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Zentrale Wintersportspiele der Jungen Pioniere und Schüler
Komplexer Wettkampf, fand in den Wintersportarten für die Kinderaltersklassen statt,
ausgerichtet von der Pionierorganisation im Zusammenwirken mit d en Präsidien der
jeweiligen Sektionen der DDR bzw. Deutschen Sportverbände der DDR.
Es gab folgende – zumeist im Februar in Oberhof und Erfurt – für Mädchen und Jungen
ausgetragene Spiele: 1958, 1960, 1962 sowie 1964.
Sportarten:
Ski nordisch (Langlauf, Sprunglauf, Staffel, Nord. Kombination) und alpin
(Abfahrts-, Torlauf, Alpine Kombination), Eisschnell- und Eiskunstlauf
(Einzel- / Paarlauf) sowie Eishockey, Rodeln (Einer, Doppel), Patrouillenlauf,
Biathlon.
Die Bestplatzierten erhielten Meisterschaftsabzeichen sowie Medaillen und Urkunden.
Schon ab 1951 kamen außerdem Zentrale Wintersportmeisterschaften der Jungen Pioniere
und Schüler – zwischenzeitlich die DDR - Wintersportmeisterschaften der Schüler – zur
Durchführung.
Zentraler Antifaschistischer Jugendausschuß
Gremium, wurde am 10.9.1946 in der
SBZ – in Abstimmung mit der Deutschen
Zentralverwaltung Volksbildung
–
gebildet. Es koordinierte die antifaschistischen
Jugendausschüsse, insbesondere die Landesjugendausschüsse.
Der Z. stellte am 26.2.1946 den Antrag an die SMAD auf Zulassung der Freien Deutschen
Jugend (FDJ) als einheitliche demokratische Jugendorganisation. Nach Genehmigung erfolgte
am 7.3.1946 die Gründung der FDJ. Dazu konstituierte sich aus dem Z. das Zentrale
Organisationskomitee und bildet den provisorischen Vorstand.
Zentraler Armeesportklub „Vorwärts“ (ZASK) Armeesportklub (ASK)
Zentraler Ausschuß für Feriengestaltung (ZAFG)
Gremium, wurde vom Ministerrat der DDR berufen, diente dem koordinierten Leiten der
Feriengestaltung auf der zentralen Ebene.
Als Vorläufer des ZAFG bestand dafür eine Ständige Kommission beim Amt für
Jugendfragen und Leibesübungen mit Vertretern der FDJ, des FDGB, des DFD, des DS
sowie der Ministerien für Volksbildung, Handel und Versorgung, des Inneren, für
Gesundheitswesen und Finanzen. Nachfolgend lag die Zuständigkeit beim Ministerium für
Volksbildung – wo auch von 1958 bis 1962 eine Abteilung Jugendfragen bestand – und
anschießend beim Amt, das direkt dem Ministerrat unterstellt war.
Die Grundlage für den ZAfG bildete Festlegungen aus der 4. Durchführungsbestimmung zum
Jugendgesetz von 1964, verabschiedet am 15.6.1967.