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Bestimmung
Rechtskräftige Festlegung, regelte verbindlich den Verlauf eines bestimmten Vorganges, z.B.
in den Wettkampfbestimmungen der Leichtathletik.
Bestleistung
Sportliche Höchstleistung, die im Wettkampf in einem Geltungsbereich (Sektions-, Kreis-, Landes-
bzw. Bezirks- und DDR-Ebene) sowie bezogen auf Personen oder in einem Jahr erreicht wurde,
aber mit offiziösen Status. Typisch war sie auch in Disziplinen von Sportarten, die keine objektiv
vergleichbare Austragung boten, wie z.B. Marathonlauf, Straßenfahren.
(
Rekord)
Betrieb
Unternehmen, bildete die unterste Struktureinheit in der Volkswirtschaft; sie war gesellschaftlich
und ökonomisch rechtlich selbständig. Unterscheidbar waren B. nach
-
Eigentumsform (volkseigen, genossenschaftlich, privat – bis zehn Personen – oder
mit staatlicher Beteiligung),
-
Unterstellung unter wirtschaftsleitende Organe (zentralgeleitet, bezirksgeleitet und
kommunal),
-
-
Betriebsgröße ( Kombinate, Groß-, Mittel- und Klein- B.),
Wirtschaftszweig (Industrie-, Bau-, Handels-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und
Landwirtschaftszweig sowie gemäß der Produktionstechnik (industriell,
manufakturell, handwerklich).
Insgesamt existierten im Jahr 1989 3.474 B. in den einzelnen Bereichen der Produktion.
Zudem erfolgte eine leitungstechnische Zusammenfassung der artgleichen B. in der
Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB).
B. fungierten auch als Träger von berufsbildenden Schulen.
Körperkultur und Sport wurde in B. auf verschiedene Art und Weise gefördert. Besondere
Unterstützung gab es in den 50er Jahren durch die Sportvereinigungen und ihre
Betriebssportgemeinschaften (BSG). Die meisten größeren B. waren Träger einer BSG;
diese erhielt wesentliche Mittel für Sportvorhaben, was prinzipiell bis 1990 fortgeführt wurde.
Koordiniert durch die Sportkommission beim Leiter flossen personelle, finanzielle und
materielle Hilfen aus dem Fonds im Betriebskollektivvertrag (BKV) des B. zur Errichtung und
zum Erhalt von betriebseigenen Sportstätten und durch bezahlte Planstellen für hauptamtlich
Tätige (Vorstand und andere Bereiche, sowie auf der Sportstätte).
(
Einrichtung, Genossenschaft)
Betriebsberufsschule (BBS)
Typ der Berufsschule, diente Lehrlingen für ihre Lehrausbildung. Träger der BBS war ein
Betrieb oder eine Einrichtung. Die Lehrlingsausbildung erfolgte vorwiegend im jeweiligen
Berufszweig des Trägers; dazu gehörte auch der Sportunterricht, seit September 1953 mit
zwei Wochenstunden erteilt.
Viele der Auszubildenden waren in einem Lehrlingswohnheim untergebracht.
Betriebsferienausschuß
Berufenes Gremium in einem Betrieb, sicherte der einheitlichen und koordinierten Verwirklichung
von Beschlüssen zur Feriengestaltung der Schüler und Urlaubsgestaltung der Lehrlinge.
Das Augenmerk galt besonders dem Betriebsferienlager (Erweiterung, Modernisierung und
Ausstattung) sowie der Auswahl, Schulung und Befähigung für Leiter der Ferienform und deren
Gruppenleiter und Gruppenhelfer.
Betriebsferienlager
Art der Ferienform, die über einen Betrieb als Rechtsträger – auch für
(
Einrichtungen zutreffend – verfügte, der das Lager komplex unterhielt
Gebäude, Personal, Verpflegung, Sportstätten usw.). Unterstützung leistete der
Betriebsferienausschuß.
Die Kapazität betrug insgesamt 1988 ca. 750.000 Mädchen und Jungen
Regelmäßig fand in einem B. eine vielfältige sportliche Betätigung statt.
Betriebsform
Methode, diente allgemein dem inhaltlich-organisatorischen Durchführen des Übungs- und
Trainingsbetriebes; fand auch im Sportunterricht Anwendung.
Folgende Formen waren üblich: