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einer prinzipiellen einheitlichen Gliederungsvorgabe und übergreifender textlichen Vorarbeit durch
die Abteilung Kinder- und Jugendsport erarbeitet.
Allgemeine Gliederung:
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Die sozialistische Erziehung im ÜTW,
Aufgaben des Übungsbetriebes,
Allgemein-athletische Ausbildung,
Spezielle Ausbildung,
Organisation des Übungsbetriebes,
Inhalte
Wettkämpfe.
Wettkampfordnungen und -bestimmungen
des Sportverbandes sowie Sportordnung des
DTSB,
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Literaturhinweise.
Es existierten Ü. von folgenden Sportverbänden: Basketball, Fechten, Fußball, Kegeln, Rudern,
Sportschwimmen, Tennis.
Übungsbetrieb
Art der Sportpraxis, verkörpert durch das sportliche Üben. Der Ü. hatte zum Ziel, Personen eine
sportliche Leistungsfähigkeit anzueignen, die ihrer allseitigen körperlichen Entwicklung diente.
Praktiziert wurde der Ü. – bezogen auf die junge Generation – in den Kinder- und
Jugendabteilungen von DTSB-Sportgemeinschaften und in den Schulsportgemeinschaften,
vergegenständlicht durch die Übungsstunde unter Leitung eines Übungsleiters.
Durch eine andere Zielstellung charakterisiert, gab es den
Trainingsbetrieb. Beide
verwendeten in der Praxis zumeist gleiche Methoden.
Übungsgerät Trainingsgerät
Übungsgruppe
Gruppierung organisiert Sporttreibender, die ihren Übungsbetrieb in einer Sportgruppe
unter Leitung eines Übungsleiters durchgeführt haben.
Übungslager
Art eines Sportlagers, diente der Vorbereitung auf Turn- und Sportfeste der DDR; einstudiert
wurden u. a. die einzelnen Übungsprogramme für die Sportschau.
Übungsleiter
Ein Lehrkader des DTSB, war in den Grundorganisationen tätig. In seiner
Obhut lag – damit eine Kardinalposition einnehmend und sich meist durch
aufopferungsvolle fachbezogene Einsatzbereitschaft auszeichnend – die Gestaltung
der Übungsstunde in Übungsgruppen auch für Mädchen und Jungen.
Ein
für seine
Übungsleiterausbildung auf
Lehrprogrammen (allgemein
Bezirkssportschulen und der Zentralschule des DTSB oder teilweise auch in von
den
Übungsbetrieb
Übungsleiterlehrgängen gemäß den
und sportartspezifisch) auf den
vorgesehener
Ü.
erhielt
den DTSB- Kreisvorständen organisierten Lehrgängen. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgte
die Zuerkennung der entsprechenden Übungsleiterstufe (I, II und III bzw. IV für die TZ)
nebst Übergabe des Übungsleiterausweises. Es war möglich, jeweils eine höhere Stufe
anzustreben. Bei Bedarf konnte er
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die Stufe III besitzend an einer
Übungsleiterweiterbildung teilnehmen. Im Übungsbetrieb unterstützen ihn oftmals
Übungsleiterhelfer. Vielerorts wirkten nicht ausgebildete, aber fachlich geeignete DTSB -
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Mitglieder als Ü. Die Grundlage für die Tätigkeit bildete die Übungsleiterordnung.
Entsprechend der Übungsleiterentschädigung konnte honoriert werden, was sich aber bedingt
durch einen Geldmangel nicht immer als möglich erwies. Seine Anleitung erhielt der Ü. von den
Kreissportlehrern.
Für besondere Leistungen kam die Auszeichnung „Vorbildlicher Übungsleiter“ zur Verleihung.
Entwicklung der Übungsleiter (Auszug):
1948 15.000
1949 24.553
1950 33.184
1951 37.227
1952 35.915
1953
1954
1955
1957
1958
33.184
37.227
35 915
21.031
37.212
1960
1965
1970
1975
42.030
106.214
133.197
158.113
1980
1985
1989
211.622
222.290
152.331
Ü. gab es auch in den SSG sowie in der Gesellschaft für Sport und Technik.
Ab 1991 galten die Regelungen des Deutschen Sportbundes, wobei es angedacht war,
Übungsleitern der DTSB mit den Stufen I bis IV die Lizenzstufe 1 anzuerkennen.)
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