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Beitrag der sportlichen Betätigung zur Verbesserung der Volksgesundheit, besonders für die Kinder und
Jugendliche.
Trotz bedeutender Ergebnisse und Erfolge im Sport sind gegenwärtige Schwächen nicht zu übersehen, die
das Erreichen gewollter Ziele erschweren.
Hauptmängel bestehen darin, dass
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sich der Kinder- und Jugendsport unbefriedigend entwickelt,
staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen, insbesondere die
Gewerkschaften, die große Bedeutung von Körperkultur und Sport unterschätzen,
sportliche Leistungen immer noch nicht schnell genug wachsen.
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Das Staatliche Komitee für Körperkultur und Sport hat sich oftmals nicht beharrlich für die Erfüllung seiner
Aufgaben eingesetzt. So wurde die Anleitung und Weiterbildung der Trainer vernachlässigt.
Die Ministerien für Volksbildung und für Arbeit und Berufsbildung sowie das Staatssekretariat für
Hochschulwesen sind für den unzureichenden Stand des obligatorischen und freiwilligen Sports
verantwortlich. Durch das Ministerium für Gesundheitswesen wurden wichtige sportärztliche Fragen nicht
gelöst. Der FDGB und seine Industrie- und Gewerkschaften sowie die FDJ haben ihre Mängel noch nicht
überwunden.
Um das Niveau auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport insgesamt zu heben, beschloss der Ministerrat:
I Entwicklung des Kinder- und Jugendsports
A Vorschulische Körpererziehung
Beginn der planmäßigen systematischen Körpererziehung im vorschulischen Alter.
Umfangreiche Unterweisung in der Ausbildung von Kindergärtnerinnen.
B Obligatorischer Turnunterricht
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Teilnahme aller körperlich gesunder Kinder und Jugendlichen am Unterricht. Für die
Befreiung vom Sportunterricht ist staatlicherseits eine besondere Richtlinie bis zum
.5.1956 zu erarbeiten.
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Beseitigung der Mängel im Unterricht an den Grund-, Mittel- und Oberschulen.
Das Ministerium für Volksbildung hat sofort regelmäßigen Unterricht – pro Woche 2
Stunden – zu sichern. Ebenso ist deren Qualität zu verbessern.
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Bei der Ausbildung der Lehrkräfte ist der Methodik mehr Aufmerksamkeit auf der
Grundlage entsprechend zu erarbeitender Programme zu schenken.
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Um Fehlstunden zu mindern, sind die Kapazitäten an den bestehenden
Bildungseinrichtungen auszulasten bzw. zu erhöhen. Vorgesehen sind 18 Wochenstunden
für alle voll ausgebildeten Turnlehrer. In den Ferien finden Kurzlehrgänge statt.
Im Studienjahr1956/57 werden 750 Studenten immatrikuliert.
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Durch das Ministerium für Arbeit und Berufsbildung ist zu sichern, dass ab dem Schuljahr
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956/57 an allen Berufsschulen Sport mit den vorgesehenen Unterrichtsstunden
stattfindet.
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Ab sofort findet an den allgemeinbildenden Schulen für Schüler der 6. bis 12. Klasse
wöchentlich mit mindestens zwei Stunden ein Spiel- und Sportnachmittag statt.
Für Lehrlinge wird ein außerunterrichtlicher Pflichtsport eingeführt; je Woche ein bis
drei Stunden.
Aufstellung eines Grundausstattungsplanes an Sportgeräten für alle schulischen
Einrichtungen.
C Außerschulischer Sport an den allgemeinbildenden Schulen
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Der außerschulische Sport an den allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen der
Lehrerbildung unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für Volksbildung.
Er vollzieht sich hauptsächlich an den Schulen; dafür ist ein Lehrer verantwortlich zu
machen.
In den Schulen sind Schulsportgemeinschaften (SSG) zu bilden. Dazu wird vom
Ministerium ein Statut im Einvernehmen mit dem Staatlichen Komitee für Körperkultur und
Sport und dem FDJ-Zentralrat erlassen.
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Die Leitung der SSG setzt sich wie folgt zusammen:
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Verantwortlicher Lehrer für den außerschulischen Sport (Leiter),
Turnlehrer,
Pionierleiter oder FDJ-Sekretär,
Vertreter des Patenbetriebes (Paten-Betriebssportgemeinschaften),
Mitglied des Elternbeirates,
Vertreter der GST,
ein Arzt (nach Möglichkeit)
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Zur Unterstützung wird unter aktiver Mitwirkung des Freundschaftsrates der
Pionierfreundschaft bzw. der Leitung der FDJ-Grundorganisation ein Sportrat
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bestehend aus aktiven Schülern – gebildet.
Der Sportverkehr kommt auf der Grundlage des einheitlichen Wettkampfsystems
des Kindersports zur Durchführung. Dazu ist das derzeitige Wettkampfsystem zu
überarbeiten.
In den SSG können Sektionen gebildet werden für Sportarten wie Leichtathletik,
Turnen/Gymnastik, Schwimmen, Sportspiele, Tischtennis, Schach, Ski und andere.
Örtlich sind Sportfeste zu veranstalten, auf Kreisebene jährlich ein Kreissportfest der
Schulen.
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