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(Grün), Norm im 1.Jahr: 300 km  
II (Silber), in drei Jahren: 1.100 km (1. Jahr 300, 2. und 3. Jahr je 400 km)  
III (Gold), in fünf Jahren: 1.900 km (je Folgejahr 400 km).  
Außerdem existierte ein Abzeichen sowie ein Stoffabzeichen „1000 km“ und für die einzelnen  
Stufen.  
Neben dem Befahren auf allen Gewässern mussten für die höheren Stufen anteilmäßig ein  
Wildwasser sowie ein Wildfluss benutzt werden. Außerdem: Teilnahme an Zeltlagern und an  
organisierten Wanderfahrten der Sektionen, des KFA und des BFA sowie des Verbandes;  
Besitz des Touristen- oderSportabzeichens der DDR.  
„Motorisierte“ Kanusportler konnten als Auszeichnung den rechteckigen Motorwasserwimpel  
erwerben (Stufe I: 600, II: 2.200, III: 3.800 km).  
Für Kinder existierte der Kinderwanderwimpel (grün, silbern, golden und golden mit Kordel).  
Norm: In vier nachfolgenden Jahren galt es, jeweils 75, 150, 225 bzw. 300 km zu paddeln.  
Zudem: Teilnahme an organisierten Fahrten und über touristische Kenntnisse verfügen.  
WBA Wohnbezirksausschuß  
WBDJ Weltbund der Demokratischen Jugend  
Wehrausbildungslager Wehrunterricht  
Wehrertüchtigungslager  
Veranstaltung der Hitlerjugend, sie fand seit 1942 statt; ab 1940 kamen schon  
Reichsausbildungslager  
erstmals in Dessau  
zur Durchführung. Sie dienten der  
Herausbildung der Wehrfreudigkeit und der Einsatzbereitschaft der Hitlerjungen zur Vorbereitung  
auf den Wehrdienst und stellten damit eine Vorstufe der Rekrutenausbildung dar.  
Grundlage bildeten spezielle Ausbildungspläne. Die fachliche Leitung eines Lagers oblag einem  
abkommandierten Offizier der Wehrmacht.  
Wehrerziehung  
Maßnahme, diente in der DDR der systematischen Entwicklung und Festigung von  
vormilitärischem Wissen und Können. Es galt, die Wehrbereitschaft die erzieherische  
Komponente sowie die  
Wehrfähigkeit die bildende Komponente auszuprägen.  
Inhalte der W. waren:  
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Vermittlung von Grundfragen der Militärpolitik in der DDR,  
Aneignung vormilitärischer Grundkenntnisse,  
Teilnahme am wehrsportlichen Vergleich.  
Vollzogen wurde die W. bezogen auf die Jugend in den Bildungseinrichtungen  
(
unterrichtlich und außerunterrichtlich) sowie durch Veranstaltungen der Pionierorganisation  
und der FDJ mit demHans-Beimler-Wettkampf. Koordinierend wirkten Kommissionen für  
sozialistische W.  
Die W. lag federführend in Zuständigkeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Am  
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8.3.1963 veröffentlichten das Ministerium für Volksbildung und der Zentralvorstand der  
GST eine gemeinsame Mitteilung zur sozialistischen W. der Schüler und Lehrlinge. Anliegen  
war, eine aktive, zielstrebige vormilitärische Ausbildung durch dieGST-  
Grundorganisationen an den schulischen Einrichtungen durchzuführen. Folgend kam es mit dem  
Schuljahr 1973/74 zu Schaffung von Arbeitsgemeinschaften Wehrausbildung an den POS  
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basierend auf einer Vereinbarung von Ministerium, GST und DRKfür Schüler der Klassen  
und 10. Ein Rahmenprogramm wies Inhalte aus. Eine weitere Vereinbarung vom 12.12.1973  
legte die vormilitärische Ausbildung und Sanitätsausbildung für die Schüler bzw. Schülerinnen  
der EOS fest und erneuerte sie 1981 per Anweisung des Ministeriums für die 11. Klassen. Ab  
1.9.1978 erfolgte die Einführung des obligatorischen Wehrunterrichts. Die W. fand Eingang in  
die Schulordnung von 1979.  
Wehrorganisation Gesellschaft für Sport und Technik  
Wehrspartakiade  
Komplexer Wettkampf der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), wurde gemeinsam  
von den betriebenen Wehrsportarten durchgeführt. W. fanden jährlich in den GST-  
Grundorganisationen statt, zum Teil auch in Schulen und Betrieben/Einrichtungen sowie in den  
Kreis- und Stadtbezirks- sowie Stadtorganisationen, alle zwei Jahre in den Bezirksorganisationen  
sowie laut Beschluss zentral als W. der GST.