1047  
XI.  
XII.  
Finanzkontrollkommission  
Publikationen  
XIII.  
XIV.  
Die Symbole der FDJ  
Verfassungsänderung  
Verfassungsorgane der BRD  
Staatliche Organe, die gemäß demGrundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch eine  
Gewaltenteilung Macht ausüben.  
Es sind:  
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Bundestag  
Bundesrat  
Bundesregierung (mit Bundeskanzler)  
Verfügung  
Art der Festlegung, verabschiedet von staatlichen Organen; diente der staatlichen Regelung  
spezieller Angelegenheiten.  
Vergütung der Lehrer  
Entgelt, welches staatlicherseits den Lehrern damit auch Sportlehrern gemäß ihrer  
erworbenen Qualifizierung, Tätigkeitsdauer sowie leitenden Stellung gewährt wurde.  
In Zuständigkeit der Landes- bzw. Provinzverwaltungen erfolgte ab 1.10.1945 eine vorläufige  
Besoldung. So erhielten in der Mark Brandenburg Lehrer der Volksschulen unter 35 Jahren  
225, derOberschulen undBerufsschulen 275 oderDirektoren 400 Reichsmark.  
Per Verordnung der Regierung der DDR vom 25.1.1951 gab es eine vorläufige Regelung zur  
V. Es galten u. a. die Gruppen I (wie Schulräte), II (Lehrer an Oberschulen) sowie III (Lehrer  
an Grundschulen), in denen die Lehrkräfte nach Stufen alle zwei Jahre steigend sowie  
gemäß Ortsklassen zuzüglich eines Kindergeldes monatlich 20 DM ihr Entgelt erhielten. Das  
Anfangsgehalt in der Gruppe I betrug jährlich 7.000, II 4.800 und III 4.100 DM.  
Eine identische Regelung hatte für die Berufsschulen Gültigkeit.  
Ergänzend gab es am 15.3.1951 eine Anweisung.  
Am 19.12.1952 trat die neue Verordnung der Regierung über die Vergütung der Tätigkeit der  
Lehrkräfte und der Pionierleiter an allgemeinbildenden Schulen sowie für die Einrichtungen der  
Lehrer- und Erzieherbildung in Kraft.  
Auszug:  
Vergütungsgruppen  
Pionierleiter ohne Ausbildung,  
Lehrer der Klassen 1 bis 4 der Grundschulen (Unterstufe) ohne Ausbildung,  
Lehrer mit Ausbildung für die Unterstufe,  
Lehrer der Klassen 5 bis 8 der Grundschulen (Mittelstufe) ohne abgeschlossene Ausbildung für  
diese Stufe,  
Lehrer mit Ausbildung für die Mittelstufe,  
Lehrer u. a. an Ober- und Zehnklassenschulen (Oberstufe),  
Lehrer mit Ausbildung für die Oberstufe,  
Lehrer mit Hochschulbildung an Instituten für Lehrerbildung,  
Lehrer an weiterbildenden Instituten.  
Anlage:  
Tabelle, in der die Vergütung gemäß Dienstaltersstufen (1 bis 11), Ortsklassen (S, A, B, C, D) sowie  
Familienstand (ledig, verheiratet mit der Staffelung bis zwei, drei oder vier bzw. fünf und mehr Kindern)  
ausgewiesen ist.  
So erhalten ledige Lehrkräfte der Gruppe 3 435, der Gruppe 5 495 oder der Gruppe 6 520 DM monatlich.