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Vereinigung der Nationalen Olympischen Komitees (ACNO)
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Association des Comites Nationaux Olympiques)
Internationales Gremium, setzt sich seit 1966 aus den Nationalen Olympischen Komitees
NOK) zusammen; es tagt jährlich. Die ACNO ist 1979 aus der Generalversammlung der NOK
hervorgegangen. In der ACNO wirken – deren Mitgliedschaft schriftlich bekundet werden musste
drei Vertreter von NOK mit, wobei jede Delegation eine Stimme hat. Sitz der V. ist Paris.
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Grundlage für die Tätigkeit bildet ein Statut.
Ziele der ACNO:
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Erhaltung des Friedens,
Internationale Verständigung und Freundschaft,
Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe,
Konsultationen und der Austausch von Informationen und Erfahrungen,
Festigung der olympischen Bewegung,
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Diskussionen zu aktuellen Themen,
Vorlage von Empfehlungen,
Benennung von NOK-Vertretern in Kommissionen des IOC,
Definierung von Aufgaben,
Verwendung der Fernsehgelder,
Verwirklichung der Programme der Olympischen Solidarität,
Empfehlung zur Stärkung der NOK bei der weiteren Entwicklung,
Zusammenarbeit mit den regionalen und kontinentalen Organisationen – darunter
die Vereinigung der Europäischen Nationalen Olympischen Komitees –, der Internationalen
Sportförderationen und weiteren sportbezogenen Gremien.
Von der ACNO wird für vier Jahre der Rat gewählt; dieser handelt in ihrem Auftrag. Dem Rat
gehören unter Leitung eines Präsidenten – der das Votum von der Versammlung erhält –, fünf
Vizepräsidenten und weitere 14 Mitglieder an. Die Ratsmitglieder verteilen sich anteilmäßig auf
NOK aus den fünf Kontinenten. Der Rat tagt jährlich. Vom Rat werden ein Generalsekretär und
der Schatzmeister ernannt.
Aufgaben des Rates:
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Vorbereiten der Versammlung;
Verwirklichen der Ziele;
Kontaktpflege zu den NOK, dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) – besonders
deren Exekutivkommission – sowie zur Dreierkommission.
Der Rat kann zeitweise Kommissionen bilden.
Zudem wirkt seit 1983 eine Vereinigung
der Internationalen
olympischen
Sommersportföderationen (ASOIF) mit einem Präsidenten und Generalsekretär mit Sitz in Rom.
Vereinigung DSB - DTSB
Programm, das in einer gemeinsamen Konzeption des DSB und DTSB vom 28.6.1990 die
geplante Vereinigung beider Sportorganisationen zum Anliegen hatte.
Aus dem Inhalt:
Grundlage waren die Satzung des DSB (von 1988) und das Statut des DTSB (von 1990) sowie die
aktuelle gesamtdeutsche politische Entwicklung und die Vorschläge von Fachkommissionen DSB –
DTSB.
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Weg
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1) Bildung von Landessportbünden, Vereinigung in Berlin.
2) Beitritt zum DSB.
3) DTSB wirkt bis zur staatlichen Vereinigung, Auflösung laut Statut.
4) Änderung der Satzung des DSB für eine Aufnahme.
5) Vereinigung der Spitzenverbände und Sportverbände der DDR.
6) Gemeinsame Koordinierungskommission.
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Arbeitsergebnisse der Fachkommissionen
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. Strukturen / Verwaltung / Finanzen
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1) Vorbereitung einheitlicher Strukturen, nebst Sportjugend.
2) Personalkonzeption (Berücksichtigung von hauptamtlichen DTSB - Mitarbeitern).
3) Maßnahmen in Ländern und Kreisen.
4) Struktur der Landessportbünde, Kreissportbünde nebst Verbänden.
5) Vereinigung der Spitzenverbände und Verbände mit besonderer Aufgabenstellung.
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. Breitensport
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1) Ziel: „Sport für alle“.
2) Grundlage bilden die Vereine.
3) Aufgaben für Spitzenverbände.
4) Programm, Veranstaltungen.
5) Differenziertes, aus zehn Maßnahmen bestehendes Programm.
6) Weitere Maßnahmen, u. a. Deutsches Sportabzeichen.