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Zentrale Wintersportspiele der Jungen Pioniere und Schüler  
Komplexer Wettkampf, fand in den Wintersportarten für die Kinderaltersklassen statt,  
ausgerichtet von der Pionierorganisation im Zusammenwirken mit d en Präsidien der  
jeweiligen Sektionen der DDR bzw. Deutschen Sportverbände der DDR.  
Es gab folgende zumeist im Februar in Oberhof und Erfurt für Mädchen und Jungen  
ausgetragene Spiele: 1958, 1960, 1962 sowie 1964.  
Sportarten:  
Ski nordisch (Langlauf, Sprunglauf, Staffel, Nord. Kombination) und alpin  
(Abfahrts-, Torlauf, Alpine Kombination), Eisschnell- und Eiskunstlauf  
(Einzel- / Paarlauf) sowie Eishockey, Rodeln (Einer, Doppel), Patrouillenlauf,  
Biathlon.  
Die Bestplatzierten erhielten Meisterschaftsabzeichen sowie Medaillen und Urkunden.  
Schon ab 1951 kamen außerdem Zentrale Wintersportmeisterschaften der Jungen Pioniere  
und Schüler zwischenzeitlich die DDR - Wintersportmeisterschaften der Schüler zur  
Durchführung.  
Zentraler Antifaschistischer Jugendausschuß  
Gremium, wurde am 10.9.1946 in der  
SBZ in Abstimmung mit der Deutschen  
Zentralverwaltung Volksbildung  
gebildet. Es koordinierte die antifaschistischen  
Jugendausschüsse, insbesondere dieLandesjugendausschüsse.  
Der Z. stellte am 26.2.1946 den Antrag an die SMAD auf Zulassung derFreien Deutschen  
Jugend (FDJ) als einheitliche demokratische Jugendorganisation. Nach Genehmigung erfolgte  
am 7.3.1946 die Gründung der FDJ. Dazu konstituierte sich aus dem Z. das Zentrale  
Organisationskomitee und bildet den provisorischen Vorstand.  
Zentraler Armeesportklub „Vorwärts“ (ZASK) Armeesportklub (ASK)  
Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung (ZAFG)  
Gremium, wurde vom Ministerrat der DDR berufen, diente dem koordinierten Leiten der  
Feriengestaltung auf der zentralen Ebene.  
Als Vorläufer des ZAFG bestand dafür eine Ständige Kommission beim Amt für  
Jugendfragen und Leibesübungen mit Vertretern der FDJ, des FDGB, des DFD, des DS  
sowie der Ministerien für Volksbildung, Handel und Versorgung, des Inneren, für  
Gesundheitswesen und Finanzen. Nachfolgend lag die Zuständigkeit beim Ministerium für  
Volksbildung wo auch von 1958 bis 1962 eine Abteilung Jugendfragen bestand und  
anschießend beim Amt, das direkt dem Ministerrat unterstellt war.  
Die Grundlage für den ZAfG bildete Festlegungen aus der 4. Durchführungsbestimmung zum  
Jugendgesetz von 1964, verabschiedet am 15.6.1967.