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Zentralinstitut des Sportmedizinischen Dienstes (ZI)  
Einrichtung, bestand beim Sportmedizinischen Dienst der DDR, wurde am 1.4.1969 in  
Kreischa geschaffen. Hervorgegangen ist das ZI aus dem am 23.7.1962 geschaffenen  
Sportmedizinischem Rehabilitationszentrum der  
DHfK, nachfolgend bis 1.4.1968 eine  
Außenstelle des Instituts für Sportmedizin der DHfK bzw. selbständiges Reha-Zentrum bildend.  
Geleitet wurde das ZI von einem Direktor und gliederte sich in die Bereiche Rehabilitation,  
Forschung, Leistungsdiagnostik, Kontrolle (sportartspezifisch), Krankenhaus sowie die  
Verwaltung.  
Eigenständig existierte das Doping - Kontrolllabor.  
(
Außerdem oblag dem ZI die sportärztliche Betreuung der SC Einheit Dresden.)  
Das ZI leistete einen großen spezifischen Beitrag für die leistungssportliche Entwicklung der  
Sportlerinnen und Sportler in der DDR. Wesentliche Gebiete waren u. a. die Komplexe  
Leistungsdiagnostik (KLD) diente mittels sportmotorischen Tests dem Ermitteln des Standes in  
der Leistungsfähigkeit , Unmittelbare Wettkampfvorbereitung, Ernährungsprogramme,  
Unterstützende Mittel (UM), Physioprophylaxe, Wiederherstellung nach Belastungen oder  
Verletzungen. Zudem erfolgte die Einflussnahme auf die spezifischen Programme der  
Deutschen Sportverbände der DDR, vor allem die Eignungskriterien.  
Die Planung des Instituts erfolgte gemäß dem Olympiazyklus.  
Zentralinstitut für Berufsbildung (ZIB)  
Zentrales Forschungsinstitut für das Berufsbildungswesen, ist im Jahre 1956 aus dem 1950  
gebildeten aus dem Deutschen Institut für Berufsbildung (ZfB) hervorgegangen. Dem ZfB  
oblag, einen wissenschaftlichen Vorlauf für  
die berufliche Aus- und Weiterbildung der  
Lehrlinge, Facharbeiter und Meister zu sichern. Hauptrichtungen der Forschungstätigkeit waren  
Ziele, Inhalte, Strukturen und Profile der Ausbildungsberufe sowie die Gestaltung der Bildungs-  
und Erziehungsprozesse, außerdem die Erarbeitung von Lehrmaterialien. Das ZIB war dem  
Staatlichen Amt für Berufsbildung bzw. nachfolgend dem  
Staatssekretariat für  
Berufsbildung. Grundlage für die Tätigkeit bildete ein Statut.  
Zentralinstitut für Hochschulbildung (ZIH)  
Zentrales Forschungsinstitut, bestand beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen;  
wurde 1982 gegründet. Zum Gegenstand der inhaltlichen Tätigkeit gehörte die Bearbeitung  
wissenschaftlicher und hochschulpolitischer Grundlagen.  
Vorläufer des ZIH waren ab 1968 das Institut für Weiterbildung, dann ab 1974 für  
Hochschulbildung. Durch Vereinigung von Forschungseinrichtungen mehrerer Hochschulen und  
Universitäten entstand letztlich das selbständige Zentralinstitut.  
Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ)  
Wissenschaftliche Einrichtung, wurde 1968 in Leipzig gegründet. War gemäß den Statuten von  
1973 und 1978 wirkend dem Amt für Jugendfragen unterstellt und arbeitete eng mit dem  
Zentralrat der FDJ zusammen. Die Forschungstätigkeit konzentrierte sich auf Jugendliche im  
Alter von 14 bis 25 Jahren; Forschungsgegenstand war u .a. die Freizeitbetätigung, darunter auch  
das Sporttreiben.  
Ein Wissenschaftlicher Rat, bestehend aus sich direkt mit der Jugendforschung befassenden  
Wissenschaftlern sowie Vertretern der FDJ und staatlicher Organe, beriet das ZIJ in Grundfragen  
der Forschung.  
Zentralinstitut für Weiterbildung  
Einrichtung, bestand beim Ministerium für Volksbildung. Sie wurde 1954 mit Sitz in  
Ludwigsfelde geschaffen. Das Institut diente Leitungsfunktionären und Lehrern des  
Bildungswesens für ihre Weiterbildung. So fanden auch jährlich Veranstaltungen für Kreis- und  
Bezirksturnräte sowie zyklisch für Sportlehrer statt. Grundlage für die Tätigkeit des Z.  
bildete ein Statut.  
Zentraljugendamt  
Gremium, bestand ab 1947 bei der Deutschen Verwaltung für Volksbildung; es war  
zuständig für alle Belange der Jugend. Das Z. arbeitete mit den Landesjugendämtern  
zusammen.