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Voraussetzungen: Nachweis einer Mitgliedschaft von 15 Personen, Statut/Satzung, Namen und Sitz
der V. sowie Vertretung im Rechtsverkehr.
Der V. trägt als Bezeichnung „eingetragener V.“ (e.V.)
Das höchste Organ einer V. ist die Mitgliederversammlung / Delegiertenversammlung, die den Vorstand
wählt. Beim Kreisgericht wird ein Vereinigungsregister mit allen registrierten Vereinen geführt.
Als gemeinnützige V. können insbesondere Sportgemeinschaften anerkannt werden, wenn sie besondere
Voraussetzungen hinsichtlich Ziele, Aufgaben und Ergebnisse erfüllen.
Vereinigung der Europäischen Nationalen Olympischen Komitees
(
ENOC)
(
Association des Comites Nationaux Olympiques d`Europe / CNOE)
Bund, der die NOK von Europa vereinigt, er besteht seit 1974.
Grundlage für die Tätigkeit der V. bildet das Statut. Als Generalversammlung tritt die ENOC
jährlich zusammen.
Befugnisse:
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Bestätigung des Statuts,
Wahl des Exekutivkomitees,
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Beschlussfassung zu Arbeitsdirektiven,
Festlegung der Mitgliedsbeiträge.
Leitungsmäßig fungiert ein Exekutivkomitee – alle vier Jahre gewählt –, das sich aus einem
Präsidenten, den Vizepräsidenten und acht Mitgliedern sowie den Generalsekretär
zusammensetzt.
Ziele:
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Propagierung der olympischen Idee,
Weiterentwicklung der olympischen Bewegung,
Förderung der Zusammenarbeit,
Diskussion gemeinsam interessierender Fragen.
Das Komitee vertritt die Vereinigung.
Zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben bestehen benannte Kommissionen.
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB)
Massenorganisation der Bauern und Gärtner, wurde 1950 gegründet. Die VdgB ist
hervorgegangen aus den „Komitees der gegenseitigen Bauernhilfe“, die während der
Bodenreform gebildet wurden, sich in Landesausschüssen zusammenschlossen und
1946 auf der ersten gemeinsamen Tagung einen vorläufigen Zentralausschuß schufen.
Es entstanden Maschinenhöfe und Reparaturwerkstätten, die sich zu den staatlichen
Maschinen-Ausleih-Stationen bzw. den Maschinen -Traktoren -Stationen entwickelten.
Am 20.11.1950 vereinigten sich der inzwischen gebildete „Zentralverband der
landwirtschaftlichen Genossenschaften“ zuvor als Raiffeisen-Genossenschaft
–
existierend und die Zentralausschuß zur Vereinigung der gegenseitigen
–
Bauernhilfe/Bäuerliche Handelsgenossenschaft (VdgB/BHG). Die BHG war der kooperativer
Handels- und Kreditbereich der VdgB.
Die Vereinigung war in Orts-, Kreis- und Landes- bzw. Bezirksorganisationen gegliedert. Höchstes
Organ war anfangs der Deutsche Bauerntag (1947, 1949, 1951, 1954, 1957).
Ab 1957 trug diese dann nur den Namen V. Als höchstes Organ bestand nunmehr die Zentrale
Delegiertenkonferenz, sie wählte den Zentralvorstand (ZV) mit dem Vorsitzenden, dessen
Stellvertreter und den 1.Sekretär – früher Generalsekretär – sowie das Präsidium und
Sekretariat. Als Arbeitsgrundlage gab es ein Statut. Die V. war als Mandatsträger mit Fraktion
Mitglied in der Volkskammer.
Fachbezogen fungierte auf DDR-Ebene der Zentralverband (ZV)
mit einer Abteilung
Kleintierzucht nebst den Sparten Hunde und Tauben. In gleicher Weise wirkten in den
Landesverbänden – nachfolgend den Bezirksverbänden – obige Sparten. Per Verordnung der
Regierung von 22.4.1954 entstanden Kreisverbände der VdgB/BHG; sie vereinigten die
Kleinspartenhilfe des FDGB und die bisherigen Sektoren Kleintierzucht. Zudem existierten in den
Kreisverbänden Kreisarbeitsgemeinschaften für Kleintierzüchter
–
dann Sektoren
Kleintierzucht – in der VdgB. Das Stammbaumregister für Hunde bearbeitete der ZV.
Die bestehenden Organisationen der Sporttaubenhalter und -züchter wurden der GST
zugeordnet.
Die V. befasste sich auch mit Sportfragen und förderte den Landsport. Zeitweise existierte im
Hauptamt des Zentralvorstandes eine Abteilung Körperkultur und Sport mit Instrukteuren.
Publiziert wurden u. a. „Der freie Bauer“ (Wochenzeitung von 1945 - 1960; bis 1947 Organ
der Deutschen Verwaltung für Land und Forst, dann Organ der V.), „Das demokratische Dorf“
bzw. „Das sozialistische Dorf“ sowie dann „Unser Dorf“ (1958-1990).
1990 entstand der Bauernverband der DDR.