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Frontalbetrieb: Durchführung des Betriebs in der gesamten Gruppe mit gleichem
Übungsinhalt, günstig im einleitenden Teil der Stunde. Nachteil: Geringe Möglichkeiten für die
individuelle Arbeit.
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Riegenbetrieb: Betrieb in geteilten Gruppen (Riegen); wurde vorwiegend im Hauptteil der Stunde
angewandt. Die einzelnen Riegen wechselten jeweils zu den einzelnen, inhaltlich
unterschiedlichen Übungsinhalten (Riegenwechsel).
Stationsbetrieb: Betrieb, der einen Riegenbetrieb mit Zusatzaufgaben
darstellte; er war unterschiedlich im Übungsinhalt und in der Absicht.
Im Mittelpunkt stand die Schulung der Bewegungsfertigkeiten;
vermeidet lange Laufzeiten.
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Kreisbetrieb: Betrieb, bei dem bestimmte Übungen
verschiedener Art mit und ohne Geräte nach
geplanter Dosierung – wie Wiederholungsanzahl,
Reizstärke, Pausenlänge mit Intervallen – zur
Ausführung kam. (= Kreistraining)
Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL)
Gewähltes Gremium des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), existierte in
allen Betrieben und Einrichtungen. Der BGL oblag unter Leitung des Vorsitzenden auch
die Förderung des Sportbetriebs, gestaltet auf der Basis des Betriebskollektivvertrages nebst
dem Betriebssportplan durch den Sportorganisator.
Betriebsgruppe des DAV
Art Grundorganisation im Deutschen Anglerverband der DDR (DAV),
bestand in Betrieben und Einrichtungen.
Höchstes Organ der B. war die Mitgliederversammlung.
Alle drei Jahre fand eine Wahlversammlung statt; sie nahm den
Rechenschaftsbericht der Leitung und der Revisionskommission (RK)
entgegen, beschloss das Arbeitsprogramm und wählte die
neue Leitung, die RK und die Delegierten zur Kreis-/,
Stadtbezirks-/ Stadtdelegiertenkonferenz des DAV. Grundlage für die
Tätigkeit der B. bildete der jährliche Sportplan.
(
Außerdem gab es die in Gemeinden und Städten existierenden
Ortsgruppen des DAV.)
Betriebskollektivvertrag (BKV)
Vertrag, war abgeschlossen zwischen dem Leiter eines Betriebes/Einrichtung und der
Gewerkschaftsleitung. Das Vertragswerk fußte auf dem Gesetz der Arbeit vom 19.4.1950
und einer Regierungsverordnung vom 8.6.1950 und kam nebst jährlich verabschiedeten
Richtlinien der Regierung/Ministerrat und dem FDGB-Bundesvorstand seit 1951 zur praktischen
Anwendung.
Der BKV beinhaltete Maßnahmen zur allseitigen Erfüllung des Betriebsplanes, motiviert
besonders durch den sozialistischen Wettbewerb. Finanziell abgesichert wurde Vertrag durch
die jährlich eingeplanten betrieblichen Kultur- und Sozialfonds. Bestandteil des BKV waren
der
Jugendförderungsplan sowie umfassende Vorhaben zur Sportarbeit – fixiert im
Betriebssportplan – durch personelle, finanzielle und materielle Unterstützung. Der
Betriebssport fand außerdem Aufnahme im Teil Sportplan des gewerkschaftlichen Kultur-
und Bildungsplanes. Dessen Realisierung oblag dem Sportorganisator.
Seit 1972 stützte die Sportkommission beim Betriebsleiter die sportlichen Aktivitäten.
Betriebsleiter
Berufener Leiter eines juristisch selbständigen Betriebes; leitete nach dem Prinzip der
Einzelleitung. Grundlage seiner Arbeit war der Betriebsplan.
Ab dem Jahr 1972 existierte eine Sportkommission beim Betriebsleiter.
(
= Betriebsdirektor, = Werkleiter, = Werkdirektor)
Betriebsmeister
Titel für einen Erstplatzierten, der in den jeweiligen Sportarten nebst Disziplinen
bei einer Betriebsmeisterschaft errungen worden ist.