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Vereinbarung über die Sicherung der sportmedizinischen Versorgung
der Kinder- und Jugendschulen (KJS)
Festlegung, getroffen vom Ministerium für Gesundheitswesen, für Volksbildung und dem
Staatlichen Komitee für KK und Sport am 15.4.1966.
Auszug:
Präambel
§
1
- Untersuchungen,
-
-
-
-
-
Behandlungen,
Einflussnahme auf das Training,
Nutzung sportmedizinischer Erkenntnisse,
Einhaltung der Schulhygiene,
Gesundheits- und Arbeitsschutz.
§
2
Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Bezirkssportarzt, der Jugendgesundheitsschutz beim
entsprechenden Kreisjugendarzt.
§
3
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Direktor der KJS und dem Bezirkssportarzt,
-
-
Zur Verfügungsstellung von Räumen,
Unterstützung der Arbeit des Sportmedizinischen Dienstes (SMD).
§
4 ….
§
5
Abstimmung zur Ausgestaltung der Behandlungs- und Untersuchungsräume mit der sportärztliche
Hauptberatungsstelle.
§
§
6 Bei Neu- und Erweiterungsbauten Abklärung mit dem SMD.
7 Inkrafttretung: 1.5.1966
Außer Kraft: Richtlinie zur ärztlichen Betreuung der Schüler der KJS vom 25.10.1956.
Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Deutschen
Sportausschusses mit dem FDGB
Gemeinsame Festlegung, wurde am 10.4.1951 abgeschlossen; diente dem engen
Zusammenwirken der Organe des Deutschen Sportausschusses (DS) mit den
Industriegewerkschaften (IG) und den Gewerkschaften (G).
Auszug:
Präambel
Würdigung des Arbeitsprogramms des FDGB mit Sportmaßnahmen. Bedeutsame Rolle der IG und G,
besonders für die Sportvereinigungen (SV).
I. Maßnahmen des DS:
1
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Hinzuziehung von Vertretern der Gewerkschaften zu verschiedenen Beratungen und
Erarbeitung von Beschlüssen; Mitwirkung in den verschiedenen Kommissionen.
Hilfe beim Aufbau der Abteilung Körperkultur und Sport beim FDGB-Bundesvorstand
sowie in den IG/G.
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6
7
8
9
1
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Unterstützung von gewerkschaftlichen Sportveranstaltungen.
Hilfe beim Ausbilden von Übungsleitern der Betriebssportgemeinschaften (BSG) der SV.
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Landessportschulen und der DHfK.
Erwerb des Sportleistungsabzeichens.
Gezielter Ausgleichsport für Werktätige.
Sport für die in der Berufsausbildung stehenden Jugendlichen.
Teilnahme gewerkschaftlicher Vertreter an internationalen Erfahrungsaustauschen.
0. Besondere Unterstützung des Sporttreibens für Gewerkschaftler in Sportarten wie Segeln,
Tennis, Rudern, Fechten, Reiten.
1
1
1. Bereitstellung von Sportmaterialien für die BSG. Mitwirkung von gewerkschaftlichen
Vertretern bei der Erstellung von Investplänen.
2. Mitarbeit von Gewerkschaftsvertretern in den Presseorganen.
II. Maßnahmen des FDGB
1
2
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Schaffung einer Abteilung Körperkultur und Sport.
Abteilungen Körperkultur und Sport bei den Zentralvorständen der IG; Leiter ist
gleichzeitig Leiter der SV.
3
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In den Landesvorständen des FDGB fungiert ein Mitarbeiter für den Sportbereich; er ist für
Anleitung und Kontrolle der Sportarbeit in den Landesvorständen der IG/G zuständig.
Aufbau von Abteilungen in den Landes- oder Bezirksvorständen der IG/G; Leiter ist
gleichzeitig Leiter der SV in diesem Bereich.
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8
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Ständige Mitarbeit im Sekretariat des DS.
Erwerb des Sportleistungsabzeichens durch Gewerkschaftler.
Mobilisierung von Gewerkschaftsmitgliedern für massensportlichen Wettkämpfe.
Hilfeleistung bei der Errichtung von Sportanlagen. Von den 15% des Betragsanteils für
Kulturarbeit wird ein Drittel der Förderung der BSG zur Verfügung gestellt.
Einführung des obligatorischen Sports an Schulen der Gewerkschaft.
9
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