1047
XI.
XII.
Finanzkontrollkommission
Publikationen
XIII.
XIV.
Die Symbole der FDJ
Verfassungsänderung
Verfassungsorgane der BRD
Staatliche Organe, die gemäß dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch eine
Gewaltenteilung Macht ausüben.
Es sind:
-
-
-
Bundestag
Bundesrat
Bundesregierung (mit Bundeskanzler)
Verfügung
Art der Festlegung, verabschiedet von staatlichen Organen; diente der staatlichen Regelung
spezieller Angelegenheiten.
Vergütung der Lehrer
Entgelt, welches staatlicherseits den Lehrern – damit auch Sportlehrern – gemäß ihrer
erworbenen Qualifizierung, Tätigkeitsdauer sowie leitenden Stellung gewährt wurde.
In Zuständigkeit der Landes- bzw. Provinzverwaltungen erfolgte ab 1.10.1945 eine vorläufige
Besoldung. So erhielten in der Mark Brandenburg Lehrer der Volksschulen unter 35 Jahren
225, der Oberschulen und Berufsschulen 275 oder Direktoren 400 Reichsmark.
Per Verordnung der Regierung der DDR vom 25.1.1951 gab es eine vorläufige Regelung zur
V. Es galten u. a. die Gruppen I (wie Schulräte), II (Lehrer an Oberschulen) sowie III (Lehrer
an Grundschulen), in denen die Lehrkräfte nach Stufen – alle zwei Jahre steigend – sowie
gemäß Ortsklassen zuzüglich eines Kindergeldes – monatlich 20 DM – ihr Entgelt erhielten. Das
Anfangsgehalt in der Gruppe I betrug jährlich 7.000, II 4.800 und III 4.100 DM.
Eine identische Regelung hatte für die Berufsschulen Gültigkeit.
Ergänzend gab es am 15.3.1951 eine Anweisung.
Am 19.12.1952 trat die neue Verordnung der Regierung über die Vergütung der Tätigkeit der
Lehrkräfte und der Pionierleiter an allgemeinbildenden Schulen sowie für die Einrichtungen der
Lehrer- und Erzieherbildung in Kraft.
Auszug:
Vergütungsgruppen
Pionierleiter ohne Ausbildung,
Lehrer der Klassen 1 bis 4 der Grundschulen ( Unterstufe) ohne Ausbildung,
Lehrer mit Ausbildung für die Unterstufe,
Lehrer der Klassen 5 bis 8 der Grundschulen ( Mittelstufe) ohne abgeschlossene Ausbildung für
diese Stufe,
Lehrer mit Ausbildung für die Mittelstufe,
Lehrer u. a. an Ober- und Zehnklassenschulen ( Oberstufe),
Lehrer mit Ausbildung für die Oberstufe,
Lehrer mit Hochschulbildung an Instituten für Lehrerbildung,
Lehrer an weiterbildenden Instituten.
Anlage:
Tabelle, in der die Vergütung gemäß Dienstaltersstufen (1 bis 11), Ortsklassen (S, A, B, C, D) sowie
Familienstand (ledig, verheiratet mit der Staffelung bis zwei, drei oder vier bzw. fünf und mehr Kindern)
ausgewiesen ist.
So erhalten ledige Lehrkräfte der Gruppe 3 435, der Gruppe 5 495 oder der Gruppe 6 520 DM monatlich.