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. Leistungssport  
Bundesausschuss für Leistungssport wird auch künftig wichtiges Gremium sein. Einbeziehung  
fachkompetenter Vertreter des DDR - Sports.  
(1) System der Verbandsförderung.  
(2) Kaderstruktur (Stufenplan zur Anpassung. Stiftung Deutsche Sporthilfe. Nachwuchs- und  
Leistungssport).  
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3) Stützpunktsystem (Olympiastützpunkte / OSP in der DDR). Trainer. Erhalt der KJS.  
4) Bildung gemeinsamer Olympiamannschaften.  
5) Trainereinsatz, Aus- und Fortbildung, (Trainerakademie in Köln bleibt für die Ausbildung  
von Diplomtrainern bestehen). Anerkennung der Trainerlizenzen (DHfK Diplomsportlehrer  
erhalten in ihrem Spezialfach den B -Trainer des Spitzenverbandes, A -Trainer möglich).  
6) Nachwuchsprogramme (Talentauswahl,Spartakiade“ undJugend trainiert für  
Olympia“ sind neu zu konzipieren).  
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7) Medizin, Gesundheit, Doping (lizenzierte Einrichtungen an OSP. Dopingkontrollen).  
8) Wissenschaftlicher Service ( Forschungsinstitut für KK und Sport / FKS ist als  
Bundesinstitut für Trainingswissenschaft zu gestalten.Wissenschaftliche Zentren sind  
in OSP einzubringen).  
(9) Geräteentwicklung (die  
Forschungs- und Entwicklungsstelle für Sportgeräte auf  
hohem Niveau sichern),  
(10) Trainingsstätten mit speziellen wissenschaftlichen Einrichtungen (Erhalt der Einrichtungen).  
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. Bildung / Ausbildung / Wissenschaft / Gesundheit  
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1) DSB - Rahmenrichtlinie für die Ausbildung im DTSB anwenden.  
2) Anerkennung derÜbungsleiter (Stufen I bis III) als Lizenzstufe 1.  
3) Organisationsleiterausbildung im DTSB einführen.  
4) Nutzung der DHfK und FKS für die Qualifizierung.  
5) Erhaltung der bewährten DDR - Wissenschaft.  
6) Aufnahme derSportmedizin in die ärztliche Approbation.  
7) Enge Zusammenarbeit von Schulsport mit DSB, den Landessportbänden und den  
Kultusministerien der Länder.  
Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB)  
Wirtschaftsleitendes Organ von Volkseigenen Betrieben (VEB) und Kombinaten eines  
Industriezweiges, wurde 1948 geschaffen. Verfügte in den Folgejahren über verschiedene  
Kompetenzen, auch änderte sich deren Anzahl. Gesetzliche Grundlage bildete zuletzt die  
Verordnung von 1973 über Aufgaben, Rechte und Pflichten der VEB, Kombinate und VVB.  
Beim Direktor der V. existierte eine Sportkommission; außerdem war zumeist ein Mitarbeiter  
für Sport tätig. Zeitweise fanden eigeneVVB-Sportfeste statt.  
Ab 1990 wurden die V. aufgelöst.  
Vereinigungsgesetz Gesetz über Vereinigungen  
Vereinsregister  
Datei, besteht bei einem Amtsgericht. Im V. werden rechtsfähige Vereine, darunter die  
jeweiligen Sportvereine, registriert. Der eingetragene Verein (e.V.) erhält eine Nummer im  
Register.  
Vereinte Nationen/Organisation der Vereinten Nationen (UN / UNO –  
United Nations / United Nations Organization)  
Internationale Körperschaft, vereint fast alle Staaten außer u. a. der Schweiz der Erde.  
Gegründet wurde die UN 1951; Sitz: New York (in Europa: Genf).  
Zuvor bestand der Völkerbund, der am 14.2.1919 auf der Pariser Friedenskonferenz geschaffen  
wurde und dessen Satzung Bestandteil des Versailler Vertrages war. Am 26.6.1945 kam es in  
San Francisco durch Unterzeichnung einer Charta durch 50 Länder zur Gründung der UN. Nach  
ihrer Ratifizierung trat sie am 24.10.1945 in Kraft.  
Die generelle Arbeitsgrundlage bildet eine Satzung, dazu die Charta mit festgelegten Zielen.  
(
Aus Artikel 1: Frieden, freundschaftliche Beziehungen, internationale Zusammenarbeit, Förderung  
der Achtung der Menschenrechte, Koordinierung der Ziele durch Maßnahmen).  
Eine Mitgliedschaft steht allen friedliebenden Staaten bei Einhaltung der Satzung offen. Die  
Finanzierung der UN erfolgt über Mitgliedsbeiträge der organisierten Staaten.  
Organe der UN:  
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Jährliche Vollversammlung (Generalversammlung) mit den Haupt- und Ständigen  
Ausschüssen.  
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Sekretariat als oberstes Verwaltungsorgan, geleitet vom Generalsekretär.  
Hauptorgane  
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Sicherheitsrat (mit 5 ständigen und 10 nichtständigen Mitgliedern),  
Wirtschaft- und Sozialrat,  
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Internationaler Gerichtshof,