118  
-
Frontalbetrieb: Durchführung des Betriebs in der gesamten Gruppe mit gleichem  
Übungsinhalt, günstig im einleitenden Teil der Stunde. Nachteil: Geringe Möglichkeiten für die  
individuelle Arbeit.  
-
-
Riegenbetrieb: Betrieb in geteilten Gruppen (Riegen); wurde vorwiegend im Hauptteil der Stunde  
angewandt. Die einzelnen Riegen wechselten jeweils zu den einzelnen, inhaltlich  
unterschiedlichen Übungsinhalten (Riegenwechsel).  
Stationsbetrieb: Betrieb, der einen Riegenbetrieb mit Zusatzaufgaben  
darstellte; er war unterschiedlich im Übungsinhalt und in der Absicht.  
Im Mittelpunkt stand die Schulung der Bewegungsfertigkeiten;  
vermeidet lange Laufzeiten.  
-
Kreisbetrieb: Betrieb, bei dem bestimmte Übungen  
verschiedener Art mit und ohne Geräte nach  
geplanter Dosierung wie Wiederholungsanzahl,  
Reizstärke, Pausenlänge mit Intervallen zur  
Ausführung kam. (= Kreistraining)  
Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL)  
Gewähltes Gremium des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), existierte in  
allen Betrieben und Einrichtungen. Der BGL oblag unter Leitung des Vorsitzenden auch  
die Förderung des Sportbetriebs, gestaltet auf der Basis des Betriebskollektivvertrages nebst  
dem Betriebssportplan durch denSportorganisator.  
Betriebsgruppe des DAV  
Art Grundorganisation im Deutschen Anglerverband der DDR (DAV),  
bestand inBetrieben und Einrichtungen.  
Höchstes Organ der B. war die Mitgliederversammlung.  
Alle drei Jahre fand eine Wahlversammlung statt; sie nahm den  
Rechenschaftsbericht der Leitung und der Revisionskommission (RK)  
entgegen, beschloss das Arbeitsprogramm und wählte die  
neue Leitung, die RK und die Delegierten zur Kreis-/,  
Stadtbezirks-/ Stadtdelegiertenkonferenz des DAV. Grundlage für die  
Tätigkeit der B. bildete der jährliche Sportplan.  
(
Außerdem gab es die in Gemeinden und Städten existierenden  
Ortsgruppen des DAV.)  
Betriebskollektivvertrag (BKV)  
Vertrag, war abgeschlossen zwischen dem Leiter eines Betriebes/Einrichtung und der  
Gewerkschaftsleitung. Das Vertragswerk fußte auf demGesetz der Arbeit vom 19.4.1950  
und einer Regierungsverordnung vom 8.6.1950 und kam nebst jährlich verabschiedeten  
Richtlinien der Regierung/Ministerrat und dem FDGB-Bundesvorstand seit 1951 zur praktischen  
Anwendung.  
Der BKV beinhaltete Maßnahmen zur allseitigen Erfüllung des Betriebsplanes, motiviert  
besonders durch den sozialistischen Wettbewerb. Finanziell abgesichert wurde Vertrag durch  
die jährlich eingeplanten betrieblichen Kultur- und Sozialfonds. Bestandteil des BKV waren  
der  
Jugendförderungsplan sowie umfassende Vorhaben zur Sportarbeit fixiert im  
Betriebssportplan durch personelle, finanzielle und materielle Unterstützung. Der  
Betriebssport fand außerdem Aufnahme im Teil Sportplan des gewerkschaftlichen Kultur-  
und Bildungsplanes. Dessen Realisierung oblag dem Sportorganisator.  
Seit 1972 stützte die Sportkommission beim Betriebsleiter die sportlichen Aktivitäten.  
Betriebsleiter  
Berufener Leiter eines juristisch selbständigen Betriebes; leitete nach dem Prinzip der  
Einzelleitung. Grundlage seiner Arbeit war der Betriebsplan.  
Ab dem Jahr 1972 existierte eine Sportkommission beim Betriebsleiter.  
(
= Betriebsdirektor, = Werkleiter, = Werkdirektor)  
Betriebsmeister  
Titel für einen Erstplatzierten, der in den jeweiligen Sportarten nebst Disziplinen  
bei einerBetriebsmeisterschaft errungen worden ist.