Sportschule in Halberstadt
(
35).
Ebenfalls, jedoch eigenständig, bestand als Zentralschule des DTSB die BSS von Bad
Blankenburg.
Gemäß einem Beschluss des Sekretariats des DTSB-Bundesvorstandes vom 19.9.1967
galten folgende Festlegungen für die BSS
Auszug:
I. Aufgaben
1
.
Schulen sind Einrichtungen der Bezirksorganisationen.
Grundlage: Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem,
Beschlüsse und Weisungen des DTSB - Bundesvorstandes.
2
.
Aus- und Weiterbildung für Leitungskader der SG, Kreis- und Bezirksvorstände,
Übungsleiter sowie für Kreissportlehrer.
3
4
5
6
.
.
.
.
Erfüllung der ständig wachsenden gesellschaftlichen Anforderungen.
Einflussnahme auf externe Weiterbildung der ehrenamtlichen Kader
Festigung der Organisationsverbindlichkeit bei den Lehrgangsteilnehmern.
Kategorien der Lehrgangteilnehmers
a) Mitglieder der gewählten Vorstände der Grundorganisationen (Vorsitzende,
funktionsspezifische Kader)
b) Gewählte Leitungskader der Kreise
(Kreisvorstand / KV, Vorsitzende der Kommissionen beim KV, Vorsitzende
der KFA),
c) Gewählte Kader der Bezirke (Bezirksvorstand, Kommissionsvorsitzende,
Vorsitzende der BFA),
d) Hauptamtliche Mitarbeiter der Kreis- und Bezirksvorstände.
e) Übungsleiter (Stufe III und IV).
f) Lehrgänge im Rahmen der Einheitlichen Sichtung und Auswahl.
g) Lehrgänge für Sportwerbegruppen und Spielleute.
h) Konsultationen zum Fernstudium.
II. Ziele und Inhalt der Lehrgänge
1
2
. Erziehungs- und Bildungsarbeit
. Inhaltliche Grundsätze für Leitungskader und für Lehrkader.
III. Stellung und Leitung der BBS
1
. Zusammenarbeit des Leitbezirkes mit den zugeordneten Bezirken.
2
. Direktor
Zuständig für die politische, pädagogisch-methodisch und schulorganisatorische Leitung,
darunter die Planung der Lehrgänge (Jahres- und Halbjahrespläne), monatliche Information
an das Sekretariat des Bezirksvorstandes und vierteljährlich an die zuständige Abteilung
Kultur und Bildung des DTSB-Bundesvorstand.
3
. Schulbeirat (Beratendes und koordinierendes Gremium).
Bezirks-Sport- und Kulturfest Bezirks- Turn- und Sportfest
Bezirkssportverband Bezirksfachverband (BFV)
Bezirkstag
Höchstes Organ der Staatsmacht, bestand als örtliche Volksvertretung auf Bezirksebene in
der DDR. Nach Auflösung der Länder in der DDR 1952 entstanden 14 Bezirke. (In der
Hauptstadt Berlin wirkte eine Stadtverordnetenversammlung). Bis 1976 alle vier, dann alle fünf
Jahre, fanden Wahlen zu den B. statt. Als Hauptamt wählte der B. den Rat des Bezirkes (in
Berlin den Magistrat), der über mehrere Fachabteilungen – darunter die Abteilung
Jugendfragen, Körperkultur und Sport – verfügte. Zur Realisierung der spezifischen Aufgaben
arbeiteten bei einem B. ständige Kommissionen, darunter für Volksbildung und
Jugendfragen, Körperkultur und Sport. Letztere besaß ein Aktiv Körperkultur und Sport.
Mit den Landtagswahlen in der DDR am 14.10.1990 – und damit verbundenen Wiedergründung
der Länder – endete die Tätigkeit der Legislative in den Bezirken.
Bezirksstadt
Hauptstadt eines Bezirkes, Sitz des Bezirkstages und seines Rates des Bezirkes
sowie weiterer bezirklicher Leitungsgremien, darunter von gesellschaftlichen Organisationen, wie
die
DTSB- und
GST- Bezirksvorstände, die
Bezirksleitung der FDJ und
der
Pionierorganisation.
Bezirkstrainer
Hauptamtlicher Lehrkader, arbeitete in einem DTSB-Bezirksvorstand. Er war direkt dem
stellvertretenden Vorsitzenden für Leistungssport unterstellt und verantwortlich für seine
Sportart. In verbandsspezifischen Belangen oblag die anleitungsgemäße Zuständigkeit bei den