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Zentralinstitut des Sportmedizinischen Dienstes (ZI)
Einrichtung, bestand beim Sportmedizinischen Dienst der DDR, wurde am 1.4.1969 in
Kreischa geschaffen. Hervorgegangen ist das ZI aus dem am 23.7.1962 geschaffenen
Sportmedizinischem Rehabilitationszentrum der
DHfK, nachfolgend bis 1.4.1968 eine
Außenstelle des Instituts für Sportmedizin der DHfK bzw. selbständiges Reha-Zentrum bildend.
Geleitet wurde das ZI von einem Direktor und gliederte sich in die Bereiche Rehabilitation,
Forschung, Leistungsdiagnostik, Kontrolle (sportartspezifisch), Krankenhaus sowie die
Verwaltung.
Eigenständig existierte das Doping - Kontrolllabor.
(
Außerdem oblag dem ZI die sportärztliche Betreuung der SC Einheit Dresden.)
Das ZI leistete einen großen spezifischen Beitrag für die leistungssportliche Entwicklung der
Sportlerinnen und Sportler in der DDR. Wesentliche Gebiete waren u. a. die Komplexe
Leistungsdiagnostik (KLD) – diente mittels sportmotorischen Tests dem Ermitteln des Standes in
der Leistungsfähigkeit –, Unmittelbare Wettkampfvorbereitung, Ernährungsprogramme,
Unterstützende Mittel (UM), Physioprophylaxe, Wiederherstellung nach Belastungen oder
Verletzungen. Zudem erfolgte die Einflussnahme auf die spezifischen Programme der
Deutschen Sportverbände der DDR, vor allem die Eignungskriterien.
Die Planung des Instituts erfolgte gemäß dem Olympiazyklus.
Zentralinstitut für Berufsbildung (ZIB)
Zentrales Forschungsinstitut für das Berufsbildungswesen, ist im Jahre 1956 aus dem 1950
gebildeten aus dem Deutschen Institut für Berufsbildung (ZfB) hervorgegangen. Dem ZfB
oblag, einen wissenschaftlichen Vorlauf für
die berufliche Aus- und Weiterbildung der
Lehrlinge, Facharbeiter und Meister zu sichern. Hauptrichtungen der Forschungstätigkeit waren
Ziele, Inhalte, Strukturen und Profile der Ausbildungsberufe sowie die Gestaltung der Bildungs-
und Erziehungsprozesse, außerdem die Erarbeitung von Lehrmaterialien. Das ZIB war dem
Staatlichen Amt für Berufsbildung bzw. nachfolgend dem
Staatssekretariat für
Berufsbildung. Grundlage für die Tätigkeit bildete ein Statut.
Zentralinstitut für Hochschulbildung (ZIH)
Zentrales Forschungsinstitut, bestand beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen;
wurde 1982 gegründet. Zum Gegenstand der inhaltlichen Tätigkeit gehörte die Bearbeitung
wissenschaftlicher und hochschulpolitischer Grundlagen.
Vorläufer des ZIH waren ab 1968 das Institut für Weiterbildung, dann ab 1974 für
Hochschulbildung. Durch Vereinigung von Forschungseinrichtungen mehrerer Hochschulen und
Universitäten entstand letztlich das selbständige Zentralinstitut.
Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ)
Wissenschaftliche Einrichtung, wurde 1968 in Leipzig gegründet. War – gemäß den Statuten von
1973 und 1978 wirkend – dem Amt für Jugendfragen unterstellt und arbeitete eng mit dem
Zentralrat der FDJ zusammen. Die Forschungstätigkeit konzentrierte sich auf Jugendliche im
Alter von 14 bis 25 Jahren; Forschungsgegenstand war u .a. die Freizeitbetätigung, darunter auch
das Sporttreiben.
Ein Wissenschaftlicher Rat, bestehend aus sich direkt mit der Jugendforschung befassenden
Wissenschaftlern sowie Vertretern der FDJ und staatlicher Organe, beriet das ZIJ in Grundfragen
der Forschung.
Zentralinstitut für Weiterbildung
Einrichtung, bestand beim Ministerium für Volksbildung. Sie wurde 1954 mit Sitz in
Ludwigsfelde geschaffen. Das Institut diente Leitungsfunktionären und Lehrern des
Bildungswesens für ihre Weiterbildung. So fanden auch jährlich Veranstaltungen für Kreis- und
Bezirksturnräte sowie zyklisch für Sportlehrer statt. Grundlage für die Tätigkeit des Z.
bildete ein Statut.
Zentraljugendamt
Gremium, bestand ab 1947 bei der Deutschen Verwaltung für Volksbildung; es war
zuständig für alle Belange der Jugend. Das Z. arbeitete mit den Landesjugendämtern
zusammen.