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Bestimmung  
Rechtskräftige Festlegung, regelte verbindlich den Verlauf eines bestimmten Vorganges, z.B.  
in den Wettkampfbestimmungen der Leichtathletik.  
Bestleistung  
Sportliche Höchstleistung, die im Wettkampf in einem Geltungsbereich (Sektions-, Kreis-, Landes-  
bzw. Bezirks- und DDR-Ebene) sowie bezogen auf Personen oder in einem Jahr erreicht wurde,  
aber mit offiziösen Status. Typisch war sie auch in Disziplinen von Sportarten, die keine objektiv  
vergleichbare Austragung boten, wie z.B. Marathonlauf, Straßenfahren.  
(
Rekord)  
Betrieb  
Unternehmen, bildete die unterste Struktureinheit in der Volkswirtschaft; sie war gesellschaftlich  
und ökonomisch rechtlich selbständig. Unterscheidbar waren B. nach  
-
Eigentumsform (volkseigen, genossenschaftlich, privat bis zehn Personen oder  
mit staatlicher Beteiligung),  
-
Unterstellung unter wirtschaftsleitende Organe (zentralgeleitet, bezirksgeleitet und  
kommunal),  
-
-
Betriebsgröße (Kombinate, Groß-, Mittel- und Klein- B.),  
Wirtschaftszweig (Industrie-, Bau-, Handels-, Verkehrs-, Dienstleistungs- und  
Landwirtschaftszweig sowie gemäß der Produktionstechnik (industriell,  
manufakturell, handwerklich).  
Insgesamt existierten im Jahr 1989 3.474 B. in den einzelnen Bereichen der Produktion.  
Zudem erfolgte eine leitungstechnische Zusammenfassung der artgleichen B. in der  
Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB).  
B. fungierten auch als Träger von berufsbildenden Schulen.  
Körperkultur und Sport wurde in B. auf verschiedene Art und Weise gefördert. Besondere  
Unterstützung gab es in den 50er Jahren durch die Sportvereinigungen und ihre  
Betriebssportgemeinschaften (BSG). Die meisten größeren B. waren Träger einer BSG;  
diese erhielt wesentliche Mittel für Sportvorhaben, was prinzipiell bis 1990 fortgeführt wurde.  
Koordiniert durch die Sportkommission beim Leiter flossen personelle, finanzielle und  
materielle Hilfen aus dem Fonds im Betriebskollektivvertrag (BKV) des B. zur Errichtung und  
zum Erhalt von betriebseigenen Sportstätten und durch bezahlte Planstellen für hauptamtlich  
Tätige (Vorstand und andere Bereiche, sowie auf der Sportstätte).  
(
Einrichtung, Genossenschaft)  
Betriebsberufsschule (BBS)  
Typ der Berufsschule, diente Lehrlingen für ihre Lehrausbildung. Träger der BBS war ein  
Betrieb oder eine Einrichtung. Die Lehrlingsausbildung erfolgte vorwiegend im jeweiligen  
Berufszweig des Trägers; dazu gehörte auch der Sportunterricht, seit September 1953 mit  
zwei Wochenstunden erteilt.  
Viele der Auszubildenden waren in einem Lehrlingswohnheim untergebracht.  
Betriebsferienausschuß  
Berufenes Gremium in einem Betrieb, sicherte der einheitlichen und koordinierten Verwirklichung  
von Beschlüssen zur Feriengestaltung der Schüler undUrlaubsgestaltung der Lehrlinge.  
Das Augenmerk galt besonders dem Betriebsferienlager (Erweiterung, Modernisierung und  
Ausstattung) sowie der Auswahl, Schulung und Befähigung für Leiter derFerienform und deren  
Gruppenleiter und Gruppenhelfer.  
Betriebsferienlager  
Art der Ferienform, die über einen Betrieb als Rechtsträger auch für  
(
Einrichtungen zutreffend verfügte, der das Lager komplex unterhielt  
Gebäude, Personal, Verpflegung, Sportstätten usw.). Unterstützung leistete der  
Betriebsferienausschuß.  
Die Kapazität betrug insgesamt 1988 ca. 750.000 Mädchen und Jungen  
Regelmäßig fand in einem B. eine vielfältige sportliche Betätigung statt.  
Betriebsform  
Methode, diente allgemein dem inhaltlich-organisatorischen Durchführen des Übungs- und  
Trainingsbetriebes; fand auch im Sportunterricht Anwendung.  
Folgende Formen waren üblich: